Honorarärzte müssen in die Sozialversicherung
08.01.2026 - 02:01:12Die neue Gesetzeslage stellt den Status von Honorarärzten in Notdiensten klar – und beendet ein jahrelanges Schlupfloch. Seit Jahresbeginn gelten Pool-Ärzte ohne Kassensitz als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Das Befugniserweiterungsgesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, hat die Erwartungen vieler Honorarärzte enttäuscht. Statt einer breiten Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht schreibt es die strengen Kriterien des Bundessozialgerichts nun gesetzlich fest. Die automatische Befreiung gilt laut der Neuregelung in § 95 SGB V nur noch für Vertragsärzte, die Bereitschaftsdienst neben ihrer Praxistätigkeit leisten.
Für sogenannte Pool-Ärzte ohne eigenen Kassensitz bedeutet das das Aus für das bisherige Freiberufler-Modell. Sie sind in der Regel als Arbeitnehmer einzustufen, wenn sie in die Organisation der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingebunden sind. Die Konsequenz: Arbeitgeber müssen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge abführen.
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Warum das Gesetz so klar unterscheidet
Der Gesetzgeber zieht eine klare Linie zwischen struktureller Selbstständigkeit und abhängiger Arbeit. Ein Vertragsarzt mit eigener Praxis, Personal und Ausstattung wird als wirklich selbstständig angesehen. Ein Pool-Arzt, der vollständig auf die Infrastruktur der KV angewiesen ist, hingegen nicht.
Diese Unterscheidung folgt dem Schutzzweck des Sozialrechts. Sie soll prekäre Beschäftigungsverhältnisse verhindern und die Sozialkassen stabilisieren. Die gesetzliche Klarstellung beendet eine jahrelange Grauzone, die mit dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts im Oktober 2023 begann.
Kritiker sehen jedoch Probleme: Viele Ärzte schätzen die Flexibilität projektbezogener Arbeit. Die neue Regelung könnte den Personalmangel im Notdienst sogar verschärfen, wenn Honorarärzte sich aus dem System zurückziehen, anstatt einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
KV stehen vor organisatorischer Herausforderung
Die praktischen Auswirkungen sind bereits spürbar. In ganz Deutschland passen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Dienstpläne an, um das Gesetz einzuhalten und Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Der Trend geht klar zu direkten Anstellungsverhältnissen. Viele KVs bieten ehemaligen Honorarärzten nun befristete oder unbefristete Arbeitsverträge an. Diese Umstellung hat erhebliche finanzielle Folgen: Die Kosten für den Notdienst werden voraussichtlich steigen. Grund sind der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben und der höhere Verwaltungsaufwand.
Für die betroffenen Ärzte bedeutet der Wechsel weniger Flexibilität und ein Gehalt, von dem die Sozialversicherungsbeiträge direkt abgezogen werden. Ob alle bereit sind, diesen Trade-off einzugehen, ist ungewiss.
Was kommt jetzt auf die Beteiligten zu?
Im ersten Quartal 2026 wird sich zeigen, wie die neuen Strukturen in der Praxis funktionieren. Drei Entwicklungen sind zu erwarten:
- Standardverträge: Die KVs werden wahrscheinlich einheitliche Arbeitsverträge für Pool-Ärzte entwickeln, um den Einstellungsprozess zu vereinheitlichen.
- Honorarverhandlungen: Der Übergang in ein Angestelltenverhältnis dürfte Neuverhandlungen der Vergütung nach sich ziehen, um die Sozialabgaben zu berücksichtigen.
- Rechtliche Grauzonen: Auch wenn das Gesetz klar ist, könnten Einzelfälle vor den Sozialgerichten landen – besonders bei Ärzten mit „hybriden“ Arbeitsmodellen.
Eines steht fest: Die Ära des freiberuflichen Pool-Arztes im kassenärztlichen Notdienst ist weitgehend vorbei. Abgelöst wird sie von einem regulierten Beschäftigungssystem, das für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen soll. Die Frage ist nur, zu welchem Preis.
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