Gas-Speicherumlage fällt: Milliarden-Entlastung für deutsche Wirtschaft
03.01.2026 - 23:16:12Die umstrittene Gas-Speicherumlage ist zum Jahreswechsel abgeschafft worden – eine direkte Entlastung von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich für Unternehmen. Der Schritt markiert das offizielle Ende der akuten Energiekrisen-Maßnahmen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Umlage nicht mehr. Das hat die Bundesregierung mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ beschlossen, das im November 2025 verabschiedet wurde. Für Industrie und Gewerbe bedeutet das spürbare Kostensenkungen bei den Gasrechnungen.
So funktioniert die automatische Entlastung
Die Abschaffung erfolgt automatisch für alle bestehenden Verträge. Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, die Ersparnis eins zu eins an ihre Kunden weiterzugeben. Die Umlage war zuletzt für das zweite Halbjahr 2025 mit 2,89 Euro pro Megawattstunde (0,289 Cent pro Kilowattstunde) festgelegt.
Doch Vorsicht ist geboten: Für alle bis zum 31. Dezember 2025 verbrauchten Gasmengen bleibt die Umlage noch fällig. Die letzten Abrechnungen für 2025 werden sie also noch enthalten. Compliance-Experten raten Unternehmen dringend, die Januar-Rechnungen genau zu prüfen. Dort muss die Position „Gasspeicherumlage“ mit 0,00 Euro ausgewiesen sein.
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Zudem bleibt eine andere Abgabe bestehen: Die Konvertierungsumlage in Höhe von 0,18 Euro pro Megawattstunde, die im Oktober 2025 wieder eingeführt wurde, gilt weiter. Die Entlastung ist also nicht mit einem pauschalen Preissturz gleichzusetzen.
Millionen-Ersparnis für energieintensive Betriebe
Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Für die deutsche Volkswirtschaft summiert sich die jährliche Entlastung auf etwa 3,4 Milliarden Euro. In den vergangenen Monaten machte die Umlage je nach Beschaffungsstrategie zwischen 2,4 und 5 Prozent des gesamten Gaspreises für gewerbliche Kunden aus.
Ein mittelständisches Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 10 Gigawattstunden spart nun knapp 29.000 Euro im Jahr. Für Großverbraucher aus der Chemie-, Stahl- oder Metallindustrie, die im Terawattstunden-Bereich liegen, geht die Ersparnis in die Millionen.
Die Entlastung kommt zur rechten Zeit. Angesichts globaler Konkurrenzdrucke verbessert der Wegfall dieser „Krisensteuer“ die Liquidität und senkt die Betriebskosten. Doch Einkaufsmanager sollten nicht von einem generellen Preisverfall ausgehen. Die volatile Marktlage und die Netzentgelte beeinflussen den Endpreis weiterhin stark.
Wer zahlt die offenen Schulden?
Eine zentrale Frage war: Wer übernimmt die Milliarden-Schulden, die durch die Gaseinkäufe auf dem Höhepunkt der Krise 2022 entstanden sind? Eigentlich sollte die Umlage bis März 2027 laufen, um diese beim Trading Hub Europe (THE) angefallenen Defizite abzutragen.
Die Lösung: Die Bundesregierung springt mit einer Einmalzahlung in Höhe der verbleibenden 3,4 Milliarden Euro ein. Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Diese Entscheidung ist politisch umstritten. Kritiker monieren, dass der eigentlich für die Finanzierung der grünen Transformation gedachte Fonds nun Altlasten der fossilen Energiewirtschaft begleicht.
Für die Unternehmen bedeutet dies einen Systemwechsel: von einem „Verbraucher-zahlt“-Modell hin zu einer steuerfinanzierten Lösung. Die verbleibenden Kosten der Energiekrise 2022 werden so sozialisiert.
Ein symbolisches Ende der akuten Krise
Die Abschaffung der Umlage ist mehr als eine buchhalterische Korrektur. Sie symbolisiert das offizielle „Entwarnung“-Signal für die akute Phase der Gaskrise. Eingeführt im Oktober 2022, war sie eine Notmaßnahme, um die Gasspeicher trotz des Stopps der russischen Pipeline-Lieferungen zu füllen.
Die Industrie hatte lange für eine vorzeitige Beendigung gekämpft. Der deutsche Standort sah sich im europäischen Vergleich benachteiligt, wo andere Länder Energiekosten direkter subventionierten. Die um 15 Monate vorgezogene Abschaffung bestätigt: Das primäre Ziel – die Versorgungssicherheit – ist erreicht. Die Speicherstände blieben in den Wintern 2024 und 2025 robust, der Markt hat sich an neue Bezugsquellen wie LNG und Gas aus Norwegen angepasst.
Doch die rechtliche Möglichkeit für neue Umlagen bleibt. Das Energiewirtschaftsgesetz behält sich vor, bei einer erneuten „Alarmstufe“ im Gas-Notfallplan entsprechende Aufschläge reaktivieren zu können.
Das sollten Unternehmen jetzt beachten
Für das erste Quartal 2026 stehen drei Aufgaben im Fokus:
- Rechnungsprüfung: Januar-Abrechnungen müssen die Gasspeicherumlage mit 0,00 Euro ausweisen. Abweichungen sind sofort beim Lieferanten zu reklamieren.
- Budgetanpassung: Die Energiebudgets für 2026 sollten die Einsparung, aber auch die weiterlaufende Konvertierungsumlage und volatile Netzentgelte berücksichtigen.
- Langfriststrategie: Während diese Umlage fällt, steigt der CO2-Preis im nationalen Handel weiter. Die Entlastung könnte in den kommenden Jahren teilweise durch höhere Kohlenstoffkosten aufgefressen werden.
Energieversorger werden in den kommenden Wochen voraussichtlich aktualisierte Preisblätter versenden. Proaktive Kommunikation mit dem Lieferanten sorgt für Transparenz im Übergang. Die Last der Gaskrise 2022 ist von den Unternehmensbilanzen genommen – ein wichtiger Schritt zur Normalisierung der deutschen Energiekosten.
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