IfW-Präsident fordert Lockerung des Kündigungsschutzes
22.02.2026 - 21:52:11 | boerse-global.deEin Vorschlag des Kieler Instituts für Weltwirtschaft entfacht eine neue Grundsatzdebatte über Job-Sicherheit versus Flexibilität. IfW-Präsident Moritz Schularick stellt den nahezu unkündbaren Status langjähriger Beamter in Frage und rüttelt damit an einem Pfeiler des deutschen Arbeitsmarktes.
Berlin. Die Diskussion um die Reformbedürftigkeit des deutschen Arbeitsrechts hat neuen Zündstoff erhalten. Auslöser ist ein Vorstoß von Moritz Schularick, dem Präsidenten des renommierten Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW). Er kritisierte kürzlich die starren Kündigungsschutzregeln, insbesondere im öffentlichen Dienst. Dort sind Angestellte ab 40 Jahren mit mindestens 15 Dienstjahren faktisch vor einer ordentlichen Kündigung geschützt. Für Schularick ist dies ein Beispiel für eine Überregulierung, die die notwendige Dynamik und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft bremse.
Die Reaktionen fallen gespalten aus. Während einige Ökonomen den Impuls als überfälligen Anstoß begrüßen, warnen Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter vor einer Aushöhlung des Sozialstaats. Sie fürchten eine Entwicklung hin zu einer „Hire-and-Fire“-Mentalität. Konkrete Gesetzesänderungen sind zwar nicht in Sicht, doch die Debatte über das richtige Maß an Sicherheit im Zeitalter des Wandels ist neu entfacht.
Das deutsche System: Klagerecht statt Abfindungsgarantie
Im Zentrum des deutschen Kündigungsschutzes steht das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es erlaubt eine Kündigung nur aus betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Wird diese hohe Hürde nicht genommen, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und unwirksam.
Die logische Konsequenz für betroffene Arbeitnehmer ist die Kündigungsschutzklage. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Nur so kann der Arbeitnehmer seine Wiedereinstellung erstreiten – oder, was deutlich häufiger geschieht, in eine Verhandlung über eine Abfindung eintreten.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass das deutsche Recht einen generellen Anspruch auf eine Abfindung vorsieht. Das ist falsch. Eine Abfindung ist fast immer das Ergebnis eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber bietet sie an, um das Risiko eines langwierigen Prozesses und einer möglichen Wiedereinstellungspflicht zu umgehen. Der Arbeitnehmer nimmt sie, um eine sichere Zahlung zu erhalten und den Rechtsstreit zu beenden.
Die Realität der Abfindungen: Ungleichheit trotz Faustformel
Bei den Verhandlungen dient oft eine Faustregel als Orientierung: ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Doch diese Regel ist weder verbindlich noch spiegelt sie die Realität wider. Studien wie der „Abfindungsatlas 2025“ zeigen erhebliche Unterschiede. Die durchschnittliche Abfindungshöhe variiert stark zwischen Bundesländern, Branchen, Geschlechtern und Einkommensgruppen.
Für Unternehmen, besonders im Zuge von Restrukturierungen, sind Abfindungspakete längst ein kalkulierter Kostenfaktor. Sie signalisieren den Märkten Entschlossenheit beim Umbau. Für die betroffenen Arbeitnehmer bleibt die Abfindung eine wichtige, aber ungewisse finanzielle Brücke in die nächste Beschäftigung.
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Zwischen Sicherheit und Agilität: Die Suche nach dem neuen Gleichgewicht
Schularicks Vorstoß hat ein Dilemma der deutschen Wirtschaft pointiert adressiert. Einerseits ist der hohe Kündigungsschutz ein zentrales Element des sozialen Friedens und der Planungssicherheit für Millionen Beschäftigte. Andererseits stehen Unternehmen vor der Herausforderung, sich in einem globalen, sich rasch wandelnden Umfeld schnell anpassen zu müssen.
Die etablierten Verfahren – Kündigungsschutzklage und anschließender Vergleich – werden auf absehbare Zeit der Normalfall bleiben. Doch die Debatte ist eröffnet. Sie dreht sich um die Frage, wie Europa größte Volkswirtschaft die Balance zwischen bewährter Sicherheit und notwendiger Flexibilität in Zukunft finden will. Die Antwort darauf wird die Arbeitswelt in Deutschland noch lange beschäftigen.
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