Grundsicherungsgeld, Länder

Grundsicherungsgeld: Länder kritisieren geplante Hartz-IV-Nachfolge

31.01.2026 - 08:42:12

Die Bundesregierung plant eine striktere Grundsicherung für Arbeitsuchende – und stößt im Bundesrat auf massive Kritik. Die Länder warnen vor Ungerechtigkeit und einem bürokratischen Monster. Die Reform soll den Namen „Bürgergeld“ tilgen und das Prinzip „Fördern und Fordern“ neu justieren.

Aus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld: Mehr als eine Namensänderung steckt hinter dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition. Er markiert eine philosophische Kehrtwende. Das 2023 eingeführte Bürgergeld sollte durch Vertrauen und längere Schonfristen nachhaltige Integration ermöglichen. Die neue Grundsicherung setzt dagegen auf schnellen Druck. Die Leistungssätze selbst bleiben 2026 unverändert bei 563 Euro für einen Alleinstehenden, plus Wohnkosten.

Die Regierung spricht von notwendiger Nachjustierung für die Tragfähigkeit des Sozialsystems. Kritiker sehen einen Rückfall in die Hartz-IV-Logik. „Das Prinzip des Förderns wird dem des Forderns klar untergeordnet“, analysieren Experten. Die Umsetzung ist für den 1. Juli 2026 geplant.

„Vermittlung vor Qualifizierung“: Der neue harte Kurs

Kern der Reform ist die Maxime „Vermittlung vor Qualifizierung“. Jobcenter sollen Arbeitsuchende schneller in irgendeine verfügbare Stelle vermitteln – auch wenn eine Qualifizierung langfristig bessere Chancen böte. Die einjährige Schonfrist für Vermögen und Wohnkosten entfällt komplett. Künftig gelten die strengeren Regeln sofort.

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Das bedeutet: Wer Grundsicherung beantragt, muss sein Vermögen bis auf einen geringen Freibetrag aufbrauchen. Die Wohnkosten werden sofort auf Angemessenheit geprüft. Die Pflicht, jede zumutbare Vollzeitarbeit anzunehmen, wird verschärft. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen schnelleren Ausstieg aus der Leistungsabhängigkeit.

Länder-Protest: Bürokratie-Wust und Ungleichbehandlung

Im Bundesrat formierte sich am 30. Januar deutlicher Widerstand. Die Länder, die die Leistungen vor Ort umsetzen müssen, kritisieren die Pläne als unpraktikabel und unfair. Ein Hauptkritikpunkt: Ausnahmen vom Prinzip „Vermittlung vor Qualifizierung“ gelten explizit nur für unter 30-Jährige. „Das diskriminiert alle anderen Altersgruppen und ist rechtlich fragwürdig“, so die einhellige Meinung der Ländervertreter.

Zudem monieren sie einen enormen bürokratischen Aufwand. Besonders die neuen, verwickelten Regeln zur Prüfung der Wohnkosten seien in der Praxis kaum handhabbar. „Das schafft mehr Konflikte mit Betroffenen und überlastet unsere Jobcenter zusätzlich“, warnte ein Vertreter aus Nordrhein-Westfalen. Die Gewerkschaft ver.di unterstützt diese Kritik und prophezeit mehr Druck auf Arbeitslose bei gleichzeitig mehr Arbeit für die Sachbearbeiter.

Politisches Tauziehen um die finale Form

Der Gesetzentwurf liegt seit dem 28. Januar im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Die Stellungnahme des Bundesrates fließt nun in die parlamentarischen Beratungen ein, die für Februar und März anstehen. Ob der Zeitplan für Juli 2026 hält, ist ungewiss.

Die Reform fällt in eine Phase des Umbruchs. Erst am 27. Januar legte eine Regierungskommission Vorschläge für einen „digitalen Neustart“ der Sozialverwaltung vor. Bessere Datenvernetzung zwischen Jobcentern und Sozialämtern soll Effizienz bringen – ein Ziel, das mit den als kompliziert kritisierten neuen Wohnkosten-Regeln kollidieren könnte. Die kommenden Wochen entscheiden, wie hart der neue Kurs für Deutschlands Arbeitsuchende wirklich wird.

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