Kirchen, Teilnahme

Kirchen rufen zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf

28.01.2026 - 19:03:12

Die evangelische und katholische Kirche appellieren an Beschäftigte, sich an den Betriebsratswahlen 2026 zu beteiligen. Sie betonen Mitbestimmung als Garant für faire Arbeit und Demokratie in unsicheren Zeiten.

Die evangelische und katholische Kirche appellieren gemeinsam an alle Beschäftigten, sich an den anstehenden Betriebsratswahlen zu beteiligen. In unsicheren wirtschaftlichen Zeiten sei die betriebliche Mitbestimmung ein unverzichtbarer Garant für faire Arbeitsbedingungen und gelebte Demokratie, so die Kirchen. Die Wahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 bundesweit statt.

Ein ethischer Appell für Solidarität

Der gemeinsame Aufruf von Bischof Georg Bätzing (Deutsche Bischofskonferenz) und Bischöfin Kirsten Fehrs (EKD) stellt die ethische Dimension der Arbeit in den Mittelpunkt. Engagement in einer Arbeitnehmervertretung sei ein Akt der Solidarität und ein Dienst an der Gemeinschaft im Unternehmen. In einer wirtschaftlich angespannten Zeit dürften Themen wie gerechte Entlohnung nicht polarisierenden Kräften überlassen werden, argumentieren die Kirchenoberhäupter.

Die Initiative knüpft an frühere kirchliche Impulse an, darunter das EKD-Wirtschaftsforum von Dezember 2025. Arbeit wird darin als Feld definiert, das sowohl ökonomische als auch grundlegende ethische Fragen aufwirft. Der betriebliche Alltag sei eine „Schule der Demokratie“, in der das Aushandeln von Regeln und das Einbringen verschiedener Meinungen erlernt werde.

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Warum die Wahlen 2026 so wichtig sind

Die alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen sind ein Herzstück der deutschen Sozialpartnerschaft. In diesem Frühjahr fallen sie in eine Phase tiefgreifender Transformation: Digitalisierung, der Übergang zur Klimaneutralität und demografischer Wandel verändern die Arbeitswelt grundlegend.

Betriebsräte haben hier eine Schlüsselrolle. Sie gestalten diese Übergänge im Sinne der Beschäftigten, verhandeln über faire Bedingungen für mobiles Arbeiten und fördern Weiterbildungsmaßnahmen. Gewerkschaften wie ver.di betonen, dass sie zudem für die Einhaltung von Tarifverträgen und wirksamen Gesundheitsschutz sorgen.

Der Widerspruch: Kirchlicher „Dritter Weg“

Während die Kirchen die Mitbestimmung nach dem staatlichen Betriebsverfassungsgesetz stärken wollen, weisen Gewerkschaften und Kritiker auf einen inneren Widerspruch hin. In kirchlichen und diakonischen Einrichtungen gilt der sogenannte „Dritte Weg“ mit einem eigenen Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).

Gewerkschaftliche Stellungnahmen kritisieren seit langem, dass die Rechte der kirchlichen Mitarbeitervertretungen nicht das Niveau des allgemeinen Gesetzes erreichen. Insbesondere die eingeschränkten Mitwirkungsrechte für Gewerkschaften werden beanstandet. Die Debatte um eine Angleichung der Standards im eigenen kirchlichen Bereich bleibt damit ein relevantes und ungelöstes Thema.

Hohe Wahlbeteiligung als gemeinsames Ziel

Mit ihrem Appell wollen die Kirchen vor allem eines erreichen: eine hohe Wahlbeteiligung. Die kommenden Wochen bis zum Start der Wahlen am 1. März sind entscheidend, um potenzielle Kandidaten zu mobilisieren und Belegschaften über ihre Rechte aufzuklären.

Das Engagement unterstreicht den breiten gesellschaftlichen Konsens über den Wert der Mitbestimmung. In einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt wird eine starke, legitimierte Arbeitnehmervertretung als entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland angesehen.

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