Heizkostenverordnung: Ab 2027 sind digitale Zähler Pflicht
07.02.2026 - 21:02:11Bis Ende 2026 müssen Millionen alter Heizkostenverteiler durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Die Frist aus der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) läuft dann ab. Für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften beginnt damit der Countdown zur Umrüstung.
Die Pflicht betrifft fast alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Heizung. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Betrieb nicht fernauslesbarer Zähler gesetzeswidrig. Mieter können bei Verstößen ihre Heizkostenabrechnung kürzen.
Was die neue Regelung konkret bedeutet
Die gesetzliche Grundlage ist § 5 der HKVO. Sie setzt eine EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Die wichtigsten Stichtage im Überblick:
- Seit Dezember 2021: Bei Neuinstallationen oder Austausch sind nur noch fernablesbare Geräte erlaubt.
- Bis 31. Dezember 2026: Alle bestehenden, alten Messgeräte müssen nachgerüstet oder ausgetauscht sein.
- Ab 1. Januar 2027: Der Betrieb nicht fernauslesbarer Technik ist verboten.
Neu installierte Geräte müssen zudem an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Für bereits vor Dezember 2022 eingebaute fernablesbare Technik gilt eine längere Übergangsfrist bis 2031.
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Mehr Transparenz, neue Pflichten
Die Digitalisierung bringt für Mieter einen klaren Vorteil: Die lästigen jährlichen Ablesetermine entfallen. Die Daten werden per Funk aus der Ferne erfasst.
Doch die größte Veränderung ist eine neue Informationspflicht für Vermieter. Sie müssen ihren Mietern nach der Umrüstung monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen – per E-Mail oder über ein Portal. Das soll helfen, Energie und Kosten zu sparen.
Für Vermieter bedeutet die Umstellung zunächst Investitionen. Die Kosten können jedoch oft umgelegt werden:
* Als Modernisierungsumlage (bis zu 8 % der Kosten pro Jahr auf die Miete)
* Oder als Betriebskosten, falls der Mietvertrag dies vorsieht
Technik, Ausnahmen und Konsequenzen
In der Praxis setzen sich zwei Systeme durch: Bei Walk-by-/Drive-by-Lösungen fährt ein Dienstleister in Gebäudenähe und liest die Daten aus. Feste Gateways senden die Werte automatisch und ermöglichen tagesaktuelle Informationen.
Von der Nachrüstpflicht befreit ist nur, wer nachweisen kann, dass sie technisch unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Die Hürden hierfür sind hoch.
Wer als Vermieter die Frist verpasst, riskiert Ärger mit den Mietern. Diese können ihre Heizkostenabrechnung dann pauschal um 3 Prozent kürzen. Das gleiche Recht gilt, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen ausbleiben.
Warum die Umrüstung jetzt ansteht
Branchenexperten raten Eigentümern, die verbleibende Zeit bis Ende 2026 zu nutzen. Engpässe bei Geräten und Handwerkern sind wahrscheinlich. Eine frühzeitige Planung vermeidet Stress.
Die digitale Verbrauchserfassung ist mehr als eine bürokratische Pflicht. Sie ist ein Grundstein für intelligentes Energiemanagement. Regelmäßige Daten helfen, Heizanlagen zu optimieren und die Effizienz des gesamten Gebäudes zu steigern.
Letztlich soll die Transparenz zu einem bewussteren Umgang mit Wärme und Warmwasser führen – ein kleiner, aber wichtiger Baustein auf dem Weg zu den Klimazielen.
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