Krypto-CFDs: Steuerliche Schranken fallen, Transparenz steigt
08.02.2026 - 01:41:12Für deutsche Anleger hat sich die steuerliche Landschaft für Krypto-CFDs dramatisch verändert. Die umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung ist Geschichte – doch die totale Transparenz beginnt.
Nach Jahren der Rechtsunsicherheit und restriktiver Regeln hat ein legislativer Durchbruch das Spielfeld für Derivatehändler spürbar geebnet. Diese neu gewonnene Freiheit hat jedoch ihren Preis: eine deutlich erhöhte Transparenz. Seit Anfang 2026 ist die umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 Euro für Termingeschäfte abgeschafft. Gleichzeitig sind die strengen Meldestandards der EU-Direktive DAC8 in Kraft getreten.
Das Aus für die „bindende“ Verlustgrenze
Die wichtigste Neuerung für CFD-Händler ist die vollständige Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung, die die Branche seit 2021 belastete. Bisher konnten Verluste aus Termingeschäften wie CFDs nur bis zu 20.000 Euro jährlich mit Gewinnen aus ähnlichen Geschäften verrechnet werden. Höhere Verluste mussten vorgetragen werden – was oft zu „Phantomgewinnen“ führte: Anleger mussten Steuern auf Gewinne zahlen, obwohl sie im Jahr netto einen Verlust erlitten.
Rückwirkende Entlastung durch das Jahressteuergesetz 2024
Nach schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs (BFH) im Jahr 2024 handelte der Gesetzgeber entschlossen. Das Jahressteuergesetz 2024 strich die Beschränkung komplett. Diese Aufhebung gilt rückwirkend für alle offenen Steuerverfahren. Für Steuerbescheide ab 2020, die noch nicht bestandskräftig sind, ist die Grenze somit hinfällig. Anleger, die Einspruch gegen frühere Bescheide eingelegt haben, können nun auf vollständige Anerkennung ihrer Verluste hoffen.
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Banken und Broker hatten eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2026, um ihre Systeme anzupassen. Seit diesem Jahr sollten deutsche Broker CFD-Verluste daher automatisch und ohne Obergrenze mit CFD-Gewinnen verrechnen.
Steuerliche Einordnung: CFD-Handel vs. direkter Krypto-Kauf
Trotz der neuen Verlustverrechnung bleibt die grundlegende Unterscheidung zwischen Derivaten und dem Halten echter Kryptowährungen für die Steuerplanung entscheidend.
1. Krypto-CFDs: Kapitalerträge (§ 20 EStG)
CFDs, die den Kurs von Bitcoin oder Ethereum abbilden, gelten als Kapitalforderungen. Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer.
* Steuersatz: Pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer.
* Haltedauer: Unerheblich. Ob ein CFD fünf Minuten oder fünf Jahre gehalten wird – der Gewinn ist immer steuerpflichtig.
* Verlustverrechnung: Verluste aus CFDs können mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnet werden.
* Freibetrag: Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person gilt.
2. Direktinvestment: Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Der Kauf echter Coins fällt unter private Veräußerungsgeschäfte.
* Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (0 % bis 45 %).
* Steuerfreiheit: Gewinne sind nach einer Haltedauer von über einem Jahr zu 100 % steuerfrei.
* Freigrenze: Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres sind Gewinne nur steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn unter 1.000 Euro pro Kalenderjahr bleibt.
* Verlustverrechnung: Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Strategische Implikation:
Für kurzfristige Trader bieten CFDs nun einen klaren Vorteil: Die Abgeltungsteuer von 25 % ist oft niedriger als der persönliche Steuersatz (bis zu 45 %) für kurzfristige Spot-Trades. Langfristige „HODLer“ profitieren dagegen ausschließlich von der Steuerfreiheit direkter Investments nach einem Jahr.
Das Transparenz-Netz: DAC8 und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz
Während die Steuerlast für Händler gesunken sein könnte, beginnt nun die Ära des „gläsernen Bürgers“. Am 1. Januar 2026 trat das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) – die deutsche Umsetzung der EU-Direktive DAC8 – in Kraft.
Die Datensammlung läuft bereits
Seit diesem Jahr sind alle Krypto-Dienstleister in der EU gesetzlich verpflichtet, detaillierte Nutzerdaten zu erheben. Dazu gehören:
* Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer.
* Details aller Transaktionen (Krypto-zu-Krypto und Krypto-zu-Fiat).
* Wallet-Adressen.
Der erste automatische Austausch dieser Berichte zwischen EU-Steuerbehörden erfolgt zwar erst 2027 für das Steuerjahr 2026. Die Datensammlung läuft jedoch schon jetzt. Steuerexperten warnen: Das „Ehrensystem“ der Vergangenheit ist vorbei. Die Finanzämter werden bald einen kompletten Datensatz haben, den sie mit Steuererklärungen abgleichen können.
Dokumentationspflichten: Der „neue“ Standard
Im März 2025 aktualisierte das Bundesfinanzministerium (BMF) seinen Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten. Dieses Dokument bleibt die „Bibel“ für die Steuererklärung 2025/2026.
Die wichtigsten Punkten der aktuellen Verwaltungsauffassung:
* Erhöhte Mitwirkungspflicht (§ 90 AO): Da Krypto-Handel oft ausländische Börsen betrifft, betont das BMF eine gesteigerte Pflicht zur Mitwirkung des Steuerpflichtigen.
* Datenintegrität: Screenshots reichen kaum aus. Das BMF erwartet exportierbare, maschinenlesbare Daten (CSV/API-Logs), die die komplette Transaktionskette belegen.
* FIFO-Methode: Die „First-In-First-Out“-Methode bleibt Standard für die Berechnung der Haltedauer bei Direktinvestments. Eine wallet-basierte Trennung ist nur bei strikter Dokumentation zulässig.
Die Abschaffung der Verlustobergrenze beseitigt einen großen Risikofaktor für deutsche CFD-Händler und rehabilitiert das Instrument für Privatanleger. Die gefährliche Asymmetrie, bei der man pleitegehen konnte, aber Steuern auf „Gewinne“ schuldete, ist aufgelöst.
Gleichzeitig bedeutet die Aktivierung der DAC8-Meldesysteme jedoch: Compliance ist nicht verhandelbar. Anleger sollten dieses Jahr nutzen, um ihre Transaktionshistorie zu prüfen und ihre Dokumentation an die strengen BMF-Standards anzupassen. Da die Finanzämter ab diesem Jahr automatisierten Einblick in Krypto-Konten erhalten, ist proaktive Transparenz die einzige sichere Strategie.
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