GPS-Daten werden zum Kündigungsgrund
05.01.2026 - 07:12:12Arbeitgeber in Deutschland können GPS-Beweise jetzt auch bei Datenschutz-Verstößen vor Gericht nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt.
Die erste volle Arbeitswoche 2026 beginnt für Personalabteilungen mit einer neuen Rechtsrealität. Nach wegweisenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts Ende 2025 ist die Beweislage bei Arbeitszeitbetrug klarer denn je. Eine aktuelle Branchenanalyse zeigt: Der Datenschutz bleibt wichtig, schützt Betrüger aber nicht mehr automatisch vor Konsequenzen.
Seit Jahresbeginn gilt ein Präzedenzfall aus Köln als maßgeblich. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hatte entschieden, dass selbst rechtswidrig erhobene GPS-Daten vor Gericht verwertbar sind – wenn ein konkreter Verdacht auf schweren Pflichtverstoß besteht.
Der Fall betraf einen Fahrdienstmitarbeiter, der systematisch Arbeitszeit betrogen hatte. Während er offiziell im Dienst war, besuchte er Fitnessstudio, Friseur und seine Lebenspartnerin. Der Arbeitgeber bewies dies mit GPS-Aufzeichnungen. Das Gericht wog ab: Das Aufklärungsinteresse des Arbeitgebers wog schwerer als der Datenschutz des betrügerischen Mitarbeiters.
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„Datenschutz ist kein Täterschutz“, fasst ein Arbeitsrechtler das Prinzip zusammen. Das Bundesarbeitsgericht ließ eine Revision nicht zu – die Rechtslage ist damit gefestigt.
Höhere Kosten und klare Regeln
Die neue Rechtssicherheit hat Folgen. Analysen vom 4. Januar 2026 zeigen steigende Rechtsschutzkosten für Unternehmen. Kündigungsschutzklagen werden komplexer, wenn Datenschutzfragen im Spiel sind.
Doch die Regeln sind streng. Arbeitgeber müssen drei Hürden nehmen:
* Konkreter Verdacht: Willkürliche Überwachung bleibt verboten
* Verhältnismäßigkeit: GPS-Tracking muss das mildeste Mittel sein
* Schwere des Verstoßes: Systematischer Betrug muss vorliegen
Im Kölner Fall war die Vertrauensbasis zerstört. Das Gericht sah eine fristlose Kündigung als gerechtfertigt an – trotz möglicher Datenschutzmängel bei der Beweiserhebung.
Das ändert sich für die Praxis
Compliance-Verantwortliche stehen vor neuen Aufgaben. Die Urteile sind keine Generalerlaubnis für flächendeckende Überwachung, sondern erlauben gezielte Ermittlungen.
Experten empfehlen drei Schritte:
1. Verdacht dokumentieren: Bevor Daten ausgewertet werden, müssen konkrete Anhaltspunkte schriftlich festgehalten werden
2. Betriebsrat einbeziehen: Bei der Einführung von Überwachungssystemen bleibt der Betriebsrat stark, bei Einzelfallermittlungen ist Transparenz jedoch ratsam
3. Richtlinien aktualisieren: Arbeitsverträge und Nutzungsbedingungen sollten klarstellen, wann GPS-Daten verwendet werden dürfen
Vertrauensarbeitszeit auf dem Prüfstand
Die Gerichte senden ein klares Signal: Wer Vertrauensarbeitszeit systematisch ausnutzt, riskiert seine Stelle. Digitale Fußabdrücke wie GPS-Daten werden vor Gericht akzeptiert – die „gläserne Belegschaft“ ist in Kündigungsschutzprozessen längst Realität.
Die nächste Grenze wird bereits sichtbar: Künstliche Intelligenz zur Leistungsanalyse. Ob solche Daten 2026 ähnlich behandelt werden wie GPS-Beweise, dürfte die nächste große arbeitsrechtliche Debatte werden. Für klassischen Arbeitszeitbetrug gilt jedoch: Die Beweisregeln haben sich dauerhaft verschärft.
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