Gastgewerbe: Tarifverträge bringen spürbare Lohnsteigerungen
27.03.2026 - 04:10:20 | boerse-global.deDie Beschäftigten in Hotels und Gaststätten erhalten deutliche Gehaltsplus. Neue Tarifabschlüsse in Niedersachsen und Baden-Württemberg setzen Maßstäbe für die gesamte Branche, die mit Fachkräftemangel kämpft.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgeberverbände haben in zwei wichtigen Bundesländern wegweisende Tarifverträge ausgehandelt. Sie reagieren damit auf den anhaltenden Personalmangel und die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Abkommen sollen die Attraktivität der Berufe steigern und den Betrieben Planungssicherheit geben.
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Niedersachsen: Zwei Stufen bis 2028
Am 25. März 2026 einigten sich die NGG und der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Niedersachsen in der zweiten Verhandlungsrunde. Der neue Manteltarifvertrag gilt bis Ende April 2028.
Er sieht zweistufige Erhöhungen vor: Zum 1. Mai 2026 steigen alle Löhne und Gehälter um 3,0 Prozent. Ein Jahr später, am 1. Mai 2027, folgt ein weiteres Plus von 2,9 Prozent. Diese Steigerungen gelten auch für die Ausbildungsvergütungen. Die NGG betont die Notwendigkeit der Erhöhungen angesichts der anhaltenden Inflation. Die Arbeitgeberseite verweist auf die hohe Kostensituation der Betriebe, für die die langfristige Planbarkeit entscheidend sei.
Baden-Württemberg: Drei Stufen und klarer Abstand zum Mindestlohn
Bereits im Januar hatte DEHOGA Baden-Württemberg mit der NGG einen umfassenden Abschluss erzielt. Dieser gilt bis zum 31. März 2028 und sieht ein dreistufiges Modell vor.
Die Löhne stiegen bereits im April 2026 um 3,5 Prozent. Weitere 3,5 Prozent folgen im Januar 2027 und 2,0 Prozent im September 2027. Insgesamt summiert sich das auf fast 9 Prozent mehr Lohn über die Laufzeit. Besonders wichtig: Auch ungelernte und angelernte Kräfte verdienen spürbar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.
Seit April 2026 erhalten Ungelernte in der Tarifgruppe 1A 14,10 Euro pro Stunde, Angelernte in Gruppe 1B 14,70 Euro. Ab Januar 2027 steigen diese Sätze auf 14,80 Euro bzw. 15,40 Euro. Damit bleibt ein deutlicher Abstand zum gesetzlichen Minimum, das am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro angehoben wird.
Branche zwischen Kostendruck und Fachkräftesuche
Die Tariferfolge stehen im Spannungsfeld allgemeiner Lohnentwicklungen. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet das ein Mindestbruttogehalt von etwa 2.419 Euro monatlich.
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Für die Betriebe bedeuten höhere Löhne zusätzliche Kosten. Die Branche kämpft noch immer mit den Folgen der Pandemie: Der reale Umsatz lag 2025 laut DEHOGA noch fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Gleichzeitig ist der Wettbewerb um qualifiziertes Personal enorm. Attraktive Löhne sind daher ein Schlüssel, um Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen.
Die Diskussion um eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent bleibt für die Betriebe eine zentrale Forderung zur Entlastung.
Ausblick: Wer folgt dem Trend?
Die Abschlüsse in Niedersachsen und Baden-Württemberg könnten eine Signalwirkung für andere Bundesländer entfalten. In Hessen etwa wurden die ersten Verhandlungsrunden im Januar als schwierig beschrieben. Die NGG kritisierte die ersten Angebote der Arbeitgeber als unzureichend.
Die Branche steht vor einer doppelten Herausforderung: Sie muss einerseits mit besseren Löhnen um Mitarbeiter werben. Andererseits müssen die Betriebe die höheren Personalkosten wirtschaftlich tragen können. Die jetzigen Tarifverträge sind ein wichtiger Schritt, um diese Balance zu finden.
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