KI-Haftung, Verträge

KI-Haftung: Unternehmen müssen Verträge jetzt anpassen

28.01.2026 - 22:30:12

Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz tritt in eine neue, entscheidende Phase. Unternehmen in Deutschland und der EU stehen vor einem doppelten Druck: Neue Initiativen zum Urheberrecht und eine grundlegende Reform der Produkthaftung zwingen zur sofortigen Überarbeitung von Compliance-Strategien und Verträgen. Die Zeit des Abwartens ist vorbei.

In dieser Woche bringt der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einen wichtigen Bericht auf den Weg. Er soll klare Regeln für den Umgang generativer KI mit urheberrechtlich geschützten Werken schaffen. Hintergrund ist eine Lücke, die entstand, nachdem die EU-Kommission Anfang 2025 ihren Vorschlag für eine spezielle KI-Haftungsrichtlinie zurückzog.

Der Bericht fordert umfassende Transparenzpflichten für KI-Anbieter. Sie sollen künftig detailliert offenlegen, welche geschützten Werke sie für das Training ihrer Modelle genutzt haben. Zentral ist auch die Forderung nach einer angemessenen Vergütung für Kreativschaffende. „Generative KI darf kein rechtsfreier Raum sein“, betont der CDU-Berichterstatter Axel Voss. Für Unternehmen bedeutet das: Verträge müssen künftig explizite Klauseln zur Herkunft der Trainingsdaten und zur Wahrung von Urheberrechten enthalten.

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Produkthaftungsrecht: Software und KI werden zum „Produkt“

Eine noch weitreichendere Veränderung steht an. Bis zum 9. Dezember 2026 muss die überarbeitete EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Die Neuerung ist fundamental: Software und Künstliche Intelligenz werden explizit als Produkte eingestuft.

Bisher war die Haftung für fehlerhafte Software oft schwer zu greifen. Künftig haften Anbieter von KI-Systemen direkt für Körper- und Sachschäden, die ihre fehlerhaften „Produkte“ verursachen. Das betrifft die gesamte Wertschöpfungskette. Haftet künftig der KI-Anbieter für einen Unfall eines autonomen Fahrzeugs? Können Online-Marktplätze für fehlerhafte Apps verantwortlich gemacht werden? Im Schadensfall müssen Hersteller zudem umfangreiche Informationen über Konstruktion und Software offenlegen.

Praxis-Check: So sichern sich Unternehmen ab

Die neuen Regeln erfordern ein sofortiges Handeln. Unternehmen, die KI entwickeln oder nutzen, müssen ihre Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Service-Level-Agreements überprüfen. Im Zentrum steht die klare Zuweisung von Verantwortung.

Wer garantiert die Qualität und rechtliche Sauberkeit der Trainingsdaten? Wer haftet für diskriminierende Ergebnisse oder „Halluzinationen“ der KI? Verträge müssen die neuen Transparenzpflichten abbilden und die Einhaltung des EU AI Act sicherstellen. Eine gründliche Due-Diligence-Prüfung von KI-Zulieferern wird zur Pflicht. Intern sind klare Nutzungsrichtlinien und Schulungen für Mitarbeiter unerlässlich. Die Ernennung eines KI-Beauftragten kann helfen, Risiken zu bündeln.

Wettbewerbsfaktor Compliance

Die Kombination aus präventiven Regeln durch den AI Act und nachgelagerter Haftung erhöht den Druck enorm. Die Rechtsprechung sucht noch nach klaren Linien, doch die neuen Regelungen zielen auf eine gerechtere Verteilung der Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette.

Unternehmen müssen daher nicht nur die eigene Compliance im Blick haben, sondern auch ihre Partner vertraglich in die Pflicht nehmen. Proaktives Handeln wird zum Wettbewerbsvorteil. Es minimiert nicht nur finanzielle und rechtliche Risiken, sondern stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern in einer zunehmend KI-gestützten Wirtschaft. Die Weichen sind gestellt – die Zeit zu handeln ist jetzt.

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