IBAN-Namen-Abgleich: Ein erster Check nach drei Monaten
26.01.2026 - 20:35:12Der verpflichtende IBAN-Namen-Abgleich im europäischen Zahlungsverkehr läuft technisch reibungslos, zeigt aber Grenzen im Kampf gegen Betrug. Das System ist ein wirksames Werkzeug, aber kein Allheilmittel.
Seit dem Stichtag am 9. Oktober 2025 müssen Banken vor jeder Überweisung prüfen, ob Empfängername und Kontonummer (IBAN) zusammenpassen. Diese Verification of Payee (VoP) soll Betrug durch gefälschte Rechnungen oder CEO-Fraud erschweren. Für Verbraucher und Unternehmen ist der Dienst kostenlos.
Die Ampel im Online-Banking: So funktioniert der Abgleich
Die Umsetzung verlief laut Bankenverbänden erfolgreich. Für Kunden arbeitet das System mit einer simplen Ampel direkt im Überweisungsformular:
* Grün bedeutet, dass Name und IBAN übereinstimmen.
* Gelb warnt bei leichten Abweichungen wie Tippfehlern und zeigt den korrekten Namen an.
* Rot signalisiert einen klaren Fehlgriff und stoppt die Transaktion.
Diese sofortige Rückmeldung ist ein Fortschritt. Bisher wurde nur die formale Richtigkeit der IBAN geprüft.
Die Praxis-Hürde: Die Qualität der Stammdaten
In den ersten Monaten zeigte sich: Der reibungslose Ablauf hängt maßgeblich von korrekten Firmenstammdaten ab. Unternehmen mussten prüfen, ob bei Lieferanten und Partnern der exakte, im Handelsregister eingetragene Name hinterlegt ist. Verbraucherschützer und die Wirtschaft begrüßen die neue Sicherheitsebene dennoch als wichtigen Schritt.
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Doch schützt die Technik wirklich vor allen Gefahren? Die Erfahrung aus anderen Ländern ist ernüchternd.
Kein Allheilmittel: Wo das System an seine Grenzen stößt
Experten warnen vor überzogenen Erwartungen. Der Abgleich verhindert nur sehr spezifische Betrugsvarianten. Bei komplexen Social-Engineering-Angriffen, bei denen Opfer bewusst Geld an die echten Kontodaten von Betrügern senden, ist das System machtlos. Hier schließt VoP eine Lücke, packt das Problem aber nicht an der Wurzel.
Branchenverbände fordern einen ganzheitlichen Ansatz. Die EU-Gesetzgeber wollen daher künftig stärker Telekommunikationsunternehmen und Internetplattformen in die Pflicht nehmen, da von dort viele Betrugsmaschen starten.
Der nächste Schritt: Europaweite Ausweitung und schärfere Regeln
Der IBAN-Abgleich ist nur ein Baustein einer regulatorischen Offensive. Bis Anfang 2027 soll die VoP-Pflicht auf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet werden.
Parallel schreitet der Kampf gegen Finanzkriminalität voran. Die neue EU-Anti-Geldwäschebehörde (AMLA) wird 2026 technische Standards vorlegen. In Deutschland tritt zudem im März 2026 eine verschärfte Meldeverordnung nach dem Geldwäschegesetz in Kraft. Die Sicherheit im Zahlungsverkehr bleibt damit ganz oben auf der regulatorischen Agenda.


