Gaststättengesetz, Baden-Württemberg

Gaststättengesetz: Baden-Württemberg schafft Konzession ab

26.01.2026 - 17:22:12

Das novellierte Landesgaststättengesetz ersetzt die Wirtschaftserlaubnis für Alkoholausschank durch eine einfache Anzeige. Dies entlastet Betriebe und Kommunen um Millionen und erleichtert Gründungen.

Eine historische Reform befreit Gastronomen von einem zentralen Bürokratie-Hindernis. Ab sofort ersetzt eine einfache Anzeige die bisher obligatorische Wirtschaftserlaubnis für Alkoholausschank. Die Neuregelung soll Gründungen und Betriebsübernahmen im Land massiv erleichtern.

Vom Antrag zur
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Ein Systemwechsel

Das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) vollzieht einen radikalen Wandel. Statt eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens mit Zuverlässigkeitsprüfung genügt künftig eine Anzeige bei der Behörde. Diese erfolgt meist zusammen mit der Gewerbeanmeldung. Initiiert wurde die Reform von der „Entlastungsallianz Baden-Württemberg“, einem Bündnis aus DEHOGA, IHKs und Landesregierung. Ziel ist die Beseitigung von Doppelprüfungen. Baurechtliche Vorgaben bleiben bestehen, werden aber nicht mehr im Gaststättenrecht neu bewertet.

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Millionen-Entlastung für Betriebe und Kommunen

Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Für die Gastronomie prognostiziert das Statistische Landesamt eine jährliche Entlastung von rund 9,75 Millionen Euro. Die öffentliche Verwaltung spart durch wegfallende Prüfverfahren weitere 3,5 Millionen Euro pro Jahr. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sieht Baden-Württemberg damit als Vorreiter unter den Bundesländern. Besonders profitieren Betriebsübernahmen: Bei einem Wechsel der Rechtsform muss keine teure neue Konzession mehr beantragt werden. Der DEHOGA riet Unternehmern bereits, geplante Übergänge auf 2026 zu verschieben.

Auch Vereine und Feste profitieren

Die Erleichterungen gelten nicht nur für Restaurants und Kneipen. Auch für temporäre Veranstaltungen wie Vereinsfeste oder Märkte wird die Bürokratie reduziert. Die bisher nötige „Gestattung“ wird ebenfalls durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Veranstalter müssen ihren Ausschank nur noch zwei Wochen vorher bei der Gemeinde anmelden – eine explizite Genehmigung entfällt. Diese Regelung gilt für Vereine allerdings nur beim Angebot alkoholischer Getränke. Die Landesregierung will so das Ehrenamt stärken und kulturelle Veranstaltungen erleichtern.

Modernisierung und bundesweite Signalwirkung

Seit dem 1. Januar 2026 wird das Gesetz in den Kommunen umgesetzt. Das Wirtschaftsministerium hat Leitfäden für Gastronomen und Behörden bereitgestellt. Bestehende Erlaubnisse behalten ihre Gültigkeit; eine neue Anzeige ist nicht nötig. Parallel wird auch die Gaststättenunterrichtung modernisiert – der Nachweis über Hygienekenntnisse wird flexibler gestaltet. Die Reform könnte als Blaupause für andere Bundesländer dienen, die ihren Mittelstand entlasten wollen. Ein klares Signal für weniger Bürokratie und mehr Unternehmertum.

@ boerse-global.de