Investitions-Booster

Investitions-Booster: Warum Unternehmen jetzt noch investieren sollten

27.11.2025 - 04:09:12

Die deutsche Wirtschaft schwächelt zum Jahresende – doch wer jetzt investiert, profitiert massiv. Das aktuelle Investitionssofortprogramm der Bundesregierung bietet eine historische Chance: Bis zu 30 Prozent degressive Abschreibung für Maschinen und sogar 75 Prozent für E-Fahrzeuge im ersten Jahr. Doch die Zeit drängt.

Der wirtschaftliche Hintergrund macht die Dringlichkeit deutlich. Am Montag dieser Woche vermeldete das Ifo-Institut einen weiteren Rückgang des Geschäftsklimaindex auf 88,1 Punkte – nach 88,4 Punkten im Oktober. Zwar bewerteten Unternehmen ihre aktuelle Lage etwas besser, doch die Erwartungen trübten sich ein. „Die deutsche Wirtschaft zweifelt an einer schnellen Erholung”, fasste Ifo-Präsident Clemens Fuest die Stimmung zusammen.

Genau hier setzt die Bundesregierung an. Das im Juli verabschiedete Investitionssofortprogramm soll Unternehmen aus der Investitionszurückhaltung holen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), seit Mai im Amt der Großen Koalition unter Kanzler Friedrich Merz, brachte es im Bundestag auf den Punkt: „Wir müssen uns aus dieser Stagnation herausinvestieren.”

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Das Herzstück der aktuellen Strategie: die massiv erweiterte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Die am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Regelungen bieten deutlich attraktivere Konditionen als zuvor.

Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gilt: Unternehmen können bis zu 30 Prozent degressiv abschreiben – maximal das Dreifache der linearen AfA. Das ist ein gewaltiger Sprung gegenüber den früheren 20 Prozent und verschafft im Investitionsjahr erhebliche Liquiditätsvorteile.

Die wichtigsten Eckpunkte für die Bilanz 2025:
* Förderfähig: Neue und gebrauchte bewegliche Anlagegüter (Maschinen, Büroausstattung, Fuhrpark)
* Zeitraum: Anschaffungen ab 1. Juli 2025
* Mechanismus: Die 30 Prozent beziehen sich jährlich auf den Restbuchwert, was hohe Anfangsabzüge ermöglicht
* Wechseloption: Sobald die lineare Abschreibung vorteilhafter wird, kann gewechselt werden

Steuerberater betonen die Bedeutung für Investitionen noch in diesem Jahr. „Wer jetzt im November oder Dezember investiert, sichert sich den vollen Vorteil der höheren Sätze für das Veranlagungsjahr 2025″, heißt es in einer aktuellen Analyse der IHK München.

Super-AfA für E-Mobilität: 75 Prozent im ersten Jahr

Noch spektakulärer fällt die Förderung für Elektrofahrzeuge aus. Die sogenannte „Super-AfA” soll den stockenden Übergang zur E-Mobilität im Unternehmensbereich beschleunigen.

Für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, erlaubt das Gesetz eine besondere arithmetisch-degressive Abschreibung:
* Jahr 1: Satte 75 Prozent der Anschaffungskosten können sofort abgeschrieben werden
* Folgejahre: Der Satz sinkt deutlich (Jahr 2: 10 Prozent, Jahre 3-4: je 5 Prozent)

Zusätzlich wurde die Bruttolistenpreis-Grenze für die vergünstigte 0,25-Prozent-Versteuerung von Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben – gültig für Anschaffungen ab 1. Juli 2025. Damit werden auch hochpreisige Elektromodelle für Geschäftsführerflotten steuerlich attraktiv.

Langfristige Perspektive: Körperschaftsteuer sinkt ab 2028

Neben der sofortigen Entlastung plant die Regierung strukturelle Reformen. Das Gesetz sieht eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vor, die 2028 beginnen soll.

Laut Finanzministerium sinkt der Satz von derzeit 15 Prozent bis 2032 auf 10 Prozent – beginnend mit 14 Prozent im Jahr 2028. Dieser Fahrplan soll Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen, auch wenn Wirtschaftsverbände wie der BDI die verzögerte Umsetzung kritisieren.

Handlungsfenster schließt sich

Mit nur noch wenigen Wochen bis zum Jahresende läuft die Zeit. Die Kombination aus ernüchternden Ifo-Daten und den attraktiven 30-Prozent-Abschreibungsregeln schafft eine klare Handlungsaufforderung: Unternehmen sollten ihre Investitionspläne umgehend prüfen.

Eine Verschiebung auf 2026 dürfte angesichts der aktuellen Anreize weder nötig noch wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Botschaft der Merz-Klingbeil-Regierung an die Wirtschaft ist eindeutig: Der Staat beteiligt sich über massive steuerliche Sofortentlastung am Investitionsrisiko – aber nur für diejenigen, die jetzt handeln.


Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine Steuerberatung dar. Unternehmen sollten mit ihren Steuerberatern klären, wie diese Regelungen auf ihre spezifische Situation anzuwenden sind.

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