GPSR, EU-Produktsicherheit

GPSR: Neue EU-Produktsicherheit verändert den Handel

29.01.2026 - 08:33:12

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR verpflichtet Hersteller und Händler zu strengeren Pflichten, erweitert den Sicherheitsbegriff um Cyberrisiken und droht bei Verstößen mit harten Sanktionen.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR zwingt Hersteller und Händler zu strengeren Regeln – besonders im Online-Handel. Seit Dezember 2024 gilt das neue EU-weite Regelwerk, das die alte Richtlinie aus dem Jahr 2001 ablöst. Es definiert klare Pflichten für alle Beteiligten, von der Produktion bis zum Verkauf, und erweitert den Sicherheitsbegriff um digitale Risiken. Für Unternehmen bedeutet das erheblichen Anpassungsbedarf, um hohe Strafen zu vermeiden.

Erweiterte Pflichten treffen die gesamte Lieferkette

Die General Product Safety Regulation (GPSR) gilt als Dachregelung für fast alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt. Ausnahmen gibt es nur für spezifische Kategorien wie Lebensmittel oder Arzneimittel. Neu ist die klare Verantwortungszuweisung an jeden Wirtschaftsakteur: Hersteller, Importeure, Händler und erstmals auch Fulfillment-Dienstleister.

Hersteller müssen für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Importeure aus Drittländern tragen die Verantwortung, dass die gelieferten Waren allen EU-Vorschriften entsprechen. Selbst Händler müssen vor dem Verkauf prüfen, ob alle erforderlichen Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise in der Landessprache vorhanden sind.

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Die „verantwortliche Person“: Neue Hürde für Nicht-EU-Hersteller

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Hersteller von außerhalb der EU. Für die meisten Non-Food-Produkte muss nun eine in der Union ansässige „verantwortliche Person“ benannt werden. Diese dient als zentrale Ansprechpartnerin für Behörden und Verbraucher.

Ihre Aufgaben sind weitreichend: Sie muss die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre lang aufbewahren und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage alle Nachweise vorlegen. Diese Regelung zwingt internationale Anbieter, eine physische Präsenz in Europa aufzubauen – eine große Herausforderung für Direktverkäufer aus Übersee.

Online-Handel und Cybersicherheit im Fokus

Die GPSR schafft klare Regeln für den E-Commerce. In jedem Online-Angebot müssen zentrale Informationen sofort sichtbar sein: Name und Kontaktdaten des Herstellers, eine eindeutige Produktidentifikation und alle Sicherheitshinweise.

Gleichzeitig wird der Sicherheitsbegriff modernisiert. Bei der Risikobewertung müssen nun auch Cybersicherheit bei vernetzten Produkten und psychologische Risiken, besonders für Kinder, berücksichtigt werden. Die Verordnung erkennt an, dass im digitalen Zeitalter Gefahren nicht mehr nur physischer Natur sind.

Schärfere Kontrollen und harte Strafen bei Verstößen

Die neuen Vollzugsinstrumente sind streng. Über das „Safety Business Gateway“ müssen Unternehmen gefährliche Produkte und Unfälle schnell an die Behörden melden. Bei einem Rückruf sind sie verpflichtet, alle betroffenen Verbraucher direkt zu informieren – die Ankündigung muss in der jeweiligen Landessprache verfasst sein.

Die Konsequenzen bei Verstößen können empfindlich sein: von Abmahnungen und Verkaufsverboten bis zur Sperrung auf großen Online-Marktplätzen. In Deutschland können Zuwiderhandlungen zudem als unlauterer Wettbewerb nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geahndet werden.

Trotz Leitlinien der EU-Kommission zur Klärung offener Fragen befinden sich viele Unternehmen noch im Anpassungsprozess. Eine proaktive Compliance-Strategie ist jedoch kein lästiges Übel, sondern eine Chance. Wer die neuen Regeln ernst nimmt, stärkt das Verbrauchervertrauen und sichert sich langfristig den Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

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