Kobalt, Arbeitszeit

Kobalt, Arbeitszeit, Paketdienste: Dokumentationspflicht wird zur Haftungsfalle

06.12.2025 - 09:41:12

Drei Ereignisse in einer Woche verschärfen die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentation. Unternehmen müssen ihre Compliance bei Kobalt, Arbeitszeiten und Subunternehmern dringend aktualisieren.

Berlin – Drei Tage, drei Warnsignale: Neue EU-Grenzwerte für Kobalt, alarmierende Zahlen zu Überstunden und ein Aufschrei gegen Subunternehmer-Ketten in der Logistik. Die erste Dezemberwoche 2025 macht deutlich: Wer seine Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen nicht aktualisiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch persönliche Haftung.

Die Ereignisse zwischen dem 3. und 5. Dezember zeigen ein Muster, das Arbeitsschutzexperten aufhorchen lässt. Während die EU bei chemischen Gefahrstoffen die Daumenschrauben anzieht, offenbart der Deutsche Gewerkschaftsbund gleichzeitig massive Defizite bei der Arbeitszeiterfassung. Und die Politik? Die fordert bereits schärfere Kontrollen in der Paketbranche.

EU macht Ernst: Kobalt-Grenzwert drastisch verschärft

Am Mittwoch, 3. Dezember, beschloss der EU-Rat einen verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwert von 0,01 Milligramm Kobalt pro Kubikmeter Luft. Hintergrund: Das für Elektroauto-Batterien unverzichtbare Metall steht im Verdacht, Krebs auszulösen.

Für deutsche Arbeitgeber bedeutet das konkret: Alle Gefährdungsbeurteilungen, in denen Kobalt oder seine anorganischen Verbindungen vorkommen, müssen sofort überarbeitet werden. „Der neue Grenzwert erzwingt eine komplette Neubewertung der Arbeitsplatzgefahren”, heißt es aus Branchenkreisen.

Anzeige

Der neue EU‑Grenzwert von 0,01 mg/m³ für Kobalt ändert sofort Ihre Dokumentationspflichten – wer Messwerte, Unterweisungen und Übergangspläne nicht lückenlos nachweist, riskiert Bußgelder und persönliche Haftung. Unser kostenloser Leitfaden liefert praxiserprobte Gefährdungsbeurteilungs‑Vorlagen, Checklisten für Gefahrstoffe und eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zum schnellen Update Ihrer Dokumentation. Ideal für Sicherheitsbeauftragte und Arbeitgeber, die jetzt rechtssicher handeln müssen. Jetzt kostenlose GBU‑Vorlagen herunterladen

Was jetzt dokumentiert werden muss:
* Messwerte: Präzise Erfassung der aktuellen Exposition im Vergleich zum neuen Grenzwert
* Aktualisierte Unterweisungen: Mitarbeiter müssen explizit über das erhöhte Krebsrisiko und neue Schutzmaßnahmen informiert werden
* Übergangsplan: Für sechs Jahre gilt möglicherweise ein leicht höherer Grenzwert – aber nur mit dokumentierter Begründung

Fehlt diese Dokumentation, drohen bei Kontrollen empfindliche Strafen. Noch gravierender: Im Schadensfall könnten Arbeitgeber ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung persönlich haftbar gemacht werden.

DGB-Index entlarvt: Arbeitszeiterfassung bleibt Papiertiger

Einen Tag später, am Donnerstag, 4. Dezember, legte der Deutsche Gewerkschaftsbund in Berlin seinen „Index Gute Arbeit 2025″ vor – mit erschreckenden Zahlen: 72 Prozent der Beschäftigten fordern eine strikte Begrenzung auf acht Stunden täglich, 98 Prozent lehnen mehr als zehn Stunden kategorisch ab.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) reagierte umgehend und verwies auf den nachgewiesenen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Depressionen.

Doch was bedeutet das konkret für die Dokumentationspflicht? Trotz des BAG-Urteils zur Arbeitszeiterfassung klafft offenbar eine riesige Lücke zwischen Vorschrift und Wirklichkeit:

  • Dokumentationslücke: Viele Unternehmen erfassen Überstunden nach wie vor nur lückenhaft
  • Unterweisungspflicht: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie über Ruhezeiten und Ermüdungsmanagement unterweisen
  • Haftungsrisiko: Passiert nach einer langen Schicht ein Unfall, kann fehlende Dokumentation als schweres Compliance-Versagen gewertet werden

Paketbranche im Visier: „Organisierte Verantwortungslosigkeit”

Am Freitag, 5. Dezember, zog die Linksfraktion im Bundestag die Konsequenzen aus einer Ver.di-Umfrage und forderte ein Verbot von Subunternehmer-Ketten in der Paketbranche – analog zur Fleischindustrie. Die Begründung: „Massive Arbeitsrechtsverstöße”.

