Heramba Aktie: Insolvenz-Debakel
27.02.2026 - 20:33:55 | boerse-global.deDie Ambitionen von Heramba Electric plc, den Markt für elektrische Nutzfahrzeuge durch die Fusion mit einem SPAC zu erobern, sind krachend gescheitert. Gut ein Jahr nach dem Insolvenzantrag und dem darauffolgenden Ausschluss von der Nasdaq stehen Anleger vor den Trümmern ihrer Investition. Wie geht es für die Inhaber der nun illiquiden Anteile im laufenden Verfahren weiter?
Der tiefe Fall nach der Fusion
Die Unternehmenszusammenführung zwischen Project Energy Reimagined Acquisition Corp. und der Heramba GmbH im Juli 2024 sollte den Grundstein für einen neuen Player im Bereich der Dekarbonisierung legen. Doch die Freude über den Börsengang währte nur kurz. Bereits im Januar 2025 musste die Geschäftsführung beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag stellen.
Ausschlaggebend für diesen Schritt waren Zahlungsunfähigkeit und eine drohende Überschuldung. Insbesondere eine signifikante Zahlungsforderung der KB GmbH brachte das Finanzgerüst des Unternehmens zu Fall. Diese Entwicklung unterstreicht die massiven Risiken, denen junge Wachstumsunternehmen nach komplexen SPAC-Transaktionen ausgesetzt sind, wenn die wirtschaftliche Skalierung misslingt.
Delisting und Liquiditätsverlust
Die Folgen für den Kapitalmarkt ließen nicht lange auf sich warten. Im April 2025 stellte die Nasdaq den Handel mit den Stammaktien und Warrants ein, gefolgt von einem endgültigen Delisting. Seit Ende April 2025 werden die Papiere lediglich im Freiverkehr (OTC) gehandelt.
Für Anleger bedeutet dieser Wechsel einen dramatischen Verlust an Transparenz und Liquidität. Ein geordneter Verkauf der Anteile ist in diesem Umfeld kaum noch möglich, da die Handelsvolumina im OTC-Markt oft verschwindend gering sind. Wer die Wertpapiere weiterhin hält, ist nun vollständig vom Ausgang des langwierigen Insolvenzverfahrens abhängig.
Kaum Hoffnung für Aktionäre
Die Abwicklung der Heramba Electric plc folgt nun den strengen Regeln der Insolvenzordnung. Dabei hängen mögliche Rückzahlungen primär von der noch vorhandenen Masse und der Rangfolge der Forderungen ab. Da Aktionäre im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber allen anderen Gläubigern behandelt werden, ist die Chance auf eine nennenswerte Entschädigung äußerst gering.
Die Verwertung der Vermögenswerte, wie etwa der Technologien für batterieelektrische Busse, steht im Fokus des Insolvenzverwalters. Solange die Forderungen der Hauptgläubiger – darunter die KB GmbH – nicht vollständig bedient sind, bleibt für die ehemaligen SPAC-Investoren kein Spielraum für Rückflüsse. Damit realisiert sich für die meisten Anleger das Risiko eines Totalverlusts.
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