Betriebsräte, Mitbestimmung

KI fordert Betriebsräte heraus: Mitbestimmung im Umbruch

18.02.2026 - 01:52:12 | boerse-global.de

Die Einführung von KI-Systemen stellt Betriebsräte vor neue rechtliche Fragen. Das EU-KI-Gesetz und die anstehenden Wahlen entscheiden über die Zukunft der Arbeitnehmervertretung.

Künstliche Intelligenz stellt die wirtschaftliche Mitbestimmung in deutschen Betrieben auf eine harte Probe. Die kommenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 entscheiden über die Zukunft der Arbeitnehmervertretung im digitalen Zeitalter.

Von der Personalplanung bis zur Produktionssteuerung – KI-Systeme durchdringen immer mehr Unternehmensbereiche. Für Betriebsräte wird die Gestaltung dieses technologischen Wandels zur Kernaufgabe. Das wirft grundlegende Fragen auf: Wann wird die Einführung einer KI zur zustimmungspflichtigen Betriebsänderung? Und wie können Arbeitnehmervertreter ihre Rechte wirksam nutzen?

Wann KI den Betrieb verändert

Eine zentrale Streitfrage ist, ob die Einführung von KI-Systemen eine Betriebsänderung nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) darstellt. Bisher galt neue Software oft als reine Arbeitsmethode. Doch KI hat das Potenzial, Abläufe und Geschäftsmodelle radikal umzukrempeln.

Experten sehen eine Betriebsänderung insbesondere dann gegeben, wenn KI-gesteuerte Automatisierung den Personalbedarf signifikant senkt. In solchen Fällen haben Betriebsräte weitreichende Rechte. Sie können auf einen Interessenausgleich und Sozialplan drängen. Die Herausforderung: frühzeitig zu erkennen, wann die Implementierung die rechtliche Schwelle überschreitet.

Bestehende Rechte neu gedacht

Auch ohne umfassende Betriebsänderung bieten bestehende Gesetze Ansatzpunkte. Das Beratungsrecht über Arbeitsverfahren (§ 90 BetrVG) ist zentral. Betriebsräte können Auskunft über Funktionsweise und Ziele von KI-Anwendungen verlangen.

Besonders relevant ist das Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Leistungsüberwachung (§ 87 BetrVG). Viele KI-Systeme im Personalwesen fallen genau in diese Kategorie. Hier können Betriebsvereinbarungen klare Regeln für Transparenz und Datenschutz festschreiben. Zur Beurteilung komplexer Sachverhalte darf der Betriebsrat zudem einen externen Sachverständigen hinzuziehen.

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2026: Das entscheidende Jahr

Das Jahr 2026 wird zum Wendepunkt. Ab dem 2. August tritt das EU-KI-Gesetz (AI Act) vollständig in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen zu Risikoanalysen, Transparenz und zur Einbindung der Arbeitnehmervertretung. Das stärkt die Position der Betriebsräte erheblich.

Diese Entwicklung fällt mit den regulären Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2026 zusammen. Die Fähigkeit, technologische Herausforderungen zu verstehen und rechtlich zu begleiten, wird zur Schlüsselkompetenz für Kandidaten. Die neu gewählten Gremien müssen die Weichen für einen fairen KI-Einsatz stellen.

Strategische Notwendigkeit statt Technologie-Ängste

Die Auseinandersetzung mit KI ist für Betriebsräte mehr als Technologie-Folgenabschätzung. Es geht um strategische Mitgestaltung. Die heutigen Entscheidungen bestimmen die Arbeitsplätze von morgen.

Die zentrale Aufgabe wird sein, in Verhandlungen sicherzustellen, dass KI nicht als reine Effizienzmaschine zur Personalreduzierung dient. Stattdessen muss der Fokus auf Systemen liegen, die Mitarbeiter unterstützen und neue Qualifikationen fördern. Zukunftsorientierte Betriebsvereinbarungen werden zum Gradmesser erfolgreicher Betriebsratsarbeit.

Kompetenzaufbau als Schlüssel

Die Zukunft der Mitbestimmung hängt maßgeblich vom Kompetenzaufbau ab. Schulungen und externer Sachverstand werden unerlässlich, um auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln. Das EU-KI-Gesetz bietet dabei eine starke Rechtsgrundlage.

Für die neu gewählten Gremien ab Mitte 2026 wird es darauf ankommen, proaktiv die KI-Strategie des Unternehmens zu hinterfragen. Es gilt, die Chancen der Technologie zu nutzen und Risiken durch klare Regelungen zu minimieren. Der Wandel ist im Gange – die Betriebsräte müssen ihn jetzt gestalten.

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