ICS2-Umstellung: EU-Zoll stellt am 3. Februar auf Version 3 um
30.01.2026 - 01:01:12Ab Montag gilt für alle Importe in die EU das neues digitale Zollsicherheitssystem ICS2 Version 3. Unternehmen, die nicht umgestellt haben, riskieren Lieferstopps.
Frankfurt, 30. Januar 2026 – Die letzte Frist für die größte Digitalisierungsoffensive im EU-Zollwesen läuft ab. Am Montag, dem 3. Februar, wird die Umstellung auf ICS2 Version 3 für alle Transportwege verbindlich. Das bedeutet: Wer seine IT-Systeme nicht angepasst hat, dessen Waren bleiben an der Grenze stehen. Der „harte Schnitt“ beendet eine mehrjährige Einführungsphase und stellt höchste Ansprüche an Datenqualität und Prozesse in globalen Lieferketten.
Was ändert sich konkret am Montag?
Ab dem 3. Februar akzeptieren die EU-Zollbehörden Vorabanmeldungen nur noch im neuen v3-Format. Die alte Version 2 wird endgültig abgeschaltet. Eine der größten operativen Fallstricke: Bereits eingereichte Anmeldungen im alten Format können nach dem Stichtag nicht mehr geändert werden. Sie müssen für ungültig erklärt und komplett neu im v3-Format eingereicht werden.
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„Das erfordert von den IT-Systemen der Unternehmen nicht nur das Senden, sondern auch komplexe Stornierungs-Workflows“, erklärt ein Zollexperte. Die EU-Kommission warnt eindringlich vor technischen Engpässen und Dominoeffekten in den Lieferketten, wenn die Umstellung verschleppt wird.
Höhere Datenqualität als Kern der Reform
ICS2 zielt auf eine präzisere Risikovorabanalyse durch die Zollbehörden. Dafür sind deutlich detailliertere Angaben Pflicht. Einfache Bezeichnungen wie „Elektronik“ oder „Textilien“ reichen nicht mehr aus. Konkret benötigt werden nun:
- Eine sechsstellige HS-Warennummer für jede Position.
- Eine präzise Warenbeschreibung (z.B. „Herrenhemden aus Baumwolle“).
- Detaillierte Angaben zu Käufer und Verkäufer.
- Die EORI-Nummer des Empfängers in der EU.
Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Anmelder. Fehler führen zu Rückfragen und Kontrollen – und kosten vor allem Zeit.
Fragmentierter Weg zum einheitlichen Standard
Der Stichtag ist der finale Schritt der dritten Implementierungsphase, die seit 2024 läuft. Zuerst wurden Luftfracht sowie Post- und Kurierdienste umgestellt. Seit 2025 folgten Seeschifffahrt und Landverkehr.
Doch der Weg war holprig. Mehrere EU-Länder gewährten auf Antrag längere Übergangsfristen, besonders für kleinere Unternehmen. Das schuf eine fragmentierte Lage für internationale Logistikanbieter. Ab Montag gilt nun für alle der gleiche, verbindliche Standard. Einheitlichkeit zum Preis der Komplexität?
Weitreichende Folgen für die globale Logistik
Die Konsequenzen einer Nichtumstellung sind unmittelbar und gravierend. Anmeldungen im alten Format werden systemseitig abgelehnt. Sendungen werden an der Grenze gestoppt und nicht abgefertigt. Die Folge sind kostspielige Verzögerungen, Lagerkosten und mögliche Vertragsstrafen.
Die Umstellung betrifft die gesamte Kette: vom Exporteur über Spediteure und Reedereien bis zum Importeur in der EU. Erforderlich ist eine enge Koordination und ein lückenloser Datenaustausch zwischen allen Partnern. Ist die Lieferkette nur so stark wie ihr digital schwächstes Glied?
Nach dem 3. Februar wird der Fokus der Zollbehörden von der Unterstützung auf die Durchsetzung wechseln. Die digitale Infrastruktur für einen sicheren Binnenmarkt steht. Für Unternehmen, die noch nicht fertig sind, bleibt nur wenig Zeit zum Handeln – Testen, Schulungen und Datenpflege sind jetzt überlebenswichtig. Der reibungslose Warenverkehr in die EU hängt davon ab.
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