KI-Gesetz und Rechtsreform: Betriebsräte im digitalen Wandel
08.01.2026 - 06:27:12Der Start ins Arbeitsjahr 2026 stellt deutsche Betriebsräte und Arbeitgeber vor eine neue Rechtsrealität. Zwei Entwicklungen dominieren die Agenda: die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes und modernisierte Zivilprozessregeln. Die „Mitbestimmung 4.0“ wird vom Zukunftskonzept zur operativen Pflichtaufgabe mit strengen Fristen.
EU-KI-Verordnung: Schärfere Regeln für Personalarbeit
Im Fokus steht die EU-KI-Verordnung und ihre Auswirkungen auf das Personalwesen. Eine Analyse der Kanzlei Norton Rose Fulbright vom 6. Januar 2026 listet die umfangreichen Pflichten für Unternehmen auf. Als hochriskant eingestufte KI-Systeme – etwa für Recruiting oder Leistungsbewertung – lösen umfassende Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte aus.
Arbeitgeber müssen Transparenz, menschliche Aufsicht und Informationspflichten gewährleisten. Die Schnittstelle zwischen KI-Verordnung und Betriebsverfassungsgesetz stärkt die Position der Arbeitnehmervertretung erheblich. Der Einsatz von KI in der Personalarbeit erfordert häufig nicht nur Anhörung, sondern aktive Mitbestimmung, um Persönlichkeitsrechte zu schützen. Betriebsräte müssen prüfen, ob jeder KI‑Einsatz einem legitimen Zweck dient und keine automatisierten Entscheidungen ohne menschliches Eingreifen trifft.
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Betriebsratsvergütung: Klarheit durch Gesetzesanpassung
Parallel brachte diese Woche mehr Klarheit bei der Betriebsratsvergütung. Die aktualisierte Regelung in § 37 Abs. 4 BetrVG präzisiert, wie „vergleichbare Arbeitnehmer“ für die Bezugsgröße zu ermitteln sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Amtsübernahme, sofern kein sachlicher Grund für eine Neubestimmung spricht.
Zudem können Arbeitgeber und Betriebsrat das Verfahren nun per Betriebsvereinbarung regeln. Diese Modernisierung entlastet die Gremien von administrativen Streitigkeiten und schafft Kapazitäten für die strategischen Fragen der digitalen Transformation.
Zivilprozessreform: KI als Treiber für Rechtsstreits
Die digitale Transformation erfasst auch das externe Rechtsumfeld. Die Reform der Zivilprozessordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat, erhöht den Streitwert für Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro. Vor diesen Gerichten besteht kein Anwaltszwang.
Rechtsexperten von Pinsent Masons warnen vor einer Zunahme KI-gestützter Klagen. Privatpersonen könnten mit Hilfe von KI-Tools vermehrt selbst Klagen einreichen. Für Betriebsräte bedeutet dies: Sie müssen Mitarbeiter möglicherweise dabei unterstützen, zwischen KI-generierten Rechtsratschlägen und professioneller Beratung zu unterscheiden. Zudem könnten technisch weniger ausgestattete Amtsgerichte zum Flaschenhals werden.
Von der Experimentier- zur Regulierungsphase
Die Entwicklungen markieren eine entscheidende Wende. Waren 2024 und 2025 von der Einführung neuer KI-Tools geprägt, geht es nun um Regulierung und Durchsetzung. Die experimentelle Phase ist vorbei.
Unternehmen müssen ihre HR-Systeme auditieren und anpassen. Das 2021 gestärkte Recht der Betriebsräte, externe KI-Experten hinzuzuziehen, wird zum Standard. Die neuen Klarheiten bei Vergütung und Verfahren sollen Kapazitäten freisetzen, um sich komplexen digitalen Ethikfragen zu widmen.
Ausblick auf 2026: Betriebsvereinbarungen und KI-Audits
Experten rechnen 2026 mit einer Flut an Betriebsvereinbarungen, die den Umgang mit Hochrisiko-KI regeln. Das erste Halbjahr wird von Compliance-Prüfungen dominiert sein. Gleichzeitig könnte die Kombination aus vereinfachten Klagewegen und KI-gestützten Rechtstools die Dynamik von Arbeitskonflikten verändern. Der „digitale Kollege“ ist nicht mehr nur Software, sondern Teil des rechtlichen Gefüges im Betrieb.
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