Handheld-Laser, Sicherheits-Crackdown

Handheld-Laser: Sicherheits-Crackdown startet 2026

03.01.2026 - 23:31:12

Neue Sicherheitsvorschriften für handgeführte Laserschweißgeräte treten in Kraft. Unternehmen müssen ihre Geräte auf Normkonformität prüfen und Betriebsanweisungen dringend aktualisieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Deutschlands Werkstätten müssen ihre Handlaser-Schweißgeräte sofort auf Sicherheit prüfen. Nach einem Boom potenziell gefährlicher Billig-Importe schlägt die Stunde der Aufsichtsbehörden.

Wild-West-Phase bei Handlasern endet

Handgeführte Laser-Schweißgeräte haben die Metallverarbeitung revolutioniert – doch ihre rasante Verbreitung hat die Sicherheitsvorschriften überholt. Branchenberichte aus dem Spätjahr 2025 zeigen ein alarmierendes Bild: Viele importierte Geräte auf dem deutschen Markt erfüllen die entscheidende Norm DIN EN ISO 11553-1:2021-01 nicht. Experten warnen vor fehlenden Sicherheitsredundanzen, etwa Sensoren, die den Laser ausschalten, wenn er nicht im Kontakt mit dem Werkstück ist. Seit Januar 2026 bedeutet der Einsatz solcher Geräte ein enormes Haftungsrisiko für Arbeitgeber.

„Die Schonfrist für experimentellen Einsatz ist vorbei“, heißt es in aktuellen Analysen. Unternehmen, die ohne ein durchdachtes, DGUV-konformes Sicherheitskonzept arbeiten, bewegen sich in einer Grauzone, die Versicherer immer seltener abdecken. Die Konsequenz? Ein verschärfter Fokus auf die Betriebsanweisungen.

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Gipfel in Jena setzt neue Maßstäbe

Am 14. Januar 2026 wird in Jena der Ton für das ganze Jahr angegeben. Beim „Erfahrungsaustausch Handgeführtes Laserstrahlschweißen“ treffen sich beim ifw Jena Anwender, Hersteller und Sicherheitsfachkräfte. Sie diskutieren die drängendsten Fragen: Wie erkennt man nicht konforme Geräte mit ungültigem CE-Zeichen? Wie setzt man Schutzmaßnahmen für offene Laser der Klasse 4 praktisch um? Und wie vereint man hohe Prozessgeschwindigkeit mit den strengen deutschen Sicherheitsvorschriften?

Diese Tagung ist nur der Auftakt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) plant für 2026 eine große Online-Fachtagung zum Thema „Sicherheit in der Lasermaterialbearbeitung“. Die Anmeldung hierfür startet am 1. März 2026 – ein klares Signal, dass das Thema Laser Sicherheit ganz oben auf der Agenda bleibt.

Betriebsanweisungen: Vier Pflicht-Updates für 2026

Für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitgeber bedeutet der Jahresstart eine sofortige Überprüfung der Betriebsanweisung. Handlaser arbeiten oft ohne geschlossene Kabine und fallen damit in die gefährlichste Kategorie Laserklasse 4. Die aktuellen Vorgaben der DGUV Information 203-093 schreiben vier zentrale Punkte vor:

1. Laserschutzbeauftragter ist Pflicht

Der schriftliche Benennung eines qualifizierten Laserschutzbeauftragten (LSB) ist für Klasse-4-Anlagen verpflichtend. Die Betriebsanweisung muss diese Person klar benennen und ihr das Recht einräumen, unsichere Arbeiten sofort zu stoppen.

2. Der Laserbereich muss definiert sein

Arbeitgeber müssen einen kontrollierten Laserbereich festlegen. Da sich die gefährliche Strahlung über viele Meter ausbreiten kann, müssen die Anweisungen den Einsatz zertifizierter Laserschutzvorhänge oder Abschirmwände vorschreiben.

3. Spezial-Schutzausrüstung ist entscheidend

Normale Schweißerschutzhelme genügen nicht. Die Betriebsanweisung muss exakt vorgeben:
* Laserschutzbrillen: Abgestimmt auf die spezifische Wellenlänge (meist 1070-1080 nm) und Leistung des Lasers.
* Schutzkleidung: Sie muss die gesamte Haut abdecken, da Klasse-4-Laser sofort schwere Verbrennungen verursachen können.

4. Technische Sicherheitseinrichtungen

Das Überbrücken von Sicherheitsvorkehrungen – etwa das Zukleben von Kontaktsensoren – ist strikt verboten. Diese Praxis steht im Fokus der Arbeitsschutzinspektionen.

Markt im Wandel, Inspektionen drohen

Der verschärfte Kurs wird den Gerätemarkt im ersten Quartal 2026 spürbar verändern. Hersteller hochwertiger, konformer Systeme dürften profitieren, wenn Betriebe ihre nicht konformen „Budget“-Geräte austauschen, um Strafen und Stilllegungen zu vermeiden.

Die Ankündigungen der DGUV deuten zudem auf verstärkte, unangekündigte Betriebsbesuche hin – besonders in mittelständischen Betrieben, wo die Verbreitung der Handlaser am größten ist. Die Botschaft für deutsche Unternehmen ist eindeutig: Geräte prüfen, Betriebsanweisungen aktualisieren und das Team nicht nur im Schweißen, sondern im sicheren Umgang mit Hochleistungslasern schulen.

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