Hürth plant Bettensteuer ab 2027
27.04.2026 - 00:05:10 | boerse-global.deZiel ist das Jahr 2027. Nach intensiven Haushaltsberatungen im Frühjahr arbeitet die Verwaltung derzeit an einer Kosten-Nutzen-Analyse, die der Finanzausschuss angefordert hat. Die Abgabe soll das strukturelle Defizit im mittelfristigen Finanzplan der Stadt verringern – und gleichzeitig sicherstellen, dass Besucher zur Finanzierung der lokalen Infrastruktur beitragen.
Flatrate statt Prozentsatz: Das Modell für Hürth
Anders als viele Nachbarkommunen setzt Hürth auf einen Festbetrag pro Übernachtung – nicht auf einen prozentualen Aufschlag auf den Zimmerpreis. Die Verwaltung verspricht sich davon weniger Bürokratie für das Steueramt und die Gastronomie. Hotels, Pensionen und private Ferienwohnungen wären betroffen.
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Die Initiative geht auf die SPD-Fraktion zurück, die den Vorschlag im Januar 2026 einbrachte. Ihr Modell: 2,50 Euro pro Person und Nacht. In der Sitzung des Finanzausschusses am 29. Januar 2026 argumentierten die Befürworter, dass ein Festbetrag für kleine Anbieter und Pensionen deutlich einfacher zu handhaben sei als die prozentualen Systeme in Köln oder Brühl.
Die Reaktionen im politischen Spektrum fielen überwiegend positiv aus – auch die CDU signalisierte Unterstützung. Allerdings forderte der Ausschuss eine umfassende Prüfung der Verwaltungskosten. Der Bericht soll im Mai 2026 vorliegen und als Grundlage für die endgültige Gesetzesvorlage dienen.
Finanzielle Notwendigkeit: 16,5 Millionen Euro Defizit
Der Hauptgrund für die neue Steuer ist die angespannte Haushaltslage. Im Februar 2026 verabschiedete der Stadtrat den Haushalt für das laufende Jahr – mit einem Defizit von rund 16,5 Millionen Euro. Zwar kann die Stadt diesen Fehlbetrag derzeit aus ihren Ausgleichsrücklagen decken, die Ende 2024 noch 80 Millionen Euro betrugen. Doch die mittelfristige Prognose zeigt: Ohne Gegenmaßnahmen könnten diese Reserven bis 2029 nahezu aufgebraucht sein.
Eine Bettensteuer könnte nach Berechnungen bis zu 450.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse spülen. Die Einnahmen würden ohne zusätzliche Belastung der Einwohner generiert – die Abgabe trifft ausschließlich externe Gäste, die öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur nutzen.
Die Einnahmen aus der geplanten Steuer gelten als zentraler Baustein einer umfassenden Konsolidierungsstrategie. Der Stadtrat hatte zwar beschlossen, die bestehenden Steuersätze – etwa Gewerbe- und Grundsteuer – für 2026 konstant zu halten. Doch die Einführung der Bettensteuer ab 2027 wird als notwendiger Schritt gesehen, um langfristig finanziellen Spielraum zu sichern.
Warum gerade Hürth? Die besondere Lage
Hürth liegt direkt vor den Toren Kölns und ist ein bedeutender Standort für Medien- und Chemieindustrie. Die Stadt verzeichnet viele Übernachtungen, die nicht touristisch motiviert sind. Geschäftsreisende und Besucher aus der Region machen den Großteil der Gäste aus. „Die meisten Besucher kommen nicht wegen Sehenswürdigkeiten, sondern geschäftlich oder wegen der Nähe zu Wirtschaftszentren", argumentieren Befürworter der Steuer. Der lokale Hotelmarkt sei daher relativ resistent gegen kleine Preiserhöhungen.
Regionaler Trend: Viele Städte ziehen nach
Die Einführung in Hürth folgt einem Trend in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 2022, das den Kommunen das Recht auf Bettensteuer auch für Geschäftsreisen bestätigte, haben viele Städte ihre Regelungen ausgeweitet. Zuvor waren „City Taxes" oft auf Privatreisen beschränkt – mit aufwendigen Prüfverfahren für Geschäftsreisende, die eine Befreiung beantragten.
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Hürth schließt sich damit einer wachsenden Zahl von NRW-Kommunen an, die den „professionellen" Übernachtungsmarkt anzapfen. In Köln wurde die Kulturförderabgabe im Juli 2024 auf Geschäftsreisende ausgeweitet – mit deutlichen Mehreinnahmen. Hürth plant, diesem inklusiven Modell zu folgen: Die 2,50 Euro sollen für alle bezahlten Übernachtungen gelten, unabhängig vom Reisezweck.
Der Starttermin 2027 gibt der Stadt Zeit, die Einführung mit der nächsten Phase ihres mittelfristigen Finanzplans abzustimmen. Hotels und Unterkünfte haben zudem ausreichend Vorlauf, um ihre Buchungssysteme anzupassen und Stammkunden zu informieren. Branchenbeobachter betonen: Die Flatrate in Hürth gilt als weniger störend als die variablen Prozentsätze in anderen Städten.
Ausblick: Entscheidung im Herbst 2026
Im Mai 2026 legt die Verwaltung ihren Abschlussbericht vor. Die Politiker wollen vor allem sicherstellen, dass die Kosten für Erhebung und Prüfung der 2,50-Euro-Gebühr nicht die prognostizierten 450.000 Euro auffressen. Fällt der Bericht positiv aus, soll der Stadtrat in der zweiten Jahreshälfte 2026 über die formelle „Beherbergungsabgabesatzung" abstimmen. Dann könnte die Steuer zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Für den regionalen Hotelmarkt bedeutet die Hürther Steuer einen weiteren Schritt hin zu einer vereinheitlichten Abgabenlandschaft im Rheinland. Auch Mannheim und Ludwigshafen passen ihre Regelungen für 2026 und 2027 an. Der Trend ist klar: Immer mehr Kommunen wollen stärker an den Einnahmen der lokalen Besucherwirtschaft partizipieren. In Hürth wird der Erfolg der 2027er-Einführung daran gemessen, ob sie die schrumpfenden Rücklagen stabilisieren kann – ohne die Auslastung der geschäftsorientierten Hotels zu gefährden.
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