Künstlersozialkasse startet Beitragsversand für 2026
21.01.2026 - 01:42:12Für rund 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland ist heute ein wichtiger Stichtag: Die Künstlersozialkasse (KSK) verschickt die Beitragsmitteilungen für das laufende Jahr. Diese Bescheide legen die monatlichen Vorauszahlungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fest. Neu sind in diesem Jahr ein gesunkener Abgabesatz für Unternehmen und eine höhere Bagatellgrenze.
Die Mitteilungen enthalten die verbindliche Berechnung der Beiträge ab Februar. Der erste Betrag für Januar wird am 5. Februar fällig. Die Höhe basiert auf der eigenen Einkommensprognose für 2026 und den gesetzlichen Beitragssätzen. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich – eine realistische Schätzung ist daher entscheidend.
Die Beitragshöhe für Versicherte orientiert sich an den allgemeinen Sozialversicherungssätzen. Die Künstler tragen davon die Hälfte selbst. Die andere Hälfte finanzieren die Künstlersozialabgabe von Unternehmen (30 %) und ein Bundeszuschuss (20 %).
Für 2026 gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
* Gesetzliche Rentenversicherung: Der Satz bleibt stabil bei 18,6 %.
* Gesetzliche Krankenversicherung: Der allgemeine Beitrag liegt bei 14,6 %, zuzüglich des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse.
* Soziale Pflegeversicherung: Versicherte mit einem Kind zahlen 3,6 %. Kinderlose zahlen 4,2 %.
Unternehmen zahlen weniger Abgabe
Eine gute Nachricht für Auftraggeber: Die Künstlersozialabgabe sinkt 2026 von 5,0 auf 4,9 Prozent. Diese Abgabe zahlen Unternehmen, die regelmäßig kreative Leistungen verwerten – etwa Verlage, Werbeagenturen oder Veranstalter.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begründet die Senkung mit der stabilen Erholung der Kunst- und Kulturbranche von den Pandemiefolgen. Die Maßnahme soll den Satz langfristig stabilisieren, gerade angesichts wachsender digitaler Verwertung.
Höhere Grenze für Kleinstaufträge
Eine weitere wichtige Änderung kommt durch das Bürokratieentlastungsgesetz: Die Bagatellgrenze für die Abgabepflicht wurde deutlich angehoben.
Unternehmen müssen die Abgabe jetzt erst zahlen, wenn die Summe aller Entgelte an einen Künstler im Jahr 1.000 Euro übersteigt. Bisher lag diese Grenze niedriger. Die Neuregelung entlastet vor allem kleinere Auftraggeber und vereinfacht die Vergabe von Mini-Jobs. Ausgenommen bleiben typische Verwerter wie Verlage oder Theater – für sie gilt die Pflicht unabhängig von der Höhe des Honorars.
Das sollten Versicherte und Unternehmen jetzt tun
Versicherte sollten ihre Post in den kommenden Tagen genau prüfen. Bei Unstimmigkeiten oder wenn die Mitteilung nicht vor dem 5. Februar eintrifft, rät die KSK, den bisherigen Beitrag weiterzuzahlen und Kontakt aufzunehmen. Die offiziellen Jahresabrechnungen und Steuerbescheinigungen folgen separat in Februar und März.
Für Unternehmen steht eine Meldepflicht an: Bis zum 31. März 2026 müssen sie der KSK die Summe der 2025 gezahlten Honorare für kreative Leistungen melden. Die Meldebögen wurden bereits Ende 2025 verschickt. Die neuen Regelungen bedeuten für sie eine spürbare finanzielle Entlastung, während der soziale Schutz für die Kreativbranche erhalten bleibt.
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