KI-Rahmenkonvention: Europarat verschärft Kampf gegen Algorithmen-Diskriminierung
18.01.2026 - 05:31:12Der Europarat intensiviert den Kampf gegen diskriminierende Algorithmen und setzt auf die strenge Anwendung seiner bahnbrechenden KI-Rahmenkonvention. Öffentliche Stellen und Gleichbehandlungsbehörden sollen künstliche Intelligenz nun schärfer auf Verzerrungen überprüfen.
Diese Forderung stand im Zentrum einer kürzlichen Online-Veranstaltung des Europarats. Sie fällt mit der Inbetriebnahme eines neuen Lenkungsausschusses für digitale Technologien (CDNET) zusammen. Dieses Gremium koordiniert ab sofort die zwischenstaatliche Arbeit an den drängenden KI-Regulierungsfragen.
Ein völkerrechtlich bindender Meilenstein
Grundlage ist das weltweit erste verbindliche internationale KI-Abkommen, die Rahmenkonvention zu Künstlicher Intelligenz, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Der Ministerrat des Europarats verabschiedete den Vertrag am 17. Mai 2024, zur Unterzeichnung lag er ab 5. September 2024 aus.
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Das Abkommen setzt einen globalen Mindeststandard. Verhandelt wurde es von den 46 Mitgliedstaaten des Europarats unter Beteiligung der EU und elf weiterer Staaten wie den USA, Kanada und Japan. Sein Ziel: Ein gemeinsamer Rechtsrahmen, der KI-Risiken adressiert und verantwortungsvolle Innovation fördert.
Der Vertrag ist technologieneutral formuliert, um langfristig relevant zu bleiben. Er deckt den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen ab – von der Entwicklung bis zur Außerbetriebnahme. Die Regelungen gelten für staatliche Stellen und private Unternehmen gleichermaßen. Unterzeichner verpflichten sich, die Prinzipien in nationales Recht zu gießen.
Transparenz und Rechenschaft als Kernprinzipien
Im Zentrum der Konvention steht der Schutz der Menschenwürde und der individuellen Autonomie. Der Vertrag kodifiziert essenzielle Prinzipien wie Transparenz, Rechenschaftspflicht, Nichtdiskriminierung und Privatsphäre. Die Vertragsparteien müssen Maßnahmen umsetzen, um Risiken für Menschenrechte in jedem KI-Stadium zu identifizieren und zu mindern.
Aktuelle Debatten heben die Gefahr algorithmischer Verzerrung hervor. Solche Algorithmen-Bias können bestehende soziale Ungleichheiten in Bereichen wie Arbeitsvermittlung, Strafverfolgung oder Kreditvergabe zementieren oder sogar verstärken. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner, robuste Schutzvorkehrungen zu etablieren.
Rechtsrahmen wie diese Konvention und der EU AI Act gelten als entscheidende Werkzeuge, um diskriminierende Risiken einzudämmen. Nationale Gleichbehandlungsstellen und Menschenrechtsinstitutionen sollen eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der Umsetzung spielen.
Globale Reichweite und EU-Implementierung
Die Initiative des Europarats steht nicht allein da. Sie ergänzt andere internationale Ansätze wie die OECD-Prinzipien für vertrauenswürdige KI. Der entscheidende Unterschied: Die Rahmenkonvention ist völkerrechtlich bindend. Für EU-Mitgliedstaaten wird sie primär durch den bereits beschlossenen EU AI Act umgesetzt, der harmonisierte Regeln für den Binnenmarkt setzt.
Die Beteiligung nicht-europäischer Mächte wie den USA unterstreicht den globalen Konsens für eine menschenrechtskonforme KI-Governance. Die USA unterzeichneten das Abkommen am ersten möglichen Tag, den 5. September 2024. Diese breite Unterstützung ist zentral, um der transformativen Kraft der KI geschlossen zu begegnen.
Ratifizierung und Umsetzung beginnen
Jetzt beginnt die Phase der Ratifizierung und nationalen Umsetzung. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald ihn fünf Staaten ratifiziert haben, darunter mindestens drei Mitglieder des Europarats. Bis Dezember 2025 hatten bereits 18 Staaten unterzeichnet.
Der neue Lenkungsausschuss CDNET, der seine Arbeit am 1. Januar 2026 aufnahm, wird die künftigen Anstrengungen des Europarats steuern. Parallel entwickelt der bestehende KI-Ausschuss (CAI) weiter Methoden für Risikobewertungen. Die internationale Gemeinschaft beobachtet nun gespannt, wie dieser historische Vertrag die Zukunft der KI formt – und ob es gelingt, den technischen Fortschritt im Einklang mit unseren Grundrechten zu gestalten.
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