Ladestationen, Sicherheitschecks

Ladestationen zwingen Unternehmen zu neuen Sicherheitschecks

12.03.2026 - 03:40:00 | boerse-global.de

Gesetzliche Ladevorgaben und neue Prüfnormen stellen Unternehmen vor komplexe Sicherheitsanforderungen. Die Gefährdungsbeurteilung muss nun Hochvolt-Infrastruktur abdecken, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Ladestationen zwingen Unternehmen zu neuen Sicherheitschecks - Foto: über boerse-global.de
Ladestationen zwingen Unternehmen zu neuen Sicherheitschecks - Foto: über boerse-global.de

Die boomende Elektromobilität stellt deutsche Betriebe vor komplexe neue Pflichten bei der Gefährdungsbeurteilung elektrischer Anlagen. Grund sind gesetzliche Ladevorgaben und verschärfte Prüfstandards.

Seit dem 1. Januar 2025 schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Ladepunkte in gewerblichen Neubauten und Bestandsgebäuden vor. Für Unternehmen bedeutet das: Die klassische Gefährdungsbeurteilung reicht nicht mehr aus. Sie muss nun Hochvolt-Ladestationen, Batteriespeicher und neue europäische Prüfnormen abdecken. Bei Verstößen drohen hohe Haftungsrisiken.

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GEIG-Mandat: Ladezwang als Sicherheits-Herausforderung

Das Gesetz verpflichtet gewerbliche Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen zur Installation mindestens eines Ladepunkts. Diese strukturelle Veränderung erfordert eine vollständig neue Risikobewertung der Elektromobilitäts-Infrastruktur.

Laut Arbeitsschutzvorgaben müssen dabei spezifische Gefahren identifiziert werden. Dazu zählen Stromschlagrisiken durch beschädigte Kabel, mechanische Gefahren und besondere Brandlasten. Experten warnen: Ladestationen in Tiefgaragen oder in der Nähe brennbarer Materialien schaffen neue betriebliche Schwachstellen. So müssen Ladebereiche bestimmte Sicherheitsabstände zu Gefahrenzonen einhalten. In Batterieladeumgebungen ist teilweise sogar antistatischer Boden mit spezifischem Erdungswiderstand vorgeschrieben. Das Ergebnis der Beurteilung müssen klare Betriebsanweisungen und verpflichtende Sicherheitsschulungen für alle Mitarbeiter sein.

Neue Prüfstandards: Abschied von der DIN VDE 0701-0702

Parallel zur Elektromobilität hat sich die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte grundlegend gewandelt. Die bekannte nationale Norm DIN VDE 0701-0702 wurde aufgeteilt und durch europäisch harmonisierte Standards ersetzt.

Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Prüfprotokolle jetzt auf zwei separate Normen stützen: DIN EN 50678 regelt die Prüfung nach Reparatur, DIN EN 50699 die wiederkehrende Prüfung von Elektrogeräten. Diese Trennung zwingt Sicherheitsverantwortliche, ihre Dokumentation und Prüfintervalle komplett zu überarbeiten. Die Gefährdungsbeurteilung legt dabei die Intervalle fest – von der Büro-Kaffeemaschine bis zum industriellen Ladegerät.

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Die Schlüsselfigur: Die befähigte Person

Herzstück einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung ist die qualifizierte Durchführung. Gemäß TRBS 1203 müssen Bewertung und Prüfung elektrischer Betriebsmittel von einer befähigten Person geleitet werden. Das ist in der Regel eine Elektrofachkraft mit aktueller Berufserfahrung und normenaktuellern Wissen.

Moderne Prüfgeräte mit einfachen Ampelsystemen ändern daran nichts. Die Regeln verbieten es elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) ausdrücklich, diese Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen. Sie dürfen nur unter direkter Anleitung und Aufsicht der befähigten Person handeln. Die Fachkraft trägt die rechtliche Verantwortung für die Bewertung der Ergebnisse – denn ein automatisches "Grün" zeigt nicht den schleichenden Verschleiß eines Geräts an. Diese strenge Vorgabe minimiert das Haftungsrisiko des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Analyse: Sicherheit wird zum ganzheitlichen Prozess

Die Integration von Ladeinfrastruktur und die neuen DIN-EN-Standards zeigen einen grundlegenden Wandel im betrieblichen Elektroschutz. Er ist kein administrativer Jahres-Check mehr, sondern ein kontinuierlicher, ganzheitlicher Prozess.

Experten betonen: Die Konvergenz von Energiewende-Technologien – Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladestationen – erfordert von Sicherheitsfachkräften ein breites Verständnis komplexer Stromnetze. Gleichzeitig verschärft sich die Haftungslage. Versicherungen und Aufsichtsbehörden prüfen die Sicherheitsdokumentationen intensiver. Im Schadensfall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber: Er muss nachweisen, dass alle elektrischen Gefahren systematisch erkannt und gebannt wurden.

Ausblick: Hoher Beratungsbedarf und neue Vorgaben

Die Nachfrage nach zertifizierten Elektrosicherheitsexperten bleibt 2026 auf sehr hohem Niveau. Unternehmen müssen in die kontinuierliche Weiterbildung ihres Personals investieren, um mit der technischen Regelentwicklung Schritt zu halten.

Regulierungsbehörden werden voraussichtlich weitere Klarstellungen zu Brandschutzprotokollen für gewerbliche Ladeeinrichtungen veröffentlichen. Arbeitgeber sollten diese erwarteten Updates proaktiv in ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen integrieren. Nur so bleiben ihre Sicherheitskonzepte robust, rechtskonform und fit für die fortschreitende Elektrifizierung der Arbeitswelt.

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