Großeltern-Modell: So sparen Familien 2025 Steuern
27.12.2025 - 07:22:12Seit Jahresbeginn können Eltern 80 Prozent der Betreuungskosten absetzen, maximal 4.800 Euro pro Kind. Auch Fahrtkosten der Großeltern sind abzugsfähig, erfordern aber strikte Formalien.
Mit nur vier Tagen bis zum Jahreswechsel drängt die Zeit: Deutsche Eltern können in ihrer Steuererklärung 2025 erstmals deutlich höhere Beträge für Kinderbetreuungskosten absetzen – inklusive Fahrtkosten der Großeltern. Das bietet steuerliche Entlastung, erfordert aber strikte Formalia.
Während das Jahressteuergesetz 2025 mit Änderungen bei Pendlerpauschale und Mehrwertsteuer Schlagzeilen machte, bleibt eine wichtige Neuerung für das laufende Jahr oft unbeachtet. Seit dem 1. Januar 2025 gelten erhöhte Höchstbeträge: Eltern können nun 80 Prozent ihrer Kinderbetreuungskosten absetzen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Das ist ein Sprung von bisher 66,6 Prozent und 4.000 Euro.
Das steuerliche Schlupfloch: Fahrtkosten statt Lohn
Die Betreuung durch Großeltern gilt in Deutschland normalerweise als Gefälligkeit. Ein formeller Minijob wäre bürokratisch. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erlaubt jedoch einen cleveren Weg: Werden den Großeltern ausschließlich ihre Fahrtkosten erstattet, gelten diese als absetzbare Kinderbetreuungskosten.
Steueränderungen 2025 erhöhen die möglichen Abzüge für Kinderbetreuung – aber nur, wenn Sie Überweisungen und Belege korrekt nachweisen. Viele Eltern wissen nicht, wie sie die Zahlungen sauber in die Steuererklärung eintragen. Der kostenlose MeinElster‑Guide erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Bankbelege, Kilometerabrechnungen und Sonderausgaben richtig erfassen und die Erstattung beantragen. Ideal für Eltern, die noch schnell Zahlungen prüfen und korrekt einreichen wollen. Jetzt kostenlosen MeinElster‑Guide sichern
Für Oma und Opa ist diese Erstattung meist steuerfreier Aufwandsersatz. Das Geld bleibt in der Familie, während die Eltern ihre Steuerlast senken. Ein doppelter Vorteil also.
Die Falle: Nur Überweisung zählt
Steuerberater warnen vor der größten Hürde: Das Finanzamt prüft Verträge unter Verwandten streng. Drei formale Anforderungen sind zwingend:
- Schriftlicher Vertrag: Ein kurzes Dokument, das die unentgeltliche Betreuung mit Fahrtkostenerstattung regelt.
- Kein Bargeld: Paragraph 10 EStG verlangt zwingend die Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt – auch nicht rückwirkend.
- Beleg: Eine einfache Abrechnung der Großeltern mit Datum, gefahrenen Kilometern und Gesamtbetrag.
Wer in 2025 bereits bar gezahlt hat, kann dies nicht mehr korrigieren. Noch offene Beträge müssen jedoch noch vor dem 31. Dezember überwiesen werden.
So lohnt sich die Rechnung
Die Berechnung orientiert sich an der üblichen Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Beispiel: Fährt Oma wöchentlich 20 Kilometer einfach (40 km gesamt) für 50 Wochen, ergibt das 2.000 Kilometer. Die Erstattung beträgt 600 Euro. Davon können die Eltern nun 480 Euro (80 Prozent) als Sonderausgabe absetzen und so ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.
Die erhöhten Höchstbeträge spiegeln steigende Lebenshaltungskosten wider. Für Familien, die das Großeltern-Modell nutzen, schaffen sie deutlichen Spielraum. Die Devise lautet jetzt: Bankauszüge prüfen und nötige Überweisungen noch in den letzten Tagen des Jahres tätigen.
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