Internet-Krankenschein, Fristlose

Internet-Krankenschein: Fristlose Kündigung nach Gerichtsurteil

07.01.2026 - 19:42:12

Ein Online-Krankenschein ohne Arztkontakt kann den Job kosten. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Grundsatzurteil bestätigt, das aktuell für Aufsehen sorgt.

BERLIN, 7. Januar 2026 – Die Grippewelle rollt, der digitale Weg zum gelben Schein scheint verlockend. Doch Vorsicht: Wer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per reiner Online-Abfrage ohne Arztgespräch besorgt, riskiert die fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem wegweisenden Urteil (Az. 14 SLa 145/25) entschieden. Rechtsanwälte warnen angesichts steigender Infektionszahlen eindringlich vor dieser Falle.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein IT-Berater, der fünf Tage krankgeschrieben war. Seine AU hatte er nicht beim Hausarzt, sondern auf einem Webportal besorgt. Gegen eine Gebühr füllte er einen Fragebogen mit Checkboxen aus – ein Gespräch mit einem Arzt, sei es per Video oder Telefon, fand nicht statt. Das ausgestellte Dokument vermerkte offen „Fernuntersuchung nur per Fragebogen“.

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Für das Gericht war klar: Dieses Vorgegen erfüllt nicht die Mindestanforderungen an eine ärztliche Untersuchung. Die Vorlage des Scheins beim Arbeitgeber stellte einen betrügerischen Täuschungsversuch dar. Das zerstörte das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so nachhaltig, dass eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt war. Ob der Mitarbeiter tatsächlich krank war, spielte dabei keine Rolle – entscheidend war die Täuschung über die Herkunft des Attests.

Warum reine Fragebogen-AUs vor Gericht scheitern

Der Knackpunkt ist die Definition der ärztlichen Untersuchung. Nach deutschem Arbeitsrecht und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) muss ein Arzt den Gesundheitszustand persönlich beurteilen, um Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.

Die Telemedizin hat zwar Möglichkeiten erweitert: Videosprechstunden (Video-AU) sind etabliert, für bestehende Patienten sind in bestimmten Fällen auch telefonische Konsultationen möglich. Ein rein automatisiertes Abfrageverfahren ohne jeglichen Arzt-Patienten-Kontakt genügt den rechtlichen Anforderungen jedoch nicht. Der sonst hohe Beweiswert des gelben Scheins entfällt hier komplett.

Verwirrung auf dem digitalen Gesundheitsmarkt

Das Urteil fällt in eine heikle Phase. Bei hohen Infektionszahlen, wie sie die Krankenkassen für Anfang 2026 melden, boomt die Nachfrage nach Fernbehandlungen. Viele Arbeitnehmer unterscheiden jedoch nicht klar zwischen seriösen Telemedizin-Anbietern und unseriösen „Bescheinigungs-Shops“.

Seriöse Telemedizin:
* Beinhaltet ein Echtzeit-Gespräch mit einem Arzt (Video oder Telefon).
* Der Arzt stellt individuelle Fragen und trifft eine Einschätzung.
* Die ausgestellte AU ist in der Regel gültig und anerkannt.

Unseriöse „Bescheinigungs-Shops“:
* Kein direkter Kontakt zu einem menschlichen Arzt.
* „Diagnose“ erfolgt allein durch Anklicken von Symptomen in einem Formular.
* Oft wird eine Bescheinigung „in wenigen Minuten“ gegen Pauschalgebühr versprochen.
* Risiko: Fristlose Kündigung wegen Betrugs bzw. Betrugsversuchs.

Expertenmeinung: „Eine tickende Zeitbombe“

Arbeitsrechtler sehen ein großes Problem im Unwissen der Beschäftigten. „Viele halten diese Portale für eine moderne Bequemlichkeit, ähnlich wie eine Essensbestellung“, so ein Fachanwalt. „Vor dem Arbeitsgericht ist die Vorlage eines solchen Dokuments aber gleichzusetzen mit einer Urkundenfälschung. Es geht nicht darum, ob man wirklich krank war, sondern um die täuschende Handlung, einen ‚ärztlichen‘ Schein vorzulegen, der keine medizinische Grundlage hat.“

Das Urteil aus Hamm setzt einen klaren Präzedenzfall. Unternehmen werden digitale Krankmeldungen 2026 voraussichtlich noch kritischer prüfen. Für Arbeitnehmer lautet die Botschaft: Der vermeintliche Fünf-Minuten-Service kann das abrupte Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Im Zweifelsfall bleibt der Gang zur Hausarztpraxis oder die Videosprechstunde bei einem etablierten Anbieter der sicherste Weg.

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