KI-Gesetz, Vollzug

KI-Gesetz vor Vollzug: EU plant mit „Digitalem Omnibus“ Lockerungen

02.03.2026 - 05:30:55 | boerse-global.de

Kurz vor dem Vollzug des AI Act erwägt die EU Nachbesserungen, die zentrale Schutzregeln für Hochrisiko-KI aufweichen könnten. Wirtschaftsverbände und Juristen stehen sich in der Debatte gegenüber.

Die EU erwägt kurz vor dem Vollzug ihres KI-Gesetzes Nachbesserungen – und stößt damit auf scharfe Kritik von Juristen. Ein neuer Gesetzesvorschlag könnte zentrale Schutzregeln für Hochrisiko-KI aufweichen.

Brüssel. Der Countdown für das europäische KI-Gesetz (AI Act) läuft, doch jetzt gerät der Fahrplan ins Wanken. Kurz bevor die strengen Regeln für Hochrisiko-Anwendungen im August 2026 vollständig greifen sollen, bringt ein neues Gesetzespaket Bewegung in die Debatte. Der sogenannte „Digitale Omnibus“ der EU-Kommission zielt auf eine Anpassung und mögliche Lockerung der Compliance-Anforderungen ab. Während die Wirtschaft aufatmet, schlagen Rechtsverbände Alarm: Sie fürchten eine Aushöhlung des Verbraucherschutzes.

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Druck der Wirtschaft: „Gnadenfrist“ für Regelverstöße?

Hinter dem Vorstoß steht der anhaltende Druck von Wirtschaftsverbänden und internationalen Partnern. Sie warnen vor Überregulierung und einer Schwächung des europäischen Technologiestandorts. Der „KI-Omnibus“, der sich bereits in beschleunigten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat befindet, ist die Antwort darauf.

Konkret wurden bereits Ende 2025 Pläne bekannt, Unternehmen eine Art „Gnadenfrist“ von einem Jahr bei Verstößen gegen die strengsten KI-Regeln einzuräumen. Auch eine Verschiebung von Bußgeldern für Transparenzverstöße bis 2027 wurde diskutiert. Die Maßnahmen sollen Firmen, deren Systeme bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf dem Markt waren, mehr Zeit zur Anpassung geben – ohne den Markt zu destabilisieren.

Juristen warnen: Schutz bei Hochrisiko-KI in Gefahr

Die Pläne stoßen bei Rechtsexperten auf entschiedenen Widerstand. Die deutsche Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einer Stellungnahme vom 26. Februar 2026 zwar eine anwendungsfreundlichere Gesetzgebung begrüßt, aber gleichzeitig eindringlich gemahnt, den Grundrechtsschutz nicht zu opfern.

Besondere Sorge gilt einer Aufweichung der Regeln für Hochrisiko-KI. Diese Kategorie umfasst Systeme in kritischen Infrastrukturen, im Personalwesen oder in der Justiz. Die BRAK warnt ausdrücklich vor einer Streichung der Registrierungspflichten für diese Systeme in einer zentralen EU-Datenbank. Diese Datenbank gilt als essenzielles Transparenzinstrument für Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit. „Der rechtsstaatlich erforderliche Grundrechtsschutz muss erhalten bleiben“, so die klare Forderung der Kammer.

Was bleibt? Der risikobasierte Kern des AI Act

Trotz der Diskussionen bleibt der Kern des 2024 verabschiedeten AI Act unangetastet: der risikobasierte Ansatz. Das Gesetz verbietet KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko, wie staatliches Social Scoring. Für Hochrisiko-Anwendungen gelten weiterhin die strengsten Pflichten.

Unternehmen müssen für diese Systeme ein robustes Risikomanagement etablieren, hohe Datenqualitätsstandards einhalten, technische Dokumentation vorlegen und für menschliche Aufsicht sorgen. Die Einhaltung muss vor dem Markteintritt in einer Konformitätsbewertung nachgewiesen werden. Bei Verstößen drohen weiterhin hohe Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Was bedeutet das für Unternehmen?

Die aktuellen Debatten schaffen Unsicherheit, entbinden Unternehmen aber nicht von der Pflicht zur Vorbereitung. Die Kernanforderungen an Transparenz und Risikomanagement für Hochrisiko-KI werden voraussichtlich bestehen bleiben.

Die kommenden Wochen der Trilog-Verhandlungen sind entscheidend. Sie werden zeigen, wie weit die EU als Vorreiter einer menschenzentrierten KI-Regulierung gehen will – und wo sie wirtschaftlicher Flexibilität den Vorrang gibt. Für Firmen bleibt es unerlässlich, ihre KI-Anwendungen zu klassifizieren und eine klare Compliance-Strategie zu entwickeln. Der Countdown läuft, auch wenn die Uhr nun etwas anders ticken könnte.

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