Home-Office bei Eis und Schnee: Kein Recht auf sicheren Arbeitsweg
07.02.2026 - 12:14:12Eisglätte stellt Millionen Pendler vor ein Dilemma: Wer nicht zur Arbeit kommt, erhält kein Geld. Trotz Home-Office-Routine gilt in Deutschland das Prinzip des „Wegerisikos“ – die Verantwortung für den Arbeitsweg trägt der Arbeitnehmer. Juristen und Gewerkschaften klären die Rechtslage angesichts der aktuellen Unwetterwarnungen.
Das Gesetz ist klar: „Ohne Arbeit kein Lohn“
Die Grundregel im deutschen Arbeitsrecht ist eindeutig. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden: Das Risiko, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, liegt beim Arbeitnehmer. Dieses „Wegerisiko“ umfasst auch extreme Wetterlagen wie Schneestürme oder Glatteis.
Die Konsequenz? Wer wegen des Chaos auf den Straßen oder ausgefallener Züge nicht zur Arbeit kommt, hat keinen Anspruch auf Lohn für die ausgefallene Zeit. „Ohne Arbeit kein Lohn“ lautet der juristische Grundsatz. Abmahnungen sind bei höherer Gewalt zwar unüblich, der Verdienstausfall bleibt.
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Kein Automatismus fürs Home-Office
Ein verbreiteter Irrglaube: Weil technisch möglich, sei Home-Office bei Gefahr ein Recht. Doch das ist falsch. Ein gesetzlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten besteht in Deutschland auch 2026 nicht, schon gar nicht wetterbedingt.
Solange Vertrag, Betriebs- oder Tarifvereinbarung nichts anderes regeln, hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht. Er bestimmt den Arbeitsort. Die eigenmächtige Entscheidung fürs Home-Office aus Sorge vor der Anfahrt kann rechtlich als Arbeitsverweigerung gewertet werden.
„Viele Unternehmen handhaben das pragmatisch, die gesetzliche Ausgangslage ist aber hart“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar.
Fürsorgepflicht nur bei akuter Lebensgefahr
Ein Gegengewicht zur Arbeitgeber-Macht ist die Fürsorgepflicht. Sie kann greifen, wenn die Anfahrt eine unmittelbare, lebensbedrohliche Gefahr darstellt – etwa bei offiziellen Katastrophenalarmen oder behördlichen Reisewarnungen.
Doch die Hürde ist hoch. Eine normale Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) reicht meist nicht aus, um die vertragliche Arbeitspflicht außer Kraft zu setzen. Ist das Büro geöffnet und erreichbar, hat der Arbeitgeber seine Pflicht typischerweise erfüllt. Die „letzte Meile“ bleibt das private Problem des Pendlers.
So handeln Betriebsräte und Beschäftigte klug
Bei den aktuellen Glatteiswarnungen für Berlin und Brandenburg raten Experten zu proaktivem Handeln statt rechtlichem Konfrontationskurs.
- Früh kommunizieren: Bei absehbaren Anfahrtsproblemen sollte der Vorgesetzte vor Dienstbeginn kontaktiert werden.
- Ad-hoc-Lösungen suchen: Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig Home-Office, um Produktivitätsausfälle zu vermeiden.
- Urlaub oder Überstunden nutzen: Ist Home-Office nicht möglich oder wird verwehrt, können Tage aus dem Urlaubs- oder Überstundenkonto genutzt werden.
Betriebsräte sollten auf klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen drängen. Ideal sind automatische Home-Office-Optionen bei bestimmten DWD-Warnstufen (z.B. Stufe 3 oder 4). Das schafft Sicherheit für alle.
Ein gesetzliches Vakuum mit Zukunftsproblemen
Die Debatte im Februar 2026 offenbart eine Lücke im Arbeitsrecht. Ein allgemeines „Recht auf Home-Office“, wie es im Mobile-Arbeit-Gesetz lange diskutiert wurde, ist nicht in Sicht.
Experten sagen voraus: Mit zunehmenden Extremwetterereignissen durch den Klimawandel wird der Druck auf den Gesetzgeber wachsen, die veraltete Wegerisiko-Doktrin zu modernisieren. Bis dahin bleibt der Arbeitsweg ein privates Wagnis – und das Home-Office ein vom Chef gewährtes Privileg, kein vom Sturm garantiertes Recht.
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