HR-Trend, Digitale

HR-Trend 2026: Digitale Leistungsdokumentation wird Pflicht

27.12.2025 - 01:23:12

Neue Urteile und die ab 2027 geltende digitale Personalakte zwingen Unternehmen, Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen vollständig digital und revisionssicher zu dokumentieren.

Deutsche Personalabteilungen müssen Leistungsgespräche jetzt digital dokumentieren. Neue Urteile und die Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027 machen Papierakten zum Risiko.

Die Personalarbeit in deutschen Unternehmen steht 2026 vor einem Wendepunkt. Während Strategien für das neue Jahr finalisiert werden, ist die digitale Transformation der HR-Abteilung keine Option mehr, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Neue Präzedenzfälle aus 2025 und die ab 2027 verpflichtende digitale Personalakte rücken die Dokumentation von Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen in den absoluten Fokus. Die Ära der Papierakten ist endgültig vorbei – aus Gründen der Effizienz und des rechtlichen Schutzes.

Rechtliche Lage: Lehren aus den Gerichtsurteilen 2025

Der Druck zur Digitalisierung wird maßgeblich durch Arbeitsgerichtsurteile aus dem vergangenen Jahr getrieben. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Februar 2025 hat die Lage verschärft. Das Gericht entschied, dass Arbeitgeber schadensersatzpflichtig sein können, wenn Zielvereinbarungen zu spät im Geschäftsjahr festgelegt werden und Mitarbeiter so keine realistische Chance haben, sie zu erreichen.

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Für Personalverantwortliche bedeutet das: Sie müssen lückenlos und fälschungssicher nachweisen können, wann Ziele vereinbart wurden. Traditionelle Papierakten oder verstreute E-Mail-Ketten genügen dafür nicht mehr. Integrierte digitale Systeme, die Erstellung, Änderung und Bestätigung von Leistungsdokumenten mit revisionssicheren Zeitstempeln protokollieren, werden zur essenziellen Verteidigung gegen Haftungsansprüche. Die Einführung dieser digitalen Sicherheitsvorkehrungen für den Leistungszyklus 2026 hat oberste Priorität.

Countdown bis 2027: 2026 wird zum Übergangsjahr

Neben der unmittelbaren rechtlichen Absicherung von Leistungsboni treibt ein gesetzlicher Stichtag die Digitalisierung voran. Laut geänderter Beitragsverfahrensordnung (BVV) müssen ab dem 1. Januar 2027 relevante Unterlagen für Sozialversicherungsprüfungen elektronisch gespeichert werden.

Experten betrachten das Jahr 2026 daher als das entscheidende Übergangsjahr. Zwar betrifft die Pflicht zunächst Lohn- und Sozialversicherungsdaten. Ein hybrides System – digital für die Gehaltsabrechnung, analog für Leistungsbeurteilungen – gilt jedoch als ineffizient und riskant. Viele mittelständische Unternehmen nutzen deshalb das laufende Jahr, um alle Personalprozesse in eine einheitliche Digitale Personalakte zu überführen. So sind auch Leistungsdaten, die oft Gehaltsanpassungen und Boni auslösen, rechtzeitig in das verpflichtende digitale Archiv integriert.

BEG IV ebnet den Weg für vollständige Digitalisierung

Erst ermöglicht wurde dieser flächendeckende digitale Wandel durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das seit Januar 2025 in Kraft ist. Das Gesetz hat sich als Erfolg bei der Reduzierung bürokratischer Hürden erwiesen.

Indem es für viele Aspekte des Nachweisgesetzes die „Textform“ (z.B. E-Mail) anstelle der strengen „Schriftform“ zulässt, ebnete BEG IV den Weg für vollständig digitale Vertragsänderungen. Dieser regulatorische Schritt war der Durchbruch für das digitale Performance-Management. Früher benötigte die formale Dokumentation eines Leistungsgesprächs, das Vertragsbedingungen änderte, oft noch eine Unterschrift. Heute kann der gesamte Prozess – vom Feedbackgespräch bis zur Bonusbestätigung – digital abgebildet werden. Diese lückenlose Digitalisierung ist auch die Grundlage für die Workforce Analytics, die 2026 an Bedeutung gewinnen werden.

Ausblick: KI und Skill-basiertes Management

Die Dokumentation von Leistung entwickelt sich 2026 über reine Compliance hinaus. Marktanalysen deuten darauf hin, dass die statische „Leistungsbeurteilung“ durch dynamisches Skill-Management abgelöst wird.

Neue HR-Plattformen, die Anfang 2026 starten, sind darauf ausgelegt, Daten aus digitalen Leistungsdokumenten zu „Skill-Graphen“ der Belegschaft zu verarbeiten. So können Unternehmen Talentlücken sofort identifizieren – mit Papierakten ein unmögliches Unterfangen.

Dieser Technologiesprung bringt jedoch neue Herausforderungen für die Mitbestimmung mit sich. Betriebsräte achten verstärkt darauf, wie digitale Leistungsdaten gespeichert und analysiert werden. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sieht spezielle Mitbestimmungsrechte vor, wenn KI zur Bewertung von Mitarbeiterleistung eingesetzt wird.

Personalverantwortliche sollten deshalb 2026 auf Transparenz setzen. Das Ziel ist ein System, das drei Ansprüche gleichermaßen bedient: die Rechtsabteilung (Compliance), das Management (Analysen) und die Mitarbeiter (Fairness und Klarheit). Wer die nächsten zwölf Monate nutzt, um diese digitalen Abläufe zu festigen, ist bestens auf die strengen Digitalvorgaben von 2027 vorbereitet.

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