IfW-Präsident, Kündigungsschutzes

IfW-Präsident fordert Ende des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener

20.02.2026 - 23:55:41 | boerse-global.de

Der Prident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, stellt den Kündigungsschutz für Besserverdienende und den öffentlichen Dienst grundsätzlich infrage. Sein Vorstoß liefert neuen Zündstoff für eine bereits hitzige Debatte ? und kommt genau zum richtigen Zeitpunkt für die Union.

Schularick kritisiert den Schutz für Einkommensgruppen ab 100.000 Euro Jahreseinkommen als nicht mehr zeitgemäß. Es handele sich um einen paternalistischen Gedanken aus dem letzten Jahrhundert. Die Forderung des renommierten Ökonomen verleiht der Diskussion um mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt neuen Schwung. Sie erhöht den Druck auf die Politik, bestehende Regelungen zu überdenken.

Die Kernfrage des IfW-Präsidenten zielt auf eine als ungerecht empfundene Privilegierung ab. Warum, so fragt Schularick, wird an einem Kündigungsschutz für Personen festgehalten, die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen? Diese Idee sei überholt und spiegle eine veraltete Vorstellung von Schutzbedürftigkeit wider.

Seine Forderung, auch den faktischen Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst zu hinterfragen, erweitert die Debatte um eine weitere Dimension. Sie stellt etablierte Strukturen des deutschen Arbeitsrechts grundsätzlich infrage. Als Präsident eines der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute des Landes verleiht Schularick dem Thema besonderes Gewicht.

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CDU sieht sich bestätigt

Der Vorstoß aus der Wissenschaft trifft auf ein vorbereitetes politisches Feld. Führende CDU-Politiker wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Generalsekretär Carsten Linnemann setzen sich seit Längerem für eine Flexibilisierung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ein.

Ihr Argument: Das aktuelle Recht sei zu starr und bremse notwendige Veränderungen in Unternehmen. Länder mit häufigeren Jobwechseln wiesen eine höhere Wachstumsdynamik auf. Die Pläne zielen auf ein Zweiklassensystem ab. Geringverdiener sollen starken Schutz behalten, für Spitzenkräfte würde er gelockert.

Konkret im Raum steht ein Optionsrecht. Arbeitgeber und hochbezahlte Angestellte könnten vertraglich auf Kündigungsschutz verzichten ? möglicherweise gegen höhere Vergütung. Unterstützung kommt aus der Wirtschaft, besonders von Start-ups. Verena Pausder, Vorsitzende des Startup-Verbands, sieht darin eine zentrale Maßnahme für mehr Geschwindigkeit und Skalierbarkeit.

Gewerkschaften und SPD in Alarmbereitschaft

Auf der anderen Seite formiert sich heftiger Widerstand. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die SPD betrachten die Vorschläge als inakzeptablen Tabubruch. Sie sprechen von einem ?Frontalangriff? auf den sozialpartnerschaftlichen Grundkonsens.

Die Kritiker warnen eindringlich vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Arbeitsrecht. Diese würde die Solidarität unter Arbeitnehmern untergraben. Der Kündigungsschutz garantiere eine fundamentale Sicherheit für alle ? unabhängig vom Einkommen.

In einer gemeinsamen Erklärung warnten die DGB-Gewerkschaften kürzlich vor einem ?sozialen Kahlschlag? und einer ?neoliberalen Horrorshow?. Sie fordern stattdessen mehr Steuergerechtigkeit für hohe Einkommen und Vermögen.

Bereits Ausnahmen für Führungskräfte

Die Debatte findet nicht im luftleeren Raum statt. Das deutsche Arbeitsrecht kennt bereits Ausnahmen. Nach § 14 KSchG gelten für leitende Angestellte gelockerte Regeln. Diese müssen zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Mitarbeitern berechtigt sein.

In einem Kündigungsschutzprozess kann der Arbeitgeber hier die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung beantragen ? ohne gesonderte Begründung. De facto haben diese Führungskräfte somit keinen durchsetzbaren Anspruch auf Weiterbeschäftigung, sondern lediglich Abfindungsschutz.

Die aktuellen Reformvorschläge zielen darauf ab, diesen Kreis deutlich zu erweitern. Nicht die Funktion, sondern eine reine Einkommensgrenze soll künftig entscheiden.

Schärfere Konturen vor CDU-Parteitag

Mit Schularicks Äußerungen und dem bevorstehenden CDU-Parteitag am 21. Februar gewinnt die Debatte weiter an Fahrt. Während die Befürworter auf Modernisierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit drängen, warnen die Gegner vor der Erosion sozialer Standards.

Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt zwar noch nicht vor. Es wird jedoch erwartet, dass das Wirtschaftsministerium in Kürze ein Eckpunktepapier vorlegen könnte. Die Debatte ist in vollem Gange, ihr Ausgang aber völlig offen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der politische Wille für eine so tiefgreifende Änderung reicht ? oder ob der Widerstand die Pläne vorerst stoppt.

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