Lieferanten-Reporting in der Schwebe: EU-Deregulierung erschüttert Compliance-Pflichten
04.01.2026 - 00:52:12Die strengen Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes für Hinweisgebersysteme stehen vor dem Aus. Ein neuer EU-Kompromiss könnte Millionen Unternehmen aus der Pflicht entlassen – und etablierte Compliance-Strukturen infrage stellen.
BERLIN – Die Zukunft der Lieferketten-Compliance gerät ins Wanken. Nach einem turbulenten Wochenende in Brüssel und Berlin deutet sich ein radikaler Kurswechsel an: Die strikten Vorgaben des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Einbindung von Zulieferern in interne Meldesysteme könnten bald Geschichte sein. Stattdessen soll eine deutlich abgeschwächte EU-Richtlinie gelten.
Gleichzeitig bestätigte sich die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Für Compliance-Verantwortliche bedeutet das eine doppelte Unsicherheit. Die bisherige Pflicht, anonyme Meldekanäle auch für indirekte Lieferanten vorzuhalten, steht nun auf der Kippe. Der politische Fokus verschiebt sich von strenger Durchsetzung hin zu Bürokratieabbau.
EU-Richtlinie ersetzt deutsches Gesetz: Nur noch 1.500 Konzerne betroffen
Analysen der finalen EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zeigen das volle Ausmaß der Veränderung. Die SPD hat einem Kompromiss zugestimmt, der das LkSG komplett durch die schwächere EU-Richtlinie ersetzen würde.
Die Konsequenzen für Whistleblowing-Systeme sind gravierend. Bisher müssen deutsche Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern Beschwerdeverfahren für ihre gesamte Lieferkette einrichten. Die neue EU-Regelung würde den Kreis jedoch auf etwa 1.500 Großkonzerne mit einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro beschränken.
Das ist ein drastischer Rückschnitt gegenüber früheren Entwürfen, die Millionen Unternehmen im Blick hatten. Noch bedeutsamer: Die Streichung der zivilrechtlichen Haftung für Menschenrechtsverstöße im finalen Text schwächt den Druck auf Unternehmen, ihre Lieferketten aktiv via Hinweisgeber zu überwachen. Compliance-Abteilungen, die 2024 und 2025 aufwändige Reporting-Systeme für Zulieferer implementiert haben, stehen nun vor der Frage: Waren diese Investitionen vergeblich?
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EUDR verschoben: Atempause für Umwelt-Compliance
Die Unsicherheit wird durch eine zweite Entscheidung verstärkt. Die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung wurde auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Zwar ist die EUDR ein separates Regelwerk, doch auch sie baut auf tiefgreifende Lieferkettentransparenz und die Meldung von Verstößen durch Whistleblower.
Die einjährige Verschiebung nimmt den akuten Druck von den Unternehmen, ihre Meldekanäle kurzfristig auf entwaldungsspezifische Beschwerden abzustimmen. Für interne Prüfteams bedeutet dies eine Atempause, um Datenerfassung und Beschwerdemanagement ohne akute Strafandrohung neu zu bewerten.
Bestehende Systeme abschalten? Experten warnen vor voreiligen Schritten
Trotz der Deregulierungs-Signale raten Rechtsexperten dringend davon ab, bestehende Meldeportale für Lieferanten vorschnell abzuschalten. Denn bis auf weiteres gilt das deutsche LkSG unverändert. Die geplante Abschaffung ist lediglich eine politische Vereinbarung – die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus.
Hinzu kommt: Auch wenn der gesetzliche Zwang schwindet, bleibt das reputationelle Risiko hoch. Investoren und Verbraucher achten zunehmend auf ethische Lieferketten. Wer Beschwerdewege jetzt dichtmacht, könnte dies teuer zu stehen kommen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Übergangszeitraum. Falls das LkSG aufgehoben wird, bevor die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, droht eine regulatorische Lücke. Experten rechnen jedoch mit einer Übergangsphase, in der die LkSG-Pflichten mindestens bis Mitte 2026 oder 2027 bestehen bleiben. Unternehmen, die jetzt ihre Systeme deaktivieren, riskieren weiterhin hohe Bußgelder wegen unzureichenden Risikomanagements.
Bürokratieabbau versus Schutzstandard: Ein deutsches Paradoxon
Die Entwicklungen der letzten 72 Stunden spiegeln einen europaweiten Trend zum Bürokratieabbau wider – ein Kernanliegen der aktuellen Berliner Koalition. Der Ersatz des „Goldstandards“ LkSG durch einen EU-„Mindeststandard“ geht auf intensive Lobbyarbeit von Wirtschaftsverbänden zurück.
Doch für den Hinweisgeberschutz entsteht ein Paradox: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt in erster Linie eigene Mitarbeiter. Den Schutz auf Lieferanten auszudehnen, war eine Errungenschaft des LkSG. Fällt dieses weg, könnte der Rechtsstatus lieferndender Whistleblower unklar werden. Compliance-Systeme, die auf umfassenden Schutz ausgelegt wurden, müssten dann zwischen „geschützten“ internen und „freiwilligen“ externen Meldungen unterscheiden – eine komplizierte Zusatzaufgabe für Verantwortliche.
Ausblick 2026: Jahr des Übergangs
Für Compliance-Verantwortliche wird 2026 ein Jahr der Transition. Der Gesetzentwurf zur Abschaffung des LkSG wird in den kommenden Monaten voraussichtlich in den Bundestag eingebracht, gekoppelt an die Umsetzung der EU-Richtlinie.
Die aktuelle Empfehlung lautet: Bestehende Meldekanäle vorerst beibehalten, aber expansive Pläne zur Integration weiterer Lieferantenebenen pausieren, bis der neue Rahmen steht. Die Verschiebung der EUDR bis Dezember 2026 unterstützt diese abwartende Haltung. Sie gibt Unternehmen ein Zeitfenster von zwölf Monaten, um ihre internen Systeme an die finalen – und wohl reduzierten – Anforderungen anzupassen. Der Bundesanzeiger bleibt für Compliance-Officer die entscheidende Quelle für den offiziellen Fahrplan in eine ungewisse Zukunft.
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