Landtagspensionen in Sachsen-Anhalt: Rechnungshof übt scharfe Kritik
10.04.2026 - 22:31:25 | boerse-global.deDie automatischen Gehalts- und Pensionserhöhungen für Abgeordnete belasten den Landeshaushalt zunehmend. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofs hervor, der heute veröffentlicht wurde. Präsident Kay Barthel stellte die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung vor – und rückte dabei die umstrittenen Regelungen für Parlamentarier in den Fokus.
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Rekord-Diäten treiben Pensionslasten
Im Kern der Kritik steht ein automatischer Indexierungsmechanismus. Seit der siebten Wahlperiode werden die Abgeordnetenbezüge an die Entwicklung der Nominallöhne im Land gekoppelt. Diese Regelung führte am 1. Juli 2025 zu einer kräftigen Erhöhung: Die monatliche Grundentschädigung stieg um 5,6 Prozent auf 8.736,66 Euro. Für den Steuerzahlerbund Sachsen-Anhalt war dies einer der höchsten Sprünge seit Einführung des Verfahrens 2016.
Das Problem: Jede Diätenerhöhung wirkt sich direkt auf die künftigen Pensionslasten aus. Die Altersversorgung der MdL – die Altersentschädigung – errechnet sich aus eben dieser Grundentschädigung. Pro Dienstjahr im Landtag erwirbt ein Abgeordneter einen Anspruch von drei Prozent dieses Betrags. Der aktuelle Monatswert pro Dienstjahr liegt bei etwa 248,20 Euro.
Ein System mit Privilegien
Das parlamentarische Pensionssystem unterscheidet sich fundamental von der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Abgeordnete während ihrer Mandatszeit nicht pflichtversichert sein dürfen, springt das Land mit einer eigenen Versorgung ein. Bereits nach einem Jahr im Parlament entsteht ein Anspruch – ausgezahlt wird ab der Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
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Doch es gibt Besonderheiten: Für jedes Jahr über eine Dienstzeit von zehn Jahren hinaus sinkt die Altersgrenze um ein Jahr. Ein Abgeordneter mit zwölf Jahren Zugehörigkeit kann seine Pension also bereits mit 65 beziehen. Die maximale Pensionshöhe ist auf 69 Prozent der Grundentschädigung gedeckelt – erreicht nach 23 Dienstjahren.
Der Steuerzahlerbund kritisiert diese „privilegierte“ Stellung scharf. Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern zahlen Abgeordnete keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Die automatische Kopplung an die Lohnentwicklung erfolge zudem ohne öffentliche Debatte im Parlament.
Millionenbelastung für den Haushalt
Die finanziellen Folgen sind im Haushalt deutlich sichtbar. Die Gesamtausgaben für die aktiven Landtagsabgeordneten sollten im Budget 2025 auf rund 23,1 Millionen Euro steigen. 2023 lagen sie noch bei 20,1 Millionen Euro. Diese Summen umfassen nicht nur die Diäten, sondern auch Funktionszulagen, Personal- und Bürokosten sowie Krankenkassenbeiträge.
Rechnungshofpräsident Barthel betonese bei der Vorstellung des Berichts die Notwendigkeit objektiver Maßstäbe im Umgang mit öffentlichen Geldern. Sein Amt als unabhängige Finanzkontrollinstanz mahnt regelmäßig zur sorgsamen Haushaltsführung. Die steigenden Personal- und Versorgungskosten schränkten die Spielräume für andere Investitionen zunehmend ein.
Reformdruck wächst
Kritiker fordern daher grundlegende Änderungen. Der Steuerzahlerbund plädiert für die Abschaffung der automatischen Indexierung. In Zeiten angespannter öffentlicher Finanzen müssten selbst „großzügige“ Pauschalen auf den Prüfstand. Konkret schlägt der Verband vor, den Ansatz für die Pensionsanwartschaft von drei auf 1,5 Prozent zu halbieren.
Doch wie lässt sich das mit dem verfassungsrechtlichen Gebot vereinbaren, die Unabhängigkeit der Volksvertreter zu gewährleisten? Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass Abgeordnete eine angemessene Entschädigung benötigen. Die automatische Anpassung sollte eigentlich verhindern, dass sie über ihre eigenen Bezüge abstimmen müssen – also „selbst bedienen“. Paradoxerweise führt genau dieser Mechanismus heute zu Intransparenz und öffentlichem Unmut.
Was kommt nach der Prüfung?
Die Briefing dürfte im Finanzausschuss des Landtags weitergehen. Zwar steht die nächste automatische Anpassung für Juli 2026 bereits fest – sie basiert auf den im Frühjahr ermittelten Lohndaten. Doch die langfristige Tragfähigkeit des Drei-Prozent-Satzes bleibt auf der Agenda.
Befürworter des aktuellen Systems argumentieren, es sichere die Qualität und Unabhängigkeit des Parlaments. Nur so könnten Menschen aus allen Berufsgruppen ein Mandat wahrnehmen. Die anhaltende Kritik des Rechnungshofs und die wachsenden Haushaltsbelastungen sprechen jedoch eine andere Sprache. Eine gesetzliche Reform des Abgeordnetengesetzes rückt näher.
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