Justizministerium, Mietrechtsreform

Justizministerium plant umfassende Mietrechtsreform

23.02.2026 - 03:02:12 | boerse-global.de

Die geplante Mietrechtsreform sieht eine Deckelung von Indexmieten auf 3,5 Prozent, strengere Regeln für möbliertes Wohnen und eine Begrenzung der Kurzzeitvermietung vor.

Das Bundesjustizministerium bringt eine weitreichende Reform des Mietrechts auf den Weg. Der Entwurf „Mietrecht II“ sieht strengere Regeln für Indexmieten, möbliertes Wohnen und Kurzzeitvermietungen vor. Er markiert den größten mietrechtlichen Einschnitt seit der Mietpreisbremse.

Die Pläne fallen in eine hitzige wohnungspolitische Debatte. Erst kürzlich stärkte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil den Kurs der Mietregulierung. Die Reform soll nun Lücken im bestehenden Regelwerk schließen.

Indexmieten: Deckelung bei 3,5 Prozent

Ein Kernpunkt ist die Begrenzung von Indexmieten. Bislang waren diese, an den Verbraucherpreisindex gekoppelten Verträge, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Bei hoher Inflation trieben sie die Mieten stark in die Höhe.

Künftig soll in angespannten Wohnungsmärkten Schluss sein mit zweistelligen Steigerungen. Der Entwurf sieht eine jährliche Deckelung von maximal 3,5 Prozent vor. Das soll Mieter vor finanzieller Überforderung schützen.

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Möblierte Wohnungen: Mehr Transparenz, weniger Tricks

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf möbliertem Wohnraum. Hier umgingen Vermieter oft die Mietpreisbremse mit überhöhten Möblierungszuschlägen. Der neue Entwurf will das unterbinden.

Vermieter müssen den Zuschlag für Möbel künftig separat ausweisen. Tun sie das nicht, gilt die Wohnung rechtlich als unmöbliert. Für voll möblierte Wohnungen schlägt das Ministerium eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete vor – orientiert am Zeitwert der Einrichtung.

Kurzzeitvermietung: Sechs-Monats-Limit gegen Kettenmodelle

Auch der boomenden Kurzzeitvermietung soll ein Riegel vorgeschoben werden. Die Vermietung „zum vorübergehenden Gebrauch“ soll auf maximal sechs Monate begrenzt werden.

Aufeinanderfolgende Kurzzeitmietverträge werden zusammengerechnet. So will der Gesetzgeber verhindern, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet werden. Das Ziel: Mehr Wohnraum für den langfristigen Markt sichern.

Kündigungsschutz: Mehr Zeit bei Zahlungsverzug

Mieter erhalten mehr Schutz vor dem Verlust ihrer Wohnung. Bislang konnten sie eine fristlose Kündigung nur durch die sofortige Begleichung aller Mietschulden abwenden – die sogenannte Schonfristzahlung.

Diese Möglichkeit soll künftig auch für ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs gelten. Mieter könnten ihre Wohnung so auch in finanziellen Engpässen behalten. Eine klare Stärkung der sozialen Funktion des Mietrechts.

Eine Erleichterung für Vermieter

Nicht alle Neuerungen bedeuten mehr Bürokratie. Eine Erleichterung gibt es für Vermieter bei Modernisierungen. Die Wertgrenze für Mieterhöhungen im vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro pro Wohnung steigen.

Private Kleinvermieter sollen so nach kleineren Modernisierungen die Miete leichter anpassen können. Ein Zugeständnis an die Eigentümer, die ansonsten mit strengeren Vorgaben rechnen müssen.

Gemischte Reaktionen: Von „Misstrauensvotum“ bis „zu lasch“

Die Reaktionen auf den Entwurf fallen erwartungsgemäß gemischt aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert die Pläne scharf und spricht von einem „Misstrauensvotum“ gegen private Vermieter. Zu viel Regulierung bremse Investitionen aus.

Auch aus der Politik kommt Widerspruch. Die Unionsfraktion hält die Vorschläge für zu schematisch. Den Grünen hingegen gehen sie nicht weit genug. Sie fordern weitergehende Maßnahmen gegen den allgemeinen Mietanstieg.

Was kommt jetzt?

Bei dem Papier handelt es sich zunächst um einen Referentenentwurf. Dieser wurde nun an Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme weitergeleitet. Anschließend geht er ins Kabinett und in den parlamentarischen Prozess.

Dort sind weitere Änderungen möglich. Klar ist: Die Reform würde die Spielräume für Vermieter enger fassen und die Dokumentationspflichten erhöhen. Für Mieter könnte sie mehr Transparenz und Schutz bedeuten. Ob sie kommt, entscheidet sich in den kommenden Monaten.

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