Arbeitsplatz, Betriebsräte

KI am Arbeitsplatz: Betriebsräte vor historischer Herausforderung

01.02.2026 - 07:39:12

Die EU zieht die regulatorischen Zügel bei Künstlicher Intelligenz straffer an – und stellt Betriebsräte vor eine Mammutaufgabe. Ab August 2026 gelten für Hochrisiko-KI-Systeme im Personalwesen strenge neue Pflichten. Die Zeit für Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen, klare Regeln zu schaffen, wird knapp.

Das Herzstück ist der EU AI Act, der seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Besonders relevant für die Arbeitswelt: KI-Systeme, die über Einstellungen, Beförderungen oder Leistungsüberwachung entscheiden, gelten als Hochrisiko. Für sie wird die Einhaltung strenger Vorgaben ab dem dritten Quartal 2026 verpflichtend.

Anbieter müssen dann ein robustes Risikomanagement, hochwertige Trainingsdaten und lückenlose Dokumentation vorweisen. Vor allem aber ist eine menschliche Aufsicht zwingend vorgeschrieben. Rein algorithmische Personalentscheidungen werden verboten. Diese Regeln bilden die neue rechtliche Basis für Betriebsräte.

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Algorithmisches Management auf dem Prüfstand

Unter dem Schlagwort algorithmisches Management hält KI Einzug in die Personalarbeit – oft mit dem Ziel, Prozesse zu optimieren. Doch der technologische Fortschritt birgt erhebliche Risiken. Experten warnen vor neuen, subtilen Formen der Diskriminierung, wenn Algorithmen mit voreingenommenen Daten trainiert werden.

Die zentrale Frage ist nicht mehr, ob KI eingesetzt wird, sondern wie ihre Nutzung fair, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet werden kann. Hier kommt den Betriebsräten eine Schlüsselrolle als Schutzorgan der Belegschaft zu. Können die traditionellen Werkzeuge des Arbeitsrechts mit der digitalen Transformation Schritt halten?

Betriebsräte zwischen altem Recht und neuen Pflichten

Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sind grundsätzlich gut aufgestellt. § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt die Mitbestimmung bei der Einführung von Überwachungstechnik. Dies greift bei vielen KI-Anwendungen im Personalbereich.

Der AI Act ergänzt diese Rechte um spezifische Pflichten für Arbeitgeber. Sie müssen die Arbeitnehmervertretungen über den Einsatz von Hochrisiko-KI informieren. Zudem etabliert die Verordnung eine Schulungspflicht für Mitarbeiter. Damit eröffnet sich für Betriebsräte ein weiteres wichtiges Feld der Mitbestimmung: die Gestaltung von KI-Qualifizierungsmaßnahmen.

Proaktives Handeln ist jetzt gefordert

Das entschlossene Vorgehen der EU-Kommission sendet ein klares Signal. Ein förmliches Prüfverfahren im Rahmen des Digital Services Act (DSA), Ende Januar 2026 eingeleitet, zeigt: Die Einhaltung digitaler Spielregeln wird konsequent überwacht.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass KI-Implementierung nicht länger ein reines IT-Projekt ist. Die rechtlichen Risiken und der Aufbau von Compliance-Strukturen rücken in den Vordergrund. Für Betriebsräte ist es zugleich Herausforderung und Chance. Sie müssen sich tiefgehendes KI-Wissen aneignen, um auf Augenhöhe verhandeln zu können.

Der AI Act stärkt ihre Position durch explizite Informationsrechte und den Fokus auf Transparenz. Die proaktive Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die klare Leitplanken für den KI-Einsatz setzen, wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Die Weichen für einen fairen Einsatz von KI in der Arbeitswelt werden jetzt gestellt.

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