Gewaltschutzgesetz: Gewerkschaften fordern sofortigen Vollzug
27.11.2025 - 19:11:12Deutschland hat ein Problem: Während die Bundesregierung stolz auf das neue Gewaltschutzgesetz verweist, bleibt der echte Schutz für Betroffene Theorie. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache – und die Geduld der Gewerkschaften ist am Ende.
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November präsentierte das Bundeskriminalamt erschreckende Zahlen: 265.942 Menschen wurden 2024 Opfer häuslicher Gewalt, ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders alarmierend: Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen, und die Gewalt endet längst nicht mehr an der Haustür – sie folgt den Opfern bis an den Arbeitsplatz.
Ein Detail aus dem BKA-Bericht lässt aufhorchen: Digitale Gewalt in Partnerschaften stieg 2024 um satte 10,9 Prozent. 4.876 Menschen wurden Opfer von Cyberstalking, digitaler Kontrolle oder Nötigung. Und diese Form der Bedrohung macht nicht Halt vor dem Büro.
Arbeitgeber sind zunehmend verpflichtet, psychosoziale Risiken wie Cyberstalking oder digitale Kontrolle systematisch zu bewerten und zu dokumentieren. Ein kostenloses Download-Paket bietet praxisnahe Gefährdungsbeurteilungs‑Vorlagen, Checklisten und einen Leitfaden, mit dem Sie sofort eine rechtssichere Dokumentation erstellen, die auch Aufsichtsbehörden überzeugt. Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und minimieren Sie Haftungsrisiken. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen
“Die Zahlen sind erschreckend, und die Politik muss dringend handeln”, erklärte Silke Zimmer vom Vorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di diese Woche. Doch nicht nur die Politik steht in der Verantwortung: Auch Unternehmen müssen endlich reagieren.
Warum betrifft das Arbeitgeber direkt? Weil belästigende E-Mails an Firmen-Adressen, das Ausspähen von Arbeitsorten durch gewalttätige Ex-Partner oder digitales Stalking während der Arbeitszeit längst betriebliche Realität sind. Die ILO-Konvention 190, die Deutschland im Juni 2023 ratifizierte, verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung psychosozialer Risiken – inklusive häuslicher Gewalt.
Gesetz beschlossen, Umsetzung verschoben – bis 2032
Das Gewaltschutzgesetz, das am 28. Februar 2025 in Kraft trat, sollte einen Meilenstein darstellen: ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle Betroffenen. Die bittere Wahrheit? Der individuelle Rechtsanspruch wird erst 2032 vollständig greifen. Bis Ende 2026 müssen die Bundesländer lediglich Entwicklungspläne vorlegen.
Für Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, ist das nicht hinnehmbar: “Schutz vor häuslicher Gewalt darf nicht vom Wohnort abhängen.” Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die “sofortige und konsequente” Umsetzung des Gesetzes. Denn aktuell fehlen tausende Plätze in Frauenhäusern bundesweit.
Ein Lichtblick: Am 19. November 2025 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf aus dem “Frauensicherheitspaket”, der Familiengerichten ermöglicht, Gewalttätern bis zu sechs Monate lang elektronische Fußfesseln anzuordnen. Ein wichtiger Schritt, um Kontaktverbote durchzusetzen – auch am Arbeitsplatz.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die Botschaft dieser Woche ist klar: Gewaltprävention ist keine Privatsache mehr, sondern Compliance-Pflicht. Der DGB hat einen neuen “Ratgeber Prävention” für Betriebsräte und Personalabteilungen veröffentlicht, der konkrete Schritte zur Gefährdungsbeurteilung aufzeigt.
Zentrale Maßnahmen für Arbeitgeber:
- IT-Sicherheitsprotokolle aktualisieren: Wie gehen wir mit belästigenden E-Mails an Arbeitsadressen um? Wie schützen wir Mitarbeiterdaten vor “Doxing”?
- Betriebsvereinbarungen schaffen: Ver.di empfiehlt bezahlte Freistellung für Gerichtstermine, Umsetzung in andere Filialen und finanzielle Nothilfe für Betroffene.
- Schulungen durchführen: Führungskräfte müssen Warnsignale erkennen und wissen, wie sie reagieren können.
“Arbeitgeber sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich”, betonte ein Sprecher der IG Metall Bruchsal am Dienstag. “Das schließt den Schutz vor Belästigung ein, die sich bis an den Arbeitsplatz fortsetzt.”
Gesetzlicher Rahmen steht – jetzt zählt die Ausführung
Während die “Orange Days”-Kampagne bis zum 10. Dezember (Tag der Menschenrechte) läuft, richtet sich der Blick auf 2026: Werden die versprochenen Mittel für den Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen im Bundeshaushalt tatsächlich bereitgestellt?
Für die Privatwirtschaft zeichnet sich ein Trend ab: Digitale Gewalt wird zunehmend als Arbeitsgefährdung anerkannt. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht vor Cyber-Belästigung schützen, könnten künftig verstärkt nach dem Arbeitsschutzgesetz haftbar gemacht werden.
Der Konsens dieser Woche: Der gesetzliche Rahmen in Deutschland hat sich 2025 deutlich verbessert. Doch die Sicherheit von Frauen – zu Hause wie am Arbeitsplatz – hängt nun davon ab, wie schnell und entschlossen Politik und Wirtschaft handeln. Die Gewerkschaften jedenfalls werden den Druck nicht nachlassen.
PS: Die Zahlen zu digitaler Gewalt steigen – Unternehmen brauchen jetzt konkrete Instrumente. Sichere GBU‑Checklisten zur Erkennung psychischer Belastungen, vorgefertigte Vorlagen für Betriebsvereinbarungen und praktische Schritt‑für‑Schritt-Anleitungen helfen bei Prävention, Dokumentation und Behördennachweisen. Holen Sie sich die kostenlosen Vorlagen und setzen Sie wirksame Schutzmaßnahmen um. Kostenlose GBU-Checklisten für Arbeitgeber sichern


