Gewerbesteuer, Mindesthebesatz

Gewerbesteuer: Mindesthebesatz steigt auf 280 Prozent

16.01.2026 - 23:30:12

Die Bundesregierung erhöht den Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Ziel ist es, unfaire Steueroasen innerhalb Deutschlands auszutrocknen und die kommunalen Einnahmen zu stärken.

Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Er soll verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur aus Steuergründen in Gemeinden mit minimalen Hebesätzen anmelden, ohne dort tatsächlich wirtschaftlich aktiv zu sein. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) spricht von „Scheinstandorten“, die den Wettbewerb verzerren und die Steuerbasis der Kommunen aushöhlen, in denen der echte Wert geschaffen wird. Ab dem Veranlagungszeitraum 2027 soll die neue Regelung gelten.

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Dass Städte und Gemeinden ihren Hebesatz eigenständig festlegen können, hat zu einem innerdeutschen Wettbewerb geführt. Während Metropolen wie München bei rund 490 Prozent liegen, lockten einige kleinere Gemeinden mit Sätzen am bisherigen Minimum von 200 Prozent. Diese Praxis wird nun als schädlicher „Wettlauf nach unten“ eingedämmt.

Anzeige

Passend zum Thema Steuerlast – viele Unternehmer übersehen, wie Abschreibungen die steuerliche Belastung deutlich mindern können. Ein kompakter Gratis-Guide erklärt, welche Abschreibungsformen (inkl. degressiver AfA und Sonderabschreibungen) aktuell steuerliche Vorteile bringen und wie Sie Liquidität schon heute sichern können. Ideal für Geschäftsführer und Steuerverantwortliche, die sich auf steigende Gewerbesteuersätze vorbereiten müssen. Jetzt Abschreibungs-Guide sichern

Die Anhebung um 80 Prozentpunkte ist Teil des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes“. Die Bundesregierung will damit sicherstellen, dass Gewinne dort versteuert werden, wo sie auch erwirtschaftet werden – und wo die Unternehmen Straßen, Schulen und Verwaltung nutzen. Der finanzielle Anreiz für rein steuergetriebene Sitzverlagerungen sinkt damit deutlich.

Folgen für Unternehmen und Kommunen

Betroffen sind in erster Linie Briefkastenfirmen in Niedrigsteuergemeinden. Für die allermeisten Unternehmen, die in Kommunen mit ohnehin höheren Hebesätzen ansässig sind, ändert sich nichts direkt. Einige Gemeinden, die extrem niedrige Steuern als zentrales Entwicklungsinstrument genutzt haben, müssen ihre Strategie nun überdenken.

Experten sehen in der Reform einen wichtigen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Die kommunale Steuerhoheit bleibt zwar erhalten, der Bund setzt mit der höheren Untergrenze jedoch einen Rahmen gegen als schädlich erachteten Steuerwettbewerb. Der Entwurf geht nun in die Beratungen des Bundestags, wo Wirtschaftsverbände und Kommunalvertreter Stellung beziehen werden.

Mehr Fairness und stabile Kommunalfinanzen

Die Initiative folgt einem internationalen Trend gegen Steuervermeidung – nur dass sie ein innergemeindliches Problem adressiert. Die Gewerbesteuer finanziert essenzielle öffentliche Leistungen. Ein einheitlicherer Mindeststandard soll für stabilere Einnahmen sorgen, besonders bei Kommunen, die bisher Steuereinnahmen an Niedrigsteuergemeinden verloren.

Der durchschnittliche Hebesatz lag 2025 bei etwa 438 Prozent. Die neue Mindestgrenze von 280 Prozent bleibt damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Regierungskoalition hat die Maßnahme im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Zustimmung des Parlaments gilt als wahrscheinlich. Unternehmen in betroffenen Gemeinden haben bis 2027 Zeit, sich auf die neue steuerliche Landschaft einzustellen.

Anzeige

PS: Übrigens – wissen Sie, welche Abschreibungs-Tricks vielen Unternehmern Liquidität sofort zurückbringen? Der kostenlose Spezial-Report zeigt überraschende Optimierungsmöglichkeiten durch degressive AfA und Sonderabschreibungen sowie praktische Umsetzungsbeispiele für kleine und mittlere Unternehmen. Kurz, konkret und prüfungssicher. Jetzt Abschreibungs-Report herunterladen

@ boerse-global.de