KI-MIG, Deutschland

KI-MIG: Deutschland schafft Aufsicht für Künstliche Intelligenz

20.02.2026 - 05:11:11 | boerse-global.de

Die Bundesregierung setzt den EU AI Act mit einem nationalen Gesetz um und benennt die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde. Unternehmen erhalten Planungssicherheit, müssen aber zeitnah Compliance-Maßnahmen umsetzen.

Deutschland konkretisiert mit einem neuen Gesetzentwurf die Aufsicht über Künstliche Intelligenz. Das Kabinett hat den Weg für das nationale Durchführungsgesetz zum EU AI Act frei gemacht. Es schafft erstmals klare Verantwortlichkeiten für die Überwachung der KI-Regulierung.

Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Aufsicht

Herzstück des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) ist die Benennung der zuständigen Behörden. Die Bundesnetzagentur soll als zentrale Anlaufstelle und Marktüberwachungsbehörde fungieren. Damit überträgt die Bundesregierung die Verantwortung einer erfahrenen Regulierungsinstanz.

Für spezielle Branchen bleiben jedoch die etablerten Fachaufsichten zuständig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird etwa KI-Systeme im Finanzsektor kontrollieren. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass spezifisches Branchenwissen in die Bewertung komplexer KI-Anwendungen einfließt. Für Unternehmen bedeutet die klare Kompetenzzuweisung endlich Planungssicherheit.

Pragmatischer Ansatz entlastet den Mittelstand

Statt eine komplett neue Super-Behörde zu schaffen, setzt der Entwurf auf bewährte Strukturen. Für viele gewerbliche Vermittler bleibt die Aufsicht bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder kommunalen Gewerbeämtern. Dieser dezentrale Ansatz soll bürokratische Doppelungen vermeiden und die Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen handhabbar machen.

Wirtschaftsverbände begrüßen diese pragmatische Lösung. Unternehmen können mit bereits bekannten Ansprechpartnern zusammenarbeiten, was die Einarbeitung in die neuen Compliance-Prozesse erleichtert. Die Bundesregierung betont, so einen innovationsfreundlichen Rahmen zu schaffen.

Die Uhr tickt: Unternehmen müssen jetzt handeln

Während die nationale Aufsicht Gestalt annimmt, laufen die EU-Fristen bereits. Seit Februar 2025 sind KI-Systeme mit „unakzeptablem Risiko“ verboten – etwa staatliches Social Scoring. Ab August 2026 gelten verbindliche Transparenzpflichten für Systeme mit begrenztem Risiko wie Chatbots. Nutzer müssen dann klar erkennen, dass sie mit einer Maschine interagieren.

Die strengen Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in kritischer Infrastruktur oder im Personalwesen – müssen bis spätestens 2027 umgesetzt sein. Sie unterliegen dann Vorgaben zu Risikomanagement, Datenqualität und menschlicher Aufsicht. Die Zeit des Abwartens ist für Unternehmen vorbei.

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Von der EU-Vorgabe zur deutschen Praxis

Der Gesetzentwurf überführt die abstrakten EU-Regeln in die nationale Rechtsordnung. Die Entscheidung für eine schlanke, dezentrale Aufsicht wird als pragmatisches Signal gewertet. Statt über die europäischen Vorgaben hinauszugehen, konzentriert sich Deutschland auf eine effiziente Umsetzung.

Kann dieser Kurs Deutschland als KI-Standort stärken? Die klaren Regeln schaffen Verlässlichkeit. Gleichzeitig steigt nun der Handlungsdruck auf Unternehmen, ihre KI-Anwendungen zu bewerten und Governance-Strukturen anzupassen.

Das Gesetz muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Angesichts des europäischen Zeitdrucks wird mit einer Verabschiedung noch 2026 gerechnet. Für Unternehmen beginnt die entscheidende Phase der Vorbereitung.

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