Gelber Schein: Gerichte schränken Beweiswert ein
15.01.2026 - 19:16:12Die vermeintlich unantastbare Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verliert vor Gericht an Kraft – besonders wenn sie zeitlich perfekt zur Kündigung passt.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit wegweisenden Urteilen klare Grenzen gezogen. Vor allem Krankschreibungen, die unmittelbar nach einer Kündigung eingereicht werden, werden heute kritisch hinterfragt. Für Arbeitnehmer steigt das Risiko, den Lohn zu verlieren. Arbeitgeber erhalten dagegen mehr Handhabe gegen mutmaßlichen Missbrauch.
Der perfekte Zeitpunkt als Alarmzeichen
Ein klassisches Szenario beschäftigt die Gerichte immer wieder: Ein Mitarbeiter legt genau mit Erhalt der Kündigung ein Attest vor, das exakt über die restliche Kündigungsfrist gilt. Diese „passgenaue“ Krankschreibung werten Richter als starkes Indiz für Zweifel an der echten Erkrankung.
In solchen Fällen kann der hohe Beweiswert der Bescheinigung erschüttert sein. Die Beweislast kehrt sich dann um. Nicht der Arbeitgeber muss die Gesundheit des Mitarbeiters widerlegen. Der Arbeitnehmer selbst muss nun beweisen, dass er tatsächlich krank war – oft nur durch die Aussage seines Arztes, nachdem dieser von der Schweigepflicht entbunden wurde.
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Online-Attest ohne Arzt führt zur fristlosen Kündigung
Besonders deutlich wurde diese neue Linie in einem Fall vor dem LAG Hamm. Ein IT-Berater hatte eine Krankschreibung vorgelegt, die er online gegen Gebühr erhielt – lediglich durch Ausfüllen eines Fragebogens. Ein Kontakt zu einem Arzt, ob persönlich oder digital, fand nie statt.
Als der Arbeitgeber stutzig wurde und die fristlose Kündigung aussprach, gab ihm das Gericht recht. Die Richter sahen einen schweren Vertrauensbruch. Der Mitarbeiter habe bewusst den Eindruck einer ordnungsgemäßen Untersuchung erweckt. Eine Abmahnung war wegen der Schwere des Verstoßes nicht nötig.
Die Konsequenzen für Arbeitnehmer sind gravierend
Ist der Beweiswert erst einmal erschüttert, steht der Arbeitnehmer mit leeren Händen da. Das Attest allein genügt nicht mehr. Er muss detailliert darlegen, woran er litt und wie die Krankheit ihn arbeitsunfähig machte. Vage Symptombeschreibungen reichen nicht aus.
Arbeitgeber können in solchen Fällen die Entgeltfortzahlung vorläufig verweigern und den Ausgang eines Rechtsstreits abwarten. Für den Mitarbeiter bedeutet das: Er trägt das finanzielle Risiko und muss im Zweifel vor Gericht ziehen.
Trend zu strengerer Prüfung hält an
Die Urteile zeigen einen klaren Trend. Gerichte schauen genauer hin und würdigen die Umstände. Der formale Akt der Vorlage eines „gelben Scheins“ bietet keinen absoluten Schutz mehr. Auch ein vorausgegangener, abgelehnter Urlaubsantrag kann Zweifel wecken.
Die Digitalisierung hat das Problem verschärft. Die klare Botschaft des LAG Hamm an Angebote für Krankschreibungen per Mausklick lautet: Eine echte ärztliche Untersuchung ist nicht verhandelbar. Ihre Umgehung kann den Job kosten.
Was bedeutet das für die Praxis? Arbeitgeber sollten auffällige Fälle gut dokumentieren und rechtlichen Rat einholen. Arbeitnehmer müssen das erhöhte Risiko kennen. Wer wirklich krank ist, hat weiterhin Anspruch auf Lohn. Doch der Anschein einer „Verlegenheits-Krankschreibung“ sollte unbedingt vermieden werden. Von unseriösen Online-Anbietern ohne Arztkontakt ist dringend abzuraten.
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