Impressum-Pflichten, Hürden

Impressum-Pflichten: Neue Hürden für Kleinunternehmer 2026

11.04.2026 - 06:02:21 | boerse-global.de

Gerichte und Behörden verschärfen 2026 die Anforderungen an digitale Impressen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Pflicht, und die Zwei-Klick-Regel muss eingehalten werden, um Abmahnungen zu vermeiden.

Impressum-Pflichten: Neue Hürden für Kleinunternehmer 2026 - Foto: über boerse-global.de
Impressum-Pflichten: Neue Hürden für Kleinunternehmer 2026 - Foto: über boerse-global.de

Die rechtlichen Anforderungen an digitale Dienstleister in Deutschland verschärfen sich weiter. Gerichte und Verbraucherschützer setzen im Frühjahr 2026 neue Maßstäbe für Transparenz und Erkennbarkeit – auch für Solo-Selbstständige und Kleinbetriebe.

Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Pflicht

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Pflichtangaben im Impressum. Seit der stufenweisen Einführung Ende 2024 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) allen wirtschaftlich aktiven Einheiten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss diese Nummer im Impressum angegeben werden, sobald sie vorliegt.

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Für viele Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer-Befreiung („Kleinunternehmerregelung“) Gebrauch machen und daher keine USt-IdNr. besitzen, wird die W-IdNr. damit zum zentralen Pflichtelement. Ihr Fehlen gilt als wettbewerbswidrig und bleibt ein häufiger Grund für teure Abmahnungen. Seit Januar 2025 gelten übrigens neue Umsatzgrenzen für die Regelung: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Zwei-Klick-Regel: Gerichte verschärfen Zugänglichkeit

Doch nicht nur der Inhalt, auch die Auffindbarkeit des Impressums steht 2026 im Fokus. Ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28. Mai 2025 setzt hier den Maßstab: Ein Impressum muss „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“ sein.

Konkret bedeutet das die Einhaltung der „Zwei-Klick-Regel“. Von jeder Seite einer Webpräsenz aus muss der Nutzer das Impressum innerhalb von maximal zwei Klicks erreichen können. Für Kleinunternehmer, die auf Plattformen wie Instagram oder LinkedIn aktiv sind, hat das praktische Konsequenzen. Ein direkter Link mit der Bezeichnung „Impressum“ in der Profil-Bio ist oft unerlässlich. Ein Verweis auf die Startseite reicht nicht, wenn dort die gesetzlichen Angaben nicht sofort sichtbar sind.

Abmahn-Risiken steigen – so schützen Sie sich

Die Dringlichkeit einer korrekten Impressumsgestaltung wird durch eine Welle spezialisierter Abmahnungen im April 2026 unterstrichen. Kanzleien mahnen verstärkt Verstöße gegen Urheberrechte bei Bildnutzung ab – oft bei Websites, denen klare Copyright-Hinweise oder korrekte Verlinkungen zu den Rechtseiten fehlen.

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Ein rechtskonformes Impressum für 2026 muss daher zwingend enthalten:
* Den vollständigen Namen des Inhabers
* Eine ladungsfähige Anschrift (Postfach reicht nicht)
* Schnelle Kontaktmöglichkeiten (E-Mail und Telefon)
* Die W-IdNr. oder, falls vorhanden, die USt-IdNr.
* Bei reglementierten Berufen Angaben zur zuständigen Kammer

Zudem beobachtet die Wettbewerbszentrale seit Ende März 2026 verstärkt versteckte Werbung und fehlende Geschäftskennzeichnung in modernen Formaten wie Podcasts oder Social-Media-Stories. Wird ein Profil geschäftlich genutzt, muss es auf ein vollständiges Impressum verlinken.

Digitale Verantwortung: Vom Bildungs- zum Vollzugsmodus

Die aktuelle Verschärfung ist Teil der Umsetzung des EU Digital Services Act (DSA) in Deutschland. Das DDG gilt für jeden „geschäftsmäßigen Dienst“ – also auch für kleine Blogs oder Portfolios mit Affiliate-Einnahmen oder Freiberufler-Diensten.

Die Phase der Aufklärung scheint vorbei: Die Behörden gehen nun in den aktiven Vollzug über. Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. April 2026 zu irreführenden Abo-Verlängerungen unterstreicht, dass die Gerichte die Verständlichkeit für den „durchschnittlichen Nutzer“ in den Vordergrund stellen. Das Impressum ist das zentrale Werkzeug, um diese Klarheit zu schaffen.

Ausblick: Der „Kündigungsbutton“ kommt

Kleinunternehmer sollten wachsam bleiben. Ab Juni 2026 tritt eine neue EU-weite Richtlinie in Kraft, die einen prominenten „Kündigungsbutton“ auf Verkaufsseiten vorschreibt. Diese Funktion muss ebenso leicht zu finden sein wie der „Kaufen“-Button.

Experten raten daher zu einer halbjährlichen Überprüfung aller Rechtstexte. Ein konformes Impressum ist 2026 keine lästige Pflicht mehr, sondern ein essenzieller Baustein des Risikomanagements und der professionellen Glaubwürdigkeit im digitalen Markt.

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