Produktion/Absatz, Wettbewerb

Im Klimaschutzverfahren gegen den Öl- und Erdgaskonzern Shell GB00BP6MXD84 in den Niederlanden will das Berufungsgericht am Dienstag seine Entscheidung verkünden.

12.11.2024 - 05:50:00

Berufungsgericht entscheidet im Klimaschutzprozess gegen Shell

Niederländische Umweltschutzorganisationen hatten Shell wegen des Ausstoßes des Treibhausgases CO2 verklagt und 2021 Recht bekommen. In einem historischen Urteil hatte das Gericht in Den Haag angeordnet, dass der Konzern seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken müsse. Nun urteilt das Zivilgericht in Den Haag im Berufungsverfahren.

Nie zuvor war ein Konzern von einem Richter zu derart drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen worden. Die Verpflichtung bezog sich nicht nur auf die Emissionen des eigenen Unternehmens, sondern auch die der Zulieferer und Endabnehmer. Shell hatte zum Zeitpunkt der Klage seinen Sitz in Den Haag.

Shell: Nicht Sache von Gerichten

Shell legte gegen das Urteil Berufung ein. Der britisch-niederländische Energiekonzern steht auf dem Standpunkt, dass es im Pariser Klimaabkommen keine Verpflichtung für Unternehmen gebe, Schadstoffe zu reduzieren. Nicht Gerichte, sondern Regierungen müssten das anordnen. Außerdem könne man ein Unternehmen rechtlich nicht für den CO2-Ausstoß seiner Kunden verantwortlich machen.

Für den Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, ist Shell "einer der größten Klimaverschmutzer der Welt". Unternehmen müssten auch dafür haftbar gemacht werden.

Das Urteil kann weitreichende Folgen auch für andere Unternehmen haben. Weltweit gibt es bereits mehrere ähnliche Verfahren von Umweltschützern.

@ dpa.de

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