Immobilien-Teilverkauf, Darlehen

Immobilien-Teilverkauf ist kein Darlehen, stellt Gutachten klar

04.02.2026 - 16:01:12

Ein neues Rechtsgutachten stuft den Immobilien-Teilverkauf nicht als Kredit ein. Diese Einordnung könnte die Regulierungsdebatte und die Rolle der BaFin grundlegend verändern.

Ein neues Rechtsgutachten entzieht der Debatte um die Regulierung von Teilverkäufen den Boden. Der Immobilien-Teilverkauf ist rechtlich kein Darlehen, so das zentrale Ergebnis. Diese Einordnung könnte weitreichende Folgen für den Markt und die Aufsicht durch die BaFin haben.

Das Gutachten von Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit von der LMU München wurde heute veröffentlicht. Es kommt zu dem Schluss, dass das Modell weder direkt noch analog unter das strenge Verbraucherdarlehensrecht fällt. Der Bundesverband für Immobilienverrentung (BVIV) begrüßt die Einschätzung als Bestätigung seiner Position.

Anzeige

Passend zum Thema Immobilieneigentum: Viele Änderungen im Wohnungseigentumsrecht betreffen direkt Vertragsgestaltung, Transparenzpflichten und Entscheidungsprozesse in Eigentümergemeinschaften. Ein kompakter, kostenloser 5‑Minuten-Sonder-Report erklärt die 19 wichtigsten WEG-Neuerungen inklusive Praxisbeispielen zu Balkonkraftwerken und Online‑Eigentümerversammlungen — ideal, um Leitplanken und vertragliche Auswirkungen besser einzuschätzen, bevor Sie Teile Ihres Immobilienvermögens nutzen. Jetzt WEG‑Sonder‑Report sichern

Warum es kein Kredit

Im Kern klassifiziert Grigoleit den Teilverkauf als einen gemischten Vertrag aus Kauf-, Nießbrauch- und Besorgungsrecht. Entscheidend ist das Fehlen einer persönlichen Rückzahlungspflicht des Verkäufers.

  • Bei einem Darlehen muss der Kreditnehmer die Summe zurückzahlen.
  • Beim Teilverkauf fließt das Geld für den Anbieter allein aus dem späteren Verkaufserlös der Immobilie. Das sonstige Vermögen haftet nicht.

„Eine analoge Anwendung des Darlehensrechts wäre systemwidrig“, so das Gutachten. Es läge keine vergleichbare Interessenlage vor.

Ein Dauerstreit mit Verbraucherschutz-Fragen

Die Debatte ist nicht neu. Verbraucherschützer und die BaFin warnen seit langem vor Risiken. Kritikpunkte sind komplexe Modelle und schwer durchschaubare Kosten, etwa durch monatliche Nutzungsentgelte. Die Sorge: Anbieter könnten so Darlehensschutzvorschriften umgehen.

Bisherige Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das neue Papier liefert nun ein gewichtiges Argument gegen eine Regulierung als Finanzprodukt. Der BVIV betont: Verkäufer wollen sich nicht verschulden, sondern Teile ihres Immobilienvermögens mobilisieren.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Veröffentlichung befeuert die politische Debatte neu. Während Anbieter auf Bestätigung hoffen, drängen Verbraucherschützer auf klare gesetzliche Regelungen. Die Justizministerkonferenz hatte bereits Ende 2025 mehr Transparenz gefordert.

Eine Regulierung durch die BaFin nach Kreditrecht erscheint nun unwahrscheinlicher. Möglicher Konsequenz könnten aber spezifische „Leitplanken“ außerhalb des Darlehensrechts sein. Der BVIV setzt auf zivilrechtlichen Verbraucherschutz durch mehr Transparenz und faire Verträge.

Für Eigentümer bleibt eine sorgfältige Prüfung jedes Vertrags unerlässlich.

Anzeige

PS: Viele Eigentümer unterschätzen, wie Mietspiegel, Vergleichsmieten und rechtssichere Begründungen den Wert und die wirtschaftliche Nutzbarkeit ihrer Immobilie beeinflussen. Ein kostenloser Mietspiegel‑Report 2025 liefert Vergleichsmieten, Begründungshilfen für mögliche Mietanpassungen und praktische Checklisten — nützlich, wenn Sie Teile Ihres Eigentums veräußern oder vertraglich regeln möchten. Jetzt Mietspiegel‑Report 2025 herunterladen

@ boerse-global.de