Krebsgefahr am Arbeitsplatz: 40 Jahre Beweispflicht für Unternehmen
04.02.2026 - 02:09:12Arbeitgeber müssen die Exposition ihrer Mitarbeiter gegenüber krebserzeugenden Stoffen minutiös dokumentieren – und die Daten vier Jahrzehnte lang aufbewahren. Anlässlich des Weltkrebstages rückt diese zentrale Compliance-Pflicht in den Fokus.
Berufsbedingter Krebs ist eine der häufigsten Ursachen für arbeitsbedingte Todesfälle in Deutschland. Das Tückische: Bis eine Erkrankung ausbricht, können nach der Exposition gegenüber einem Gefahrstoff durchschnittlich 40 Jahre vergehen. Ohne lückenlose Dokumentation ist ein kausaler Zusammenhang dann kaum noch nachweisbar. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Herzstück der Pflichten ist das Expositionsverzeichnis. Es muss für jeden betroffenen Beschäftigten Art, Höhe, Dauer und Häufigkeit der Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen der Kategorien 1A und 1B erfassen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe 410 (TRGS 410) definiert dabei, wann genau ein Eintrag erforderlich ist.
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Die Aufbewahrungsfrist ist außergewöhnlich lang: Mindestens 40 Jahre nach Ende der Exposition. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, erhält er einen Auszug seiner Daten. Zur Unterstützung bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die kostenlose Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) an. Unternehmen können ihre Archivierungs- und Aushändigungspflichten dorthin auslagern und gewinnen so Rechtssicherheit.
STOP-Prinzip: Substitution hat immer Vorrang
Trotz klarer Vorgaben zeigen Betriebskontrollen immer wieder Defizite. Die oberste Priorität im Arbeitsschutz bleibt die Vermeidung von Expositionen. Gemäß dem STOP-Prinzip hat die Substitution – der Ersatz eines gefährlichen Stoffs – absoluten Vorrang. Erst wenn das nicht möglich ist, folgen technische und organisatorische Maßnahmen. Persönliche Schutzausrüstung ist das letzte Mittel.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat den sicheren Umgang mit Karzinogenen derzeit als Schwerpunkt. Orientierung bietet hier die TRGS 910 mit einem risikobasierten Maßnahmenkonzept.
Digitalisierung treibt Compliance voran
Die Zukunft der Gefahrstoffdokumentation ist digital. Tools wie die ZED reduzieren den Verwaltungsaufwand und minimieren Fehler im Vergleich zu papierbasierten Listen. Gleichzeitig passt der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die Technischen Regeln laufend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen an.
Unternehmen sind daher gefordert, ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Der Weltkrebstag unterstreicht: Der Schutz der Mitarbeiter vor versteckten Langzeitrisiken muss höchste Priorität behalten.
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