Home-Office, Rückruf

Home-Office 2026: Der große Rückruf und seine teuren Fallen

04.01.2026 - 08:44:11

Die einseitige Rückkehr zur Büropflicht kann für Unternehmen teuer werden. Das Bundesarbeitsgericht warnt vor Annahmeverzug und Lohnnachzahlungen für nicht geleistete Arbeit.

Die neue Welle strenger Präsenzpflichten trifft auf ein robustes deutsches Arbeitsrecht – und könnte Arbeitgeber Millionen kosten.

Mit dem Jahresstart 2026 ziehen zahlreiche Konzerne die Zügel an. Von einer lockeren Empfehlung wechseln sie zur vertraglich durchgesetzten Büropflicht. Doch der einseitige Rückruf an den Schreibtisch ist juristisch riskant. Eine aktuelle Analyse der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) warnt vor der finanziellen Falle des Annahmeverzugs. Arbeitgeber, die ihre Weisung später verlieren, müssen Löhne für nicht geleistete Arbeit nachzahlen.

Globale Trendwende mit lokalen Konsequenzen

Der Ton internationaler Konzerne wird schärfer. Der Medienriese NBC Universal ordnet für hybride Teams ab sofort eine Vier-Tage-Präsenzwoche an. Microsoft plans ab Februar eine strikte Drei-Tage-Regel für Mitarbeiter im Umkreis seiner Standorte. Diese Signale bestärken deutsche Führungskräfte, die eine „Erosion der Unternehmenskultur“ beklagen. Fast 30 Prozent der Unternehmen planen laut Plattform MatchOffice, ihre Remote-Optionen 2026 stark einzuschränken.

Doch in Deutschland prallt dieser Kontrollwunsch auf ein ausgefeiltes Arbeitsrecht und gewachsene Mitarbeiteransprüche. Die zentrale Frage lautet: Wie weit reicht das Weisungsrecht wirklich?

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§ 106 GewO: Kein Freibrief für Willkür

Die rechtliche Grundlage ist das Direktionsrecht nach § 106 der Gewerbeordnung. Es erlaubt die Bestimmung von Arbeitsort und -zeit nach „billigem Ermessen“. Dies bedeutet jedoch nicht Beliebigkeit.

Ein einseitiger Widerruf einer Home-Office-Erlaubnis ist nur sicher, wenn keine feste vertragliche Regelung besteht. Hat sich Remote-Arbeit über Jahre etabliert, kann eine „betriebliche Übung“ entstanden sein. Entscheidend ist die Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass betriebliche Gründe wie Team-Effizienz oder Datensicherheit das Mitarbeiterinteresse überwiegen. Pauschale Verweise auf „bessere Kommunikation“ reichen Gerichten oft nicht mehr aus.

Die teure Falle: Annahmeverzug nach BGB

Besondere Brisanz erhält die Debatte durch ein aktuelles BAG-Signal. Es dreht sich um den Annahmeverzug (§ 615 BGB) und das Risiko für beide Seiten:

  • Für Arbeitnehmer: Folgt ein Mitarbeiter einer wirksamen Rückruf-Weisung nicht, bietet er seine Arbeit nicht ordnungsgemäß an. Der Lohnanspruch entfällt.
  • Für Arbeitgeber: Wird die Weisung später als unwirksam erklärt, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Er muss den Lohn für die gesamte Streitzeit nachzahlen – obwohl nicht gearbeitet wurde.

Die aktuelle Diskussion unterstreicht zudem, dass Arbeitnehmer im Streitfall aktiv werden müssen. Sie müssen sich ernsthaft um anderweitige Arbeit bemühen, um Ansprüche nicht zu mindern. Für die Praxis heißt das: Eine unbedachte Rückrufaktion kann für Unternehmen zu einer kostspieligen Nachzahlungsschlacht werden.

Markt wehrt sich: „Remote Rebellion“ und Fachkräftemangel

Während Juristen streiten, schaffen Arbeitnehmer Fakten. Bis zu 76 Prozent wären laut Umfragen bereit, den Job zu wechseln, wenn die Flexibilität gestrichen wird. In Branchen mit akutem Fachkräftemangel wie IT oder Kreativwirtschaft wird das Weisungsrecht zum stumpfen Schwert. Ein erzwungener Rückruf führt hier oft zu leeren Stellen, nicht zu vollen Büros.

Personalberater beobachten einen Paradigmenwechsel: Kandidaten fordern in Bewerbungsgesprächen zunehmend vertraglich garantierte Home-Office-Tage, um dem einseitigen Weisungsrecht vorzubeugen.

2026: Das Jahr der Bewährungsprobe

Das Jahr wird zur Nagelprobe für das hybride Arbeiten „Made in Germany“. Die Arbeitsgerichte müssen die Grenzen des „billigen Ermessens“ nun schärfer definieren. Bis dahin gilt für Arbeitgeber: Jede Rückrufaktion muss gut begründet sein. Der reine Verweis auf das Direktionsrecht reicht nicht aus. Der Dialog mit der Belegschaft ist entscheidend. Denn ein gewonnener Prozess nützt wenig, wenn die besten Mitarbeiter längst zur Konkurrenz gewechselt sind – die vielleicht flexiblere Verträge bietet.

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