Kapitalmarktrecht 2026: EU-Listing Act setzt Unternehmen unter Zugzwang
27.01.2026 - 03:31:13Führende Experten für Kapitalmarktrecht diskutieren in Frankfurt die größten Compliance-Herausforderungen des Jahres. Im Fokus steht die Umsetzung des EU-Listing Act – doch schon wird über einen radikaleren „Listing Act 2.0“ nachgedacht.
Der heutige Kongress „Kapitalmarktrecht 2026“ des Deutschen Aktieninstituts versammelt Vertreter von BaFin, Konzernen wie Siemens und Top-Kanzleien. Sie analysieren die praktischen Folgen der neuen Rechtslage. Mehrere Vorschriften des EU-Listing Act treten 2026 voll in Kraft und verändern die Spielregeln für börsennotierte Unternehmen grundlegend.
Weniger Bürokratie, neue Freiräume
Ein Schwerpunkt ist die Reform der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Eine wichtige Änderung gilt ab dem 5. Juni 2026: Bei mehrstufigen Prozessen wie Übernahmen müssen Unternehmen Zwischenschritte nicht mehr ad-hoc veröffentlichen. Nur das finale Ereignis löst eine Mitteilungspflicht aus.
Das Ziel? Weniger Marktvolatilität, geringeres Insider-Risiko und schlankere Unternehmenskommunikation. Weitere MAR-Anpassungen treten in Kraft: Eine neue Meldeschwelle für Geschäfte von Führungskräften steigt von 5.000 auf 20.000 Euro. Nationale Aufseher erhalten zudem einen Mechanismus zum grenzüberschreitenden Austausch von Orderbuchdaten zur besseren Aufdeckung von Marktmissbrauch.
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BaFin gibt Ton an, Prospektrecht wird einfacher
Ein zentraler Programmpunkt sind die Enforcement-Prioritäten der BaFin für 2026. Anja Engelland, Abteilungsleiterin der Behörde, erläutert die Schwerpunkte der Marktüberwachung und die neuen Ad-hoc-Publizitätsregeln. Diese direkte Kommunikation ist für Unternehmen entscheidend, um ihre Compliance-Systeme anzupassen.
Parallel wird das Prospektrecht vereinfacht. Der Listing Act soll den Prozess der Prospekterstellung – besonders für Folgeemissionen und KMU – weniger komplex und kostspielig machen. Juristen und Compliance-Verantwortliche von Siemens und Siemens Energy teilen auf dem Kongress ihre Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der reformierten MAR.
Schon jetzt Forderung nach „Listing Act 2.0“
Noch sind die aktuellen Reformen nicht vollständig umgesetzt, doch eine prominent besetzte Podiumsdiskussion stellt bereits die Frage: Braucht es einen „Listing Act 2.0“? Experten von Kanzleien wie Latham & Watkins debattieren, ob noch aggressivere Deregulierung nötig ist, um im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Diese Forderung nach weiterer Vereinfachung passt zu nationalen Initiativen wie dem deutschen Zukunftsfinanzierungsgesetz. Die langfristige Vision ist klar: Durch anhaltenden Abbau regulatorischer Hürden sollen mehr Börsengänge und Unternehmensfinanzierungen über den Kapitalmarkt ermöglicht werden.
Dynamisches Umfeld erfordert doppelten Blick
Für Compliance-Officer und Rechtsabteilungen bedeutet das eine doppelte Herausforderung. Sie müssen einerseits die neuen MAR- und Transparenzregeln bis zu den Stichtagen 2026 implementieren. Andererseits müssen sie die weiterlaufende politische Debatte im Blick behalten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA wird weitere Konsultationen und technische Standards veröffentlichen. Der Ruf nach einem zweiten Listing Act signalisiert: Der regulatorische Druck auf Berlin und Brüssel, das Kapitalmarktrecht weiter zu straffen, bleibt hoch. Die Landschaft wird dynamisch bleiben.
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