Jahreswirtschaftsbericht, Startschuss

Jahreswirtschaftsbericht 2026: Startschuss für Wirtschaftsausschüsse

30.01.2026 - 16:39:12

Der neue Regierungsbericht mit nur 1,0 Prozent BIP-Wachstum für 2026 stärkt die Position von Wirtschaftsausschüssen, die nun detaillierte Informationen von der Geschäftsführung einfordern können.

Der neue Regierungsbericht mit seiner verhaltenen Wachstumsprognose ist der gesetzliche Auftakt für betriebliche Mitbestimmung. Wirtschaftsausschüsse können nun detaillierte Auskünfte von der Geschäftsführung verlangen.

Die Bundesregierung sieht für 2026 nur ein realen BIP-Wachstum von 1,0 Prozent voraus. Das ist eine deutliche Korrektur nach unten. Als Hauptprobleme nennt der Jahreswirtschaftsbericht den schwachen Außenhandel und eine lahme Binnennachfrage. Das Wachstum stemmt sich vor allem aus staatlichen Infrastruktur- und Verteidigungsausgaben.

Vom Staatsbericht zum Betriebsrecht

Für Wirtschaftsausschüsse in Unternehmen mit über 100 Beschäftigten ist diese Prognose mehr als eine Zahl. Sie ist der Hebel, um ihr gesetzliches Auskunftsrecht nach § 106 BetrVG geltend zu machen. Der Arbeitgeber muss das Gremium „rechtzeitig und umfassend“ über alle wirtschaftlichen Belange informieren – inklusive der Folgen für die Personalplanung.

Anzeige

Die neue Wirtschaftsprognose verändert viele Betriebsplanungen – Wirtschaftsausschüsse müssen jetzt aktiv werden. Der kostenlose PDF‑Guide liefert 25 geprüfte Kontrollfragen an die Geschäftsleitung, fertige Checklisten und Mustervorlagen nach § 106 BetrVG. So stellen Sie sofort die richtigen Nachfragen zu Personalplanung, Investitionen und Exportrisiken – und sichern Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Chefetage. Jetzt kostenlosen Wirtschaftsausschuss-Guide herunterladen

Die richtigen Fragen an die Chefetage stellen

Der Bericht liefert die Argumente für fundierte Nachfragen. Konkret sollten Wirtschaftsausschüsse jetzt wissen wollen:

  • Zur Absatzplanung: Wie passt unsere eigene Wachstumsprognose zum nationalen Trend von 1,0 Prozent?
  • Zu Investitionen: Der Bericht sieht private Investitionen als Schwachstelle. Ist unser Investitionsprogramm für 2026 ambitioniert genug?
  • Zu Risiken: Wie bewertet die Geschäftsführung die Risiken für unsere Exporte, angesichts der Warnungen vor Handelskonflikten?
  • Zu Personal: Welche konkreten Auswirkungen haben die Ziele auf die Personalplanung? Steht ein Stellenauf- oder -abbau an?

Frühwarnsystem für den Betriebsrat

Eine proaktive Nutzung dieser Rechte macht den Wirtschaftsausschuss zum wichtigen Frühwarnsystem. Er kann so den Betriebsrat frühzeitig informieren, besonders bevor mögliche Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG anstehen. Das ermöglicht Verhandlungen auf Augenhöhe.

Die kommenden Wochen sind entscheidend. Wirtschaftsausschüsse sollten nun Gespräche mit der Geschäftsführung ansetzen, um die unternehmerischen Konsequenzen des düsteren gesamtwirtschaftlichen Bildes zu klären. Transparenz ist hier keine Gefälligkeit, sondern gesetzliche Pflicht.

@ boerse-global.de