Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Neuer Vorschlag für nachhaltige Unternehmen
04.03.2026 - 14:31:27 | boerse-global.de
Die Bundesregierung will mit einer neuen Rechtsform den Mittelstand und Start-ups revolutionieren. Das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll langfristiges Denken über kurzfristige Gewinne stellen. Doch der Vorschlag von Justiz- und Finanzministerium ist innerhalb der Ampelkoalition noch nicht abgestimmt.
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Das Herzstück: Der unumkehrbare "Asset Lock"
Der Kern des Modells ist radikal: Das Unternehmensvermögen wird dauerhaft an die Firma gebunden. Gewinne dürfen nicht an Eigentümer ausgeschüttet, sondern müssen reinvestiert werden. Selbst bei einem Verkauf oder einer Liquidation fließt verbleibendes Kapital an eine andere GmgV oder an den Staat – nicht an die Gesellschafter.
"Es geht nicht um schnellen Profit, sondern um dauerhafte Entwicklung", betonte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung. Diese Struktur soll Entscheidungen von kurzfristigen Renditeerwartungen entkoppeln.
Zielgruppe: Vom Mittelstand bis zum Öko-Start-up
Die neue Rechtsform richtet sich vor allem an zwei Gruppen. Für inhabergeführte Mittelständler bietet sie eine Alternative zur klassischen Familienerbfolge. Das Lebenswerk kann so unabhängig von Nachkommen gesichert und im Sinne der Gründer weitergeführt werden.
Für sozial-ökologische Start-ups verspricht die GmgV dagegen Unabhängigkeit von Investor:innen. Ohne Druck zur Gewinnausschüttung könnten mehr Mittel in die Unternehmensmission fließen. Ein attraktives Modell also für eine Generation, die Sinn über Shareholder-Value stellt?
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Offene Fragen und der Weg zum Gesetz
Rechtlich soll die GmgV eine eigenständige Form werden, die sich am Genossenschaftsrecht orientiert. Eine externe Prüforganisation soll Missbrauch verhindern – ähnlich wie bei Genossenschaften.
Doch kritische Punkte sind noch ungeklärt. Wie werden Erbschaft- und Schenkungsteuer geregelt? Finden Unternehmen in dieser starren Struktur überhaupt ausreichend Finanzierung? Die genaue steuerliche Ausgestaltung wird zum Zankapfel in der Koalition werden.
Zunächst muss der Vorschlag innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Erst dann kann ein Gesetzentwurf entstehen. Die Debatte über Deutschlands nachhaltige Unternehmenszukunft hat damit gerade erst begonnen.
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