KI-Verordnung, Betriebsräte

KI-Verordnung stärkt Betriebsräte ab August 2026 entscheidend

11.02.2026 - 02:49:11

Die EU-KI-Verordnung stattet Betriebsräte mit weitreichenden Informations- und Mitbestimmungsrechten bei Hochrisiko-KI-Systemen im Personalbereich aus. Unternehmen müssen bis August 2026 handeln.

Die EU-KI-Verordnung rüstet Betriebsräte mit neuen, weitreichenden Informations- und Mitbestimmungsrechten aus. Ab August 2026 gelten strenge Pflichten für den Einsatz von Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen jetzt handeln.

Was bedeutet „Hochrisiko-KI“ für Personaler?

Die Verordnung stuft Systeme als hochriskant ein, die tief in die Grundrechte von Beschäftigten eingreifen. Im Fokus steht das Personalmanagement. Dazu zählen KI-Tools für die Bewerberauswahl, Beförderungsentscheidungen, Leistungsbewertung oder die Überwachung am Arbeitsplatz.

Konkret betroffen sind Software für das Vorsortieren von Lebensläufen, Analyse-Tools für Videointerviews oder Programme zur Produktivitätsmessung. Diese Systeme bergen erhebliche Risiken – von Diskriminierung bis zur intransparenten Entscheidungsfindung. Daher gelten für sie die schärfsten Regeln.

Ein Kernstück der Verordnung ist die verschärfte Transparenz. Artikel 26 verpflichtet Arbeitgeber, den Betriebsrat vor der Einführung eines Hochrisiko-KI-Systems umfassend zu informieren. Diese Pflicht geht über das geltende Betriebsverfassungsgesetz hinaus.

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Der Betriebsrat erfährt damit nicht erst von fertigen Plänen, sondern wird früh in die Gestaltung einbezogen. Nur so kann er Schutzmechanismen für die Belegschaft verhandeln. Die Bußgelder bei Verstößen sind empfindlich: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Mitbestimmung wird massiv gestärkt

Die KI-Verordnung schafft zwar keine komplett neuen Rechte, schärft aber die bestehenden erheblich. Der zentrale Hebel ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dieses Mitbestimmungsrecht greift, wenn eine Technologie zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist – was auf viele Personal-KI-Systeme zutrifft.

Der Betriebsrat kann so per Betriebsvereinbarung die Spielregeln festlegen. Ziel: unverhältnismäßige Überwachung verhindern und faire Verfahren sicherstellen. Zudem hat er das Recht, externe KI-Experten hinzuzuziehen, um der komplexen Materie gewachsen zu sein.

Paradigmenwechsel: Von Effizienz zu Grundrechten

Die Debatte hat sich fundamental gewandelt. Geht es nicht mehr primär um technische Effizienz, sondern um den Schutz von Arbeitnehmerrechten. Die EU setzt mit diesem menschenzentrierten Ansatz einen globalen Standard.

Für die deutsche Mitbestimmungskultur ist das ein großer Schritt. Betriebsräte werden aus einer reaktiven in eine gestaltende Rolle gedrängt. Der frühe, verbindliche Dialog zwischen Management und Arbeitnehmervertretung kann Konflikte vermeiden und Akzeptanz für KI-Lösungen schaffen.

Countdown läuft: Unternehmen und Betriebsräte unter Druck

Bis zur vollen Anwendbarkeit der Regeln im August 2026 bleibt wenig Zeit. Unternehmen müssen jetzt eine Bestandsaufnahme machen: Welche Tools fallen unter die Hochrisiko-Definition? Darauf aufbauend sind interne Richtlinien und Risikomanagementprozesse nötig.

Betriebsräte müssen ihre KI-Kompetenz ausbauen, um die neuen Rechte effektiv nutzen zu können. Sie sollten ihr Initiativrecht wahrnehmen und auf verbindliche Betriebsvereinbarungen drängen. Die Weichen für einen mitbestimmten und menschengerechten Einsatz von KI müssen jetzt gestellt werden.

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