Bremen, Millionen

KV Bremen sichert 15 Millionen Euro für ambulante Versorgung

12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.de

Der neue Vertrag verteilt 15 Millionen Euro gezielt auf Facharztpraxen und strukturschwache Stadtteile, um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken.

KV Bremen sichert 15 Millionen Euro für ambulante Versorgung - Foto: über boerse-global.de
KV Bremen sichert 15 Millionen Euro für ambulante Versorgung - Foto: über boerse-global.de

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hat den Honorarvertrag für 2026 ausgehandelt. Das Abkommen mit den Krankenkassen bringt gezielte Förderungen für Fachärzte und strukturschwache Stadtteile – ein strategischer Schwenk von pauschalen Budgeterhöhungen hin zu präzisen Anreizen.

Demografischer Nachteil wird ausgeglichen

Grundlage ist die bundesweite Orientierungswertsteigerung von 2,8 Prozent. Rein rechnerisch hätte das rund 13,7 Millionen Euro mehr für Bremens ambulanten Sektor bedeutet. Doch das Land hat ein Problem: Die Bevölkerung ist im Schnitt jünger und weist niedrigere kodierte Morbiditätsraten auf als der Bundesdurchschnitt. Nach den Regeln des Risikostrukturausgleichs wirkt sich das finanziell nachteilig aus. Ohne Gegenmaßnahmen wäre der effektive Zuwachs auf nur 3,3 Millionen Euro geschrumpft.

Dagegen haben die Verhandler der KV Bremen gezielte strukturelle Zuschläge für die Facharztversorgung erstritten. Durch mehr als 1,2 Millionen Euro jährlich an neuer, spezifischer Förderung außerhalb der morbiditätsadjustierten Gesamtvergütung (MGV) konnte das Gesamtvolumen auf die nun verkündeten 15 Millionen Euro gerettet werden.

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Gezielte Förderung für Facharztpraxen und Gynäkologie

Ein Herzstück des Vertrags sind finanzielle Anreize für Facharztpraxen. Für die Abrechnung bedeuten mehrere neue automatische Zuschläge und erweiterte Volumengrenzen akuten Handlungsbedarf.

So erhalten Praxen der konservativen Ophthalmologie eine Strukturförderung. Ein Zuschlag von etwa 6 Euro wird von der KV Bremen automatisch auf die bestehende Gebührenordnungsposition (GOP) 06225 aufgeschlagen. Dieser automatisierte Prozess soll den bürokratischen Aufwand minimieren.

Weitere geförderte Fachgebiete sind die Schlafmedizin und Rheumatologie. Das Fördervolumen für Polysomnographien in Schlaflaboren wurde für 2026 um 50 Prozent erhöht. Rheumatologische Praxen profitieren von einem neu verhandelten Fallzuschlag von 3,75 Euro.

Ein starker Fokus liegt auch auf der spezialisierten gynäkologischen Versorgung. Erhebliche Fördermittel sind für die Behandlung von Patientinnen mit Endometriose, Transidentität oder weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) reserviert. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit die genauen Abrechnungsmodalitäten, die später im Jahr eingeführt werden sollen. Zudem wurde die Grundförderung für Impfungen ausgeweitet.

Administrative Neuerungen: EBM-Änderungen und Abrechnungs-Umstellung

Für Praxen bringt das Jahr 2026 mehrere verbindliche Änderungen in der Abrechnungssoftware. Am bedeutendsten ist die Umstellung der Vergütung für Katarakt-Operationen.

Seit dem 1. Januar 2026 sind die regionalen Operationspauschalen (GOP 93110 und 93319) nicht mehr gültig. Stattdessen müssen die Eingriffe mit den bundeseinheitlichen EBM-Codes (wie GOP 31351, 31801 und 31503) abgerechnet werden. Damit passt sich Bremen dem Bundesdurchschnitt an. Für das benötigte Operationsmaterial wie Linsen kann nun eine Sachkostenpauschale von 190 Euro über die regionale GOP 99029 berechnet werden.

Gleichzeitig hat der Bewertungsausschuss Klarstellungen zur Meldepflicht an das nationale Implantateregister gebracht. Sie betreffen die Vergütung der Dokumentation bei Hüft- und Kniegelenkeingriffen. Praxen müssen ihre Workflows entsprechend anpassen.

Im Psychotherapiebereich werden spezialisierte neuropsychologische Psychotherapeuten nun offiziell in den EBM aufgenommen. Ab April 2026 können sie die Grundpauschalen GOP 23210 bis 23212 und deren Zuschläge abrechnen.

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Hausarztversorgung in Problemvierteln stärken

Trotz des Facharzt-Fokus bleibt der Erhalt der hausärztlichen Grundversorgung ein Kernanliegen. Der Vertrag verlängert die bestehende Hausarztförderung für Stadtteile mit einer Versorgungsquote unter 85 Prozent.

Für 2026 steht ein Fördertopf von bis zu 250.000 Euro bereit. Er unterstützt Praxen in specifichen, strukturschwachen Vierteln Bremens und Bremerhavens. Dazu zählen 2026 Woltmershausen, Oberneuland, Vegesack, Walle, Leherheide, Geestemünde und Wulsdorf. Praxen in diesen Gebieten, die Patienten über die Terminservicestelle (TSS) annehmen, können die Mittel über die GOP 99007 abrufen.

Hintergrund: Demografiekrise im Arztberuf

Der aggressive Push für Strukturförderung hat einen ernsten Hintergrund: Dem Daten der KV Bremen zufolge wird etwa ein Drittel der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in der Region bis Mitte der 2030er Jahre in Rente gehen.

Gesundheitsökonomen sehen in regionalen Honorarverträgen daher immer weniger reine Inflationsausgleiche, sondern notwendige wirtschaftliche Anreizinstrumente. Indem sie die Attraktivität von Facharztpraxen steigern und Planungssicherheit in unterversorgten Vierteln schaffen, wollen KV und Krankenkassen die Niederlassung für junge Mediziner interessanter machen. Der Schwenk weg von pauschalen Budgeterhöhungen hin zu präzisen, leistungsbezogenen Förderungen spiegelt einen bundesweiten Trend wider.

Die erfolgreiche Umsetzung der 15 Millionen Euro wird zeigen, ob gezielte finanzielle Anreize die Lücke zwischen regionalen demografischen Herausforderungen und einer flächendeckenden ambulanten Versorgung schließen können.

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