Gewerkschaftsbeiträge

Gewerkschaftsbeiträge: Ab sofort doppelt absetzbar

03.01.2026 - 23:09:12

Ab diesem Jahr bringt die Gewerkschaftsmitgliedschaft einen garantierten Steuervorteil. Die neue Regelung entkoppelt die Beiträge vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag – eine finanzielle Entlastung für Millionen Beschäftigte.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine steuerliche Neuerung mit spürbarem Effekt für Millionen Arbeitnehmer. Gewerkschaftsbeiträge sind nun als Werbungskosten absetzbar – und das zusätzlich zum bestehenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Diese „Doppelabsetzbarkeit“ beendet eine jahrzehntealte Praxis, bei der die Beiträge im Pauschbetrag von zuletzt 1.230 Euro „verschwanden“, sofern keine anderen beruflichen Ausgaben diesen überstiegen. Die Gesetzesänderung im Einkommensteuergesetz schafft damit einen garantierten Steuervorteil ab dem ersten Euro der Mitgliedsgebühr.

Bislang wurden Gewerkschaftsbeiträge wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel behandelt und im Werbungskosten-Posten zusammengefasst. Viele Mitglieder, insbesondere solche mit kurzem Arbeitsweg, profitierten steuerlich de facto nicht von ihrer Mitgliedschaft. Die neue Regelung in § 9a EStG ändert das grundlegend. Die Beiträge werden nun separat und zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt.

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„Das schafft planbare Entlastung“, erklärt ein Steuerexperte. „Selbst wer sonst keine Werbungskosten hat, profitiert jetzt voll.“ Für den typischen Mitgliedsbeitrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens bedeutet das: Hunderte Euro Einkommen werden zusätzlich vor Steuern geschützt.

So hoch fällt die Entlastung aus

Die finanzielle Wirkung ist konkret. Nehmen wir einen Arbeitnehmer mit 40.000 Euro Bruttojahresgehalt und einem Beitrag von einem Prozent (400 Euro). Unter der neuen Regelung kann er diese 400 Euro plus den vollen Pauschbetrag absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent ergibt das im Vergleich zum alten System – sofern der Pauschbetrag nicht anderweitig ausgeschöpft war – eine Steuererstattung von etwa 120 Euro mehr.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Änderung als längst überfällige Anerkennung gewerkschaftlicher Arbeit. Der Nettobeitrag für die Mitgliedschaft sinkt effektiv. Wichtig: Der Vorteil gilt für das gesamte Steuerjahr 2026. Die Erstattung fließt mit der Steuererklärung 2026, die 2027 eingereicht wird. Eine Lohnsteuerermäßigung für 2026 kann jedoch bereits jetzt beantragt werden, was das monatliche Nettogehalt sofort erhöhen kann.

Teil eines größeren Entlastungspakets

Die bessere Absetzbarkeit ist nur ein Baustein des Steuerpakets 2026. Parallel werden der Grundfreibetrag angehoben und die Pendlerpauschale vereinheitlicht: Sie beträgt nun ab dem ersten Kilometer 38 Cent.

Marktbeobachter deuten die gezielte Förderung der Gewerkschaftsbeiträge auch als politisches Signal. Ziel sei es, die Tarifbindung in Deutschland zu stabilisieren, indem die Mitgliedschaft finanziell attraktiver wird. Ein gestärktes Sozialpartnermodell brauche eine breite Mitgliederbasis.

Das müssen Steuerzahler jetzt beachten

Die Umsetzung ist für die Mitglieder einfach, erfordert aber Sorgfalt. Die Abzugsfähigkeit ist zwar nicht mehr durch den Pauschbetrag gedeckelt, setzt aber den Nachweis der Zahlung voraus. Steuerberater raten, die jährlichen Beitragsbescheinigungen der Gewerkschaft – etwa von IG Metall, Verdi oder IG BCE – gut aufzubewahren. Diese Beträge müssen in der Steuererklärung 2026 im neuen, separaten Feld eingetragen werden. Die ELSTER-Systeme und Steuerprogramme werden dafür angepasst.

Stabilisierung der Sozialpartnerschaft erwartet

Langfristig soll die Regelung die Mitgliederzahlen stabilisieren. Indem der Staat einen Teil des Beitrags über das Steuersystem subventioniert, sinkt die finanzielle Hürde – besonders für junge oder geringer verdienende Beschäftigte.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zu Steuerrechtsänderungen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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