Die Zahlen sprechen für sich: 89 Prozent der Paketboten berichten von gestiegener Arbeitsbelastung in den letzten zwölf Monaten. Der DGB-Index kommt für die Branche auf magere 40 Punkte.

Für Compliance-Verantwortliche bedeutet das akuten Handlungsbedarf beim Fremdfirmenmanagement:

  • Subunternehmer-Prüfung: Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass sie die Sicherheitsstandards ihrer externen Partner überprüft haben
  • Gefährdungsbeurteilung: Die Schnittstelle zwischen eigenen Mitarbeitern und Subunternehmern muss explizit bewertet werden
  • Politischer Druck: Mit der Bundestagsdebatte vom Freitag steigt das Risiko verschärfter Kontrollen

Wer jetzt nicht seine Subunternehmer-Dokumentation auditiert, könnte schnell zum Mitverantwortlichen für „organisierte Verantwortungslosigkeit” werden.

Weihnachtsdeko als Arbeitsschutzrisiko

Ebenfalls am Freitag, 5. Dezember, warnte das Regierungspräsidium Darmstadt gemeinsam mit der BAuA vor Laser-Projektoren für Weihnachtsdekorationen. Das Ergebnis von Stichproben: 80 Prozent der getesteten Geräte wiesen gravierende Sicherheitsmängel auf.

Konkret: Viele Laser strahlten mit 8 Milliwatt statt der deklarierten 1 Milliwatt – und damit weit über der zulässigen Klasse.

Was heißt das für Unternehmen, die ihre Büros oder Lagerhallen weihnachtlich schmücken?

  • Gefährdungsbeurteilung: Auch Dekoration muss erfasst werden
  • Nachweis: Sichtprüfung und Verifizierung von Sicherheitszeichen (GS-Zeichen, CE-Konformität) müssen dokumentiert werden
  • Unterweisung: Wartungspersonal muss über die spezifischen Risiken von Augenschäden informiert werden

Datengetriebene Compliance: Der neue Standard

Die zeitliche Häufung dieser Entwicklungen zeigt einen klaren Trend: Dokumentation entwickelt sich von der statischen Ordnerablage zur dynamischen Beweisführung.

Die EU-Kobalt-Richtlinie verlangt präzise Expositionsdaten, der DGB-Index basiert auf Mitarbeiterbefragungen, die Laser-Warnung auf technischen Tests. Behörden ziehen die Schlinge sowohl bei physischen Gefahren (chemische Exposition) als auch bei organisatorischen Risiken (Arbeitszeiten) gleichzeitig enger.

Für Sicherheitsbeauftragte lautet die Botschaft: Allgemeine Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen reichen nicht mehr aus. Die Dokumentation muss spezifisch, aktuell und faktenbasiert sein – sei es der 0,01-mg/m³-Grenzwert für Kobalt oder die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Ausblick: Was kommt 2026?

Drei Entwicklungen zeichnen sich für die kommenden Monate ab:

1. Nationale Umsetzung: Die EU-Kobalt-Richtlinie erfordert bald Anpassungen der deutschen Gefahrstoffverordnung

2. Logistik-Reform: Die Bundestagsdebatte vom 5. Dezember könnte 2026 zu verschärften „Lieferketten-Verantwortungsgesetzen” für die Paketbranche führen

3. Digitalisierung: Die DGUV-Beschlüsse vom 4. Dezember deuten an, dass digitale Tools zur Dokumentation von Unterweisungen zum Standard werden

Arbeitgeber sollten die ruhige Jahresendzeit nutzen, um ihre Gefährdungsbeurteilungen gegen diese neuen Dezember-Benchmarks abzugleichen. Denn eines ist klar: Die Zeiten, in denen Arbeitsschutz-Dokumentation als Formalie durchging, sind endgültig vorbei.

Anzeige

PS: Kontrollen durch Aufsichtsbehörden nehmen zu – Beweise statt bloße Formulare sind jetzt entscheidend. Unsere kostenlose GBU‑Checkliste zeigt exakt, welche Messwerte, Unterweisungsnachweise und Dokumentationen Prüfer erwarten und wie Sie Nachweise so strukturieren, dass sie jeder Betriebsprüfung standhalten. Praxisgetestete Vorlagen und einfache To‑dos helfen, Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden. Jetzt GBU‑Checkliste sichern

@ boerse-global.de