IDW-Basiszinssatz steigt auf 3,5 Prozent – Unternehmenswerte unter Druck
18.02.2026 - 18:30:12Der für offizielle Unternehmensbewertungen maßgebliche Basiszinssatz ist auf 3,50 Prozent gestiegen. Diese Anhebung wird die Bewertungen von Firmen bei Übernahmen, Erbschaften und vor Gericht direkt beeinflussen.
Die Erhöhung zum 1. Februar 2026 markiert den höchsten Stand seit über 14 Jahren. Sie ist eine direkte Folge des gestiegenen Zinsniveaus im Euroraum. Für Bewerter, Steuerberater und M&A-Experten bedeutet dies: Jedes aktuelle Gutachten muss die neuen Parameter berücksichtigen, um noch als marktkonform zu gelten.
Warum der Zinssatz so entscheidend ist
Das Herzstück vieler Unternehmensbewertungen ist die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF). Dabei werden zukünftige Gewinne auf den heutigen Tag abgezinst. Der Diskontierungssatz – eine Schlüsselvariable – setzt sich unter anderem aus dem risikofreien Basiszinssatz zusammen.
Ein höherer Basiszinssatz führt zu einem höheren Gesamtdiskontierungssatz. Die Folge ist mathematisch zwingend: Der Barwert zukünftiger Erträge sinkt, das bewertete Unternehmen ist auf dem Papier weniger wert. Diese Anpassung ist daher mehr als eine technische Korrektur – sie verschiebt die Bewertungsgrundlage für Tausende von Unternehmen.
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Konkrete Folgen für Deals und Streitfälle
Die praktischen Auswirkungen sind vielfältig und unmittelbar:
* Bei Übernahmen (M&A): Verkäufer müssen mit tendenziell niedrigeren Bewertungen rechnen. Käufer könnten eine stärkere Verhandlungsposition erhalten.
* Für Start-ups: Höhere Kapitalkosten könnten die Bewertungen in Finanzierungsrunden unter Druck setzen.
* In rechtlichen Auseinandersetzungen: Der IDW-Standard ist Grundlage für Abfindungen bei Gesellschafterstreitigkeiten oder die Wertermittlung bei Scheidungen. Die Zinsänderung verändert damit direkt finanzielle Ansprüche.
* Bei Steuern: Erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertungen basieren auf diesem Zinssatz – was sich auf die Steuerlast auswirken kann.
Reform des Bewertungsstandards steht bevor
Die Zinsanpassung erfolgt in einer Phase des Umbruchs. Der zugrundeliegende Standard IDW S 1 selbst wird derzeit grundlegend reformiert. Ein Entwurf für eine Neufassung liegt bereits vor und wird intensiv diskutiert.
Ziel der Reform ist es, Bewertern mehr Spielraum zu geben, etwa bei der Berücksichtigung von Synergien. Während die aktuelle Zinserhöhung das bestehende System anpasst, kündigt die Standard-Reform eine tiefgreifendere Evolution der deutschen Bewertungspraxis an.
Für die Branche heißt das: Sie muss nicht nur die volatile Zinsentwicklung im Blick behalten, sondern sich auch auf neue methodische Grundlagen einstellen. Die Anpassungsfähigkeit an dieses doppelte Veränderungsumfeld wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
